Hallo!
Wegen eines nachgewiesenen Planungsfehlers (barrierefreier Ausbau des Erdgeschosses) ist der Estrich in 3 von 6 Räumen des Erdgeschosses 2 cm zu hoch. In einem der Zimmer, welches mit einem Flachdach aus dem Haupthaus herausragt und das wegen dieses Flachdachs eine Neigung hat, ist nun am tieferen Ende die Raumhöhe nur noch 2,28 m. Ohne den Planungsfehler in der Estrichhöhe hätten wir die 2,30 m gerade eben geschafft. Wie gehen wir bzgl. Minderung vor - Rückbau ist nur drin, wenn der ganze Boden rausgerissen, die Terrassentüren ausgewechselt, der Terrasse abgesenkt und auch der Küchenboden abgesenkt wird. Wir wüssten gerne, inwieweit das Nichterreichen der Raumhöhe laut LBOAbk. BaWü in einem Aufenthaltsraum (mind. 2,30 m) für diesen Raum ein KO darstellt, z.B. wenn man das Haus mal verkaufen will oder muss.
Vielen Dank für Ihre Antworten -
Gast060810
Wegen Planungsfehler bei Estrichhöhe nun unter anderem Raumhöhe LBO unterschritten - was tun?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Wegen Planungsfehler bei Estrichhöhe nun unter anderem Raumhöhe LBO unterschritten - was tun?
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auf wieviel m² Fläche wird denn die geforderte ...
auf wieviel m² Fläche wird denn die geforderte Höhe unterschritten, im ganzen Raum? Bei Dachschrägen werden die Schrägen doch auch nicht mit berechnet.
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