Architektenhonorar nach Kündigung durch ihn in Ordnung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architektenhonorar nach Kündigung durch ihn in Ordnung?
Unser Architekt hat uns gekündigt, nachdem wir ihn zu sehr gedrängelt haben. Es geht und einen Umbau eines großen Einfamilienhauses (300 m²), 40 Jahre alt. Es sollen im wesentlichen eine tragende Wand entfernt, zwei nichttragende Wände, ein Wanddurchbruch, Betonsanierung, Heizung, Sanitär, Fenster, Maler, Böden, Dachdämmung gemacht werden. Unser Architekt hat nun in 4 Monaten nur einen Küchenplan und eine Kostenschätzung abgeliefert, in der Dinge enthalten waren, die wir ausdrücklich nicht haben wollten. Er kam so auf eine Bausumme von brutto insgesamt 277000 €. Nun hat er uns eine Kostennote von 61 Stunden a 65,- EURO, also insgesamt brutto 4700 € geschickt. Das erscheint uns etwas hoch gegriffen.
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Was war ...
denn vertraglich vereinbart? -
Abgesehen vom Vertrag
weiß der Mann offenbar, wie weit er gehen kann. Nach HOAIAbk.-Rechner (den ich als Laie zugegebenermaßen alles andere als perfekt beherrsche) wäre mit maximalem Umbauzuschlag von 33 % sowie 5 % Nebenkosten für Vorplanung und Grundlagenermittlung ca. 4600,- angemessen.
Wie gesagt, hängt alles vom Vertrag ab, aber die Bausumme müsste natürlich um nicht gewünschte Punkte verringert werden (sofern die nicht technisch notwendig sind), das wären dann keine 277 T Bemessungsgrundlage mehr. Weiterhin wäre zu klären, was eine Vorplanung umfasst, genauer welche Unterlagen als Ergebnis vorzulegen sind. Die müssten Sie natürlich bekommen, wenn Sie dafür zahlen sollen.
Übrigens sehr ungewöhnlich, dass ausgerechnet ein Küchenplan vorliegt, das ist nämlich keine übliche Architektenarbeit.
Privatmeinung: mit Anwalt evtl. Einigung bei 3500, privat 4000 anbieten wird vermutlich auch angenommen. Muss jeder selbst beurteilen, was besser ist.
Bevor es jetzt heißt, das wäre kein Basar: Bei solchen Streitigkeiten leider doch und auch der Architekt wird wissen, dass er etwas übertreibt.
Gruß
Volker Leue
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