ich möchte evtl. ein Grd. kaufen.
Der Sachbearbeiter meinte ein Pultdach sei evtl. möglich, so wie ich den Bebauungsplan lese steht da keine Einschränkung wenn TH und FH eingehalten werden, stimmt dass?
Wäre es möglich, dass vielleicht jemand der sich mit B-Plänen auskennt mal in das Dokument schaut?
Meine letzte Frage ist: Wenn ich ein Pultdach bauen möchte gibt es dafür einen Mindestwinkel, bei mir wäre es wahrscheinlich schon durch die TH und FH nötig einen gewissen Winkel z.B. 5 Grad, oder?
Danke für die Mühe und viele Grüße
Volker Maier