Hallo,
wir haben vor ca. 2 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut. An den Bauunternehmer wurde nur der Rohbau vergeben. Der Bauplan wurde von diesem erstellt und auch genehmigt.
Zwischenheitlich haben wir Probleme mit Wasser im Keller. Bei der Ursachensuche haben wir festgestellt, dass die Ausführung abweichend vom Plan erfolgt ist.
im Einzelnen:
An der Nordwestseite des Haues ist eine Kelleraußentreppe, welche insgesamt in die wasserdichte Wanne integriert ist. Die Seite der Kellertreppe, welche am Haus liegt bzw. die gesamte Wand im Kelleraußenbereich ist im Bauplan als auch in der Baubeschreibung mit Beton angegeben. Im Rahmen der Suche nach dem Wassereintritt haben wir nun festgestellt, dass diese Wand nicht aus Betan, sondern Ziegel gemauert ist.
Frage: Kann ein Bauunternehmer ohne unsere Genehmigung davon abweichen. Ergeben sich daraus Nachbesserungsansprüche?
Abweichung vom Bauplan
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Abweichung vom Bauplan
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wie Sie sehen konnte er es.
und kein Baubetreuer war beauftragt, dem das sicher aufgefallen wäre?!
Nun ist es aufgeflogen, weil die Abweichung/ Abdichtung so nicht funktioniert hat.
Sie haben sicher Nachbesserungsansprüche.
1. generell auf Trockenheit.
2. auf vertragsgemäßen Zustand.
Bei 2. befürchte ich aber eine Unklarheit im Vertragssoll
Wenn ich das richtig verstehe, läuft Regenwasser über bzw. zwischen die Kellerstufen in die dort gemauerte Kellergiebelwand?
Grüße aus Thüringen
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