Hallo,
wer könnte uns bei der Beurteilung des Planungsvertrags unseres Architekten helfen?
Bei der Lektüre des Planungsvertrags unseres Architekten sind mir einige Punkte aufgefallen.
Besonders die Punkte Leistungsbild Technische Ausrüstung und Leistungen für den Wärmeschutz sind uns aufgefallen.
So wird unter 3.3. Leistungsbild Technische Ausrüstung geschrieben:
Die Planung der haustechnischen Anlagen wird von den ausführenden Handwerksbetrieben übernommen.
Übertragen werden nur die Leistungsphasen 7 und 8 für die Anlagen Wasser, Abwassertechnik, Wärmeversorgung, Brauchwassererwärmung und Elektrotechnik sowie das Entwässerungsgesuch.
Ist dies üblich? Welche Konsequenzen hat dies für uns? Heißt das, das für eine Angebotsausschreibung an die Handwerker den Architekten separat bezahlen müssen für eine Beschreibung der Angebotsgrundlagen/Anforderungen?
Dieselbe Frage Stelle ich mir bei dem Wärmeschutz in 3.4.1. Hier wird für Leistungen für den Wärmeschutz nach HOAIAbk. 77,78 nur der Wärmeschutznachweis vereinbart.
. Was heißt das denn konkret? Fehlt uns da eine Leistung, die wir später noch vom Architekt in Rechnung gestellt bekommen?
Als letzter Punkt hat es mich überrascht, dass ein Pauschalhonorar verlangt wird. Ist das denn nicht abhängig von den Baukosten?
Summa summarum bin ich irgendwie total verwirrt. Es wäre toll, wenn mir jemand helfen hierbei weiterhelfen könnte,
Grüße
Architektenvertrag: Ausschluss von Leistungsphasen?
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Architektenvertrag: Ausschluss von Leistungsphasen?
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