Hallo da draußen,
ich habe eine gewiss einfach zu beantwortende Frage.
Zur Ermittlung der GFZAbk. berücksichtige ich ja die Gesamtfläche aller Vollgeschosse - wie verhält es sich aber im OGAbk., ist da tatsächlich die Gesamtfläche und nicht die Wohnfläche relevant?
(Baden-Württemberg)
Freue mich über Hilfe! ,
Danke schön,
eine junge Kollegin
GFZ-Ermittlung
BAU-Forum: Architekt / Architektur
GFZ-Ermittlung
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GFZ-Ermittlung
nach Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) § 20 ist die Geschossflächenzahl nach den Außenmaßen des Gebäudes (der Gebäude) = Grundfläche in allen Vollgeschossen zu ermitteln.
Also, nie nach der Wohnfläche.
Ist das Dachgeschoss kein Vollgeschoss, so ist die Grundfläche nicht zur GDFZ hinzuzurechenen.
Hinweis: BauGB besorgen, u.a.
Viele Erfolg "junge Kollegin".
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