GFZ-Ermittlung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

GFZ-Ermittlung

Hallo da draußen,
ich habe eine gewiss einfach zu beantwortende Frage.
Zur Ermittlung der GFZAbk. berücksichtige ich ja die Gesamtfläche aller Vollgeschosse  -  wie verhält es sich aber im OGAbk., ist da tatsächlich die Gesamtfläche und nicht die Wohnfläche relevant?
(Baden-Württemberg)
Freue mich über Hilfe! ,
Danke schön,
eine junge Kollegin
  • Name:
  • K
  1. GFZ-Ermittlung

    nach Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) § 20 ist die Geschossflächenzahl nach den Außenmaßen des Gebäudes (der Gebäude) = Grundfläche in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
    Also, nie nach der Wohnfläche.
    Ist das Dachgeschoss kein Vollgeschoss, so ist die Grundfläche nicht zur GDFZ hinzuzurechenen.
    Hinweis: BauGB besorgen, u.a.
    Viele Erfolg "junge Kollegin".
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