@Ralph,
hier ist wieder Regina. Wir haben Ihren Rat befolgt und uns von einem Fachanwalt für Baurecht beraten lassen. (Der RA ist noch nicht beauftragt, da wir noch hoffen, dass es nicht zu einem Rechtsstreit kommt).
Ein Bausachverständiger war ebenfalls da und hat sich alles angesehen. Dieser hat in der Tat einige Mängel im Rohbau festgestellt (Tür- und Fenster-Laibungen (Tür-Laibungen, Fenster-Laibungen) nicht sauber hergestellt, Stahlträger aus der Flucht, kleineres Mauerwerk an Fenstern fehltnoch ...). Diese Mängel hat unser A. nicht gesehen, im Gegenteil, er hat dem Bauunternehmer schriftlich bestätigt (?), dass alle Restarbeiten OK sind und die Abnahme erfolgen könne.
Nachdem wir unseren A. über das Ergebnis beim RA + Sachverständigen informiert haben, hat er umgeschwenkt und den Bauunternehmer aufgefordert, weitere Restarbeiten zu erledigen. Daraufhin gab es einen Riesenkrach, der Bauunternehmer hat unseren A. am Telefon angeschrieen und gedroht, er würde nun noch 20 weitere Nachträge geltend machen.
Er weigert sich irgendwelche Restarbeiten zu erledigen oder Mängel zu beseitigen - da nicht in LVAbk. (Laibungen sind aber drin, das fehlende Mauerwerk am Fenster wohl nicht).
Der RA hat uns gesagt, dass wir nur den Preis aber nicht die Leistung pauschaliert haben, da es ein LV gibt. Deshalb seien wir berechtigt, alle nicht zur Ausführung gekommenen LV Positionen gegen die Nachforderungen aufzurechnen. Das wäre o auf o. Der Bauunternehmer droht nun, wenn wir anfangen aufzurechnen, würde er noch zig weitere Nachträge geltend machen können und wir würden "das bereuen".
Selbst dem A. wird es nun zu viel mit dem BU. Er sagt, wenn wir das wollen, würde er dem Bauunternehmer die diese Arbeiten von der Schlussrechnung. Aber das wäre eine echte Kriegserklärung.
Können wir nun ruhig auf die Schlussrechnung warten oder müssen wir wirklich befürchten, dass der Bauunternehmer noch mehr geltend machen will (bisher haben wir nur die Raportzettel und eine Excel Tabelle von ihm - und die mündliche genannte Forderung, leider kein richtiges Dokument).
Den Restbetrag hat er übrigens als "3. Abschlagszahlung" angefordert, anstatt Schlussrechnung + Nachträge (die möchte er gerne so kassieren).
Sollen wir den Fremd-Sachverständigen zur Abnahme mitnehmen oder gibt das erst Recht "böses Blut"?
Wie würden Sie jetzt vorgehen? (Mit dem Bauunternehmer ist nicht zu reden, er ist aggressiv, verdreht jedes Wort und steht nicht zu vorher getroffenen Vereinbarungen, selbst vor Zeugen. (Er hatte zugesichert, die im Rohbau entstandenen Schäden beheben zu lassen und bestreitet dies nun.
uuuih, jetzt habe ich schon wieder so viel geschrieben.
Hoffe, das ist noch überschaubar.
Schon jetzt nochmals herzlichen Dank und lieben Gruß
Regina
@Raaalph, SOS es geht wieder weiter - können Sie mir vielleicht noch mal raten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
@Raaalph, SOS es geht wieder weiter - können Sie mir vielleicht noch mal raten?
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So wie Sie es schildern ...
So wie Sie es schildern kann es wohl kaum noch mehr böses Blut geben. Ich würde den Sachverständigen in Absprache mit dem Architekten in jedem Fall mit zur Abnahme mitnehmen. Weiterhin würde ich den Rechtsanwalt hinsichtlich der juristischen Feinheiten hinzuziehen. Fragen Sie den Mann was Sie beachten müssen (häufig kommt es auf kleine Feinheiten in Formulierung und Dokumentation an).
Mal ehrlich: Es scheint mir das der Bauträger versucht Sie wild polternd einzuschüchtern. Mit Zurückhaltung ist da kein Blumentopf mehr zugewinnen. Bringen Sie freundlich aber bestimmt Ihre Truppen in Stellung und sichern Sie Ihre Ansprüche. -
Vorneweg ...
Ich biete ein ph und kaufe ein f.
Ob der Bauunternehmer das Recht hat, Nachforderungen durchzusetzen, kann ich nicht beurteilen, da ich weder weiß, was er fordert noch welches Anrecht er darauf hat.
Aber sicher ist, dass die Preise angemessen und auf der Grundlage der Kalkulation des Urangebotes sein müssen.
Also kann er jetzt nicht mit 50 €/Std. rechnen, wenn er im LVAbk. mit 30 gerechnet hat.
Mit DEM Bauunternehmer wird das eh nichts mehr. Also lassen Sie ruhig poltern, dann geht er schneller.
Mit anwaltlicher Hilfe kündigen und einen anderen fertig machen lassen.
Die Mehrkosten von der SR absetzen. Und jetzt schon mal die Mängel in € fassen und von der Abschlagsrechnung absetzen, nachdem diese auf das Maß der erbrachten Leistung gestutzt wurde.
Evtl auch noch mit Druckzuschlag.
Lassen Sie das alles Ihren Anwalt machen. -
nebenbei ..
wenn sowas
"Wir haben Ihren Rat befolgt und uns von einem Fachanwalt für Baurecht
beraten lassen. (Der RA ist noch nicht beauftragt ... "
auch für das Verhältnis zum Bauunternehmer gilt .. wird mir einiges klar.
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