während der Planungsphase haben wir unseren Architekten daraufhin gewiesen, dass im Kinderzimmer die Deckenhöhe mit 2.30 zu niedrig ist, wir haben eine Deckenhöhe von 2.50 vereinbart, er würde dies in der Planung berücksichtigen.
Unser Haus wurde vor 7 Tage aufgestellt und leider ist die Deckenhöhe im Kinderzimmer nur 2.30, morgen haben wir ein Gespräch wegen finanzieller Erstattung (Decke anheben geht wegen der Gesamtstatik des Daches nicht mehr).
Ich will in das Gespräch vorbereitet gehen:
- Wieviel ist hier eine Wertminderung geltend zu machen? 10 %?
- Raum hat 15.5 m², Wert pro m² ca. 2200 €
Kann da jemand weiterhelfen?
Grüße
Alexander