Hallo an alle,
ich habe ein Problem. Es ist nach der Rohbauabnahme. Nach den Regenfällen habe ich Wasser im Keller. Mein Architekt sagt, es kommt davon, dass das Dach noch nicht vollgedeckt ist. Das Wasser ist unter den Bitumenbahnen, in den Wänden teilweise 1. Reihe und höher. Unter und über 1. Porotonsteinreihe ist eine Dachpappenabdichtung? angebracht. Laut Architekt es kann nicht an der vertikalen Abdichtung liegen, laut SV ist die vertikale Abdichtung Bauträger 21 nicht entsp. Hersteller angebracht, da
1. davor die Ritzen in den Steinen nicht mit dünnem Mörtel gedeckt wurden,
2. an einigen Stellen Abschluss der Abdichtung fehlt (Hanghaus)
3. an die Abdichtung direkt mit Mörtel die Dränplatten angeklebt wurden, bei Verfüllung können die Abdichtung runterziehen
NUR das alles war bei der Abnahme sichtbar. Der Architekt will es nicht wahrhaben wollen.
Kann ich vom Bauunternehmer verlangen, die Abdichtung zu wechseln oder habe ich keine Gewährleistungsansprüche, da der Mangel schon bei der Abnahme sichtbar war? Das Haus ist nass und keiner will gewesen sein. Ich kann doch nicht 2 Jahre warten, bis die Gerichte das entscheiden ... und aufhören mit bauen..
Dorothea
Nach der Bauabnahme
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Nach der Bauabnahme
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