Der Verkäufer eines Fertighausunternehmens machte uns bekannt mit einem Architekten, der uns im Vorfeld unserer Kaufentscheidung einen Entwurf machen sollte, welcher als Grundlage für das Angebot dienen sollte. Dieser Architekt war freischaffend und nicht an das Unternehmen gebunden.
Wir erarbeiteten mit diesem Architekten gemeinsam über ca. 5 Monate eine gute Planung, die uns sehr gut gefiel.
Eines Tages stellte uns der Verkäufer einen neuen Architekten vor, der uns dann den Bauantrag erstellte, nachdem er einige Umplanungen vorgenommen hatte.
Der Verkäufer wies unsere Bedenken zurück und so hatten wir zum ersten Architekten den Kontakt verloren, da wir dachten, die Fertighausfirma hätte das intern geklärt.
Nun meldet sich der erste Architekt und gibt sich verwundert darüber, dass wir ihm nicht abgesagt hätten und warum wir zu einem anderen gewechselt seien, ohne ihm die Chance einer Nachbesserung zu geben.
Er berechnet uns jetzt das Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAIAbk., wobei er für die Leistungsphase 3 nur 5 % angesetzt hat.
Müssen wir diesem Architekten das Honorar zahlen?
Der Verkäufer eines Fertighausunternehmens machte uns bekannt mit ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Der Verkäufer eines Fertighausunternehmens machte uns bekannt mit ...
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Freischaffender Architekt und Fertighausanbieter
>"Architekten, der uns im Vorfeld unserer Kaufentscheidung einen Entwurf machen sollte, welcher als Grundlage für das Angebot dienen sollte. Dieser Architekt war freischaffend und nicht an das Unternehmen gebunden.
Wir erarbeiteten mit diesem Architekten gemeinsam über ca. 5 Monate eine gute Planung, die uns sehr gut gefiel. "<
... Natürlich müssen Sie diesen bezahlen! Sie waren schließlich Auftraggeber. Gilt auch bei nur mündlicher Beauftragung.
Jedoch würde ich nicht so mirnichts dirnichts zahlen, ohne ggf. das Geld zuvor vom Fertighausanbieter wiederzuholen, bzw. es wenigstens versuchen. Will heißen, ohne Anwalt (priv. Baurecht) werden Sie m.E. nicht weiterkommen. -
Vertrag
o. k, vielen Dank für die Einschätzung. War natürlich auch so blauäugig und dachte, ohne Vertrag könne ein Architekt auch kein Honorar fordern. Das scheint aber nicht so zu sein.
Er hat für das Haus, das ungefähr 300.000,00 € kosten wird ca. 3.500 € netto berechnet. Wie gesagt, für die ersten drei Leistungsphasen. Wobei ich leider die Honorarordnung nicht kenne.
Was meinen Sie, liegt das so etwa in der Größenordnung, die wir auch zur erwarten hätten? Oder ist das überhöht? -
Öhöm ...
Öhöm das kann man auch anders sehen, nämlich der Architekt war mit dem fertighausunternehmen verbunden und dieses hat die Planung usw. übernommen. Demzufolge hat Architekt Nr. 2 die Leistungen zumindest nicht vollständig erbracht.
Im Zweifelsfall wird Architekt 1 es schwer haben eine direkte Beauftragung zu beweisen.
Da wir aber alles ehrliche Verbrecher sind ..) schlage ich als gütliche Regelung vor, Sie bezahlen den Architekten und bei der Preisverhandlung mit dem Fertighausanbieter ziehen Sie es denen von der Gage ab.
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5 Vorentwürfe
na ja, so ganz schwer wird es ihm leider nicht fallen, seine Leistungen nachzuweisen. Er hatte bis zu 5 Alternativen erarbeitet und es gab mehrere Gespräche. Es gibt ja auch E-Mail-Verkehr.
Habe keine Ahnung, warum die Firma den Architekten wechselte. Wir waren ja eigentlich zufrieden.
Was meint Ihr, sind 3.500 € ok? Ich mein, es war ja so gut wie Bauantragsreif.
Danke übrigens für Eure Beiträge. -
nen HOAI-Rechner ...
nen HOAI-Rechner gibt es hier -
3.500 € für LÖp 1 bis 3 ...
und dann noch für mehrere Varianten ist äußerst günstig!
Empfehle nochmals eine Prüfung dr einen Anwalt. -
Was hindert Sie daran ...
Hallo,
was hindert Sie daran, mit dem ersten Architekten bis zur Genehmigungsplanung weiterzumachen?
Wie ist die Vertragsgestaltung mit dem neuen Architekten?
Wie ist der Vertrag mit dem Fertighausanbieter?
Wenn es noch möglich ist, machen Sie doch mit dem ersten Architekt weiter. Das Haus lassen Sie dann nach den Planungen vom Architekt von einer anderen Firma errichten.
Mir scheint das Geschäftsgebaren der Fertighausfirma etwas mekrwürdig zu sein.
Gruß
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