Wandhöhe eines versetzten Pultdaches - Bayern
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Wandhöhe eines versetzten Pultdaches - Bayern
Unser Bebauungsplan sieht bergseits eine Wandhöhe von 4,30 m vor, Talseite eine Wandhöhe von 5,30 m. Meine Frage ist nun, bei welcher Wand die Wandhöhe zu messen ist. Der Sachbearbeiter in der Gemeinde misst die Wand, bei der die zwei versetzten Dächer aufeinander treffen.
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Wie
ist die Wandhöhe im Bebauungsplan definiert? Ist das die Wandhöhe oder die Gebäudehöhe?
Bei einem Satteldach würde die Wandhöhe an den Traufen gemessen, somit würde ein eigentlich beim versetzten Pult an den "tiefen" Stellen messen.
Lass dir das vom Sachbearbeiter erklären und nimm deinen Architekten mit. Mit Fachmann tut das immer besser!
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