Über dieses muss er aufgeklährt werden, sonst läuft es erst ab der Kenntnisnahme, das er dieses Recht hat, und ausüben darf. Auch wenn er vorher schon 1000 Rechtsgeschäfte erledigt hatte ...
Also, wie läuft es jetzt bei Architekten, oder Handwerkern ab ...? Man sendet den Kunden ein Vertrag zu, diesen Unterschreiben sie (hoffentlich), und man fängt dann an zu arbeiten. Fehlt der Hinweis auf deb Widerruf, hat der Architekt, oder Handwerker ein Problem ... Wenn der Kunde dann zurücktritt, ist es rechtlich möglich, und der Kunde muss nicht zahlen! Weder der Architekt, noch der Handwerker bekommt Geld ...!
Spinnen wir es mal weiter, Fall: Ich kaufe ein Haus, der Vertrag, wird beim Notar geschlossen, also in den Räumen des Notares ... somit ein auserhausgeschäft, weil der Notar wohl nur der Zeuge ist, und nicht der Vertragspartner ... - Rücktritt vom Vertrag somit auch nach zwei Jahren (wenn man nicht drauf aufmerksamm gemacht wurde) kein Problem ...
Wie geht ihr damit um?