Hallo,
die Experten unter Euch werden sicherlich schmunzeln, da hier wieder ein Laie ein Begriff gelesen hat, keine Ahnung hat was es genau zu bedeuten hat, es seinem Generalunternehmer aber unbdingt in den Vertrag mit aufnehmen lassen möchte, weil er gelesen hat, dass es wichtig ist.
Vielleicht mag mir bitte jmd aus dem Forum einen nützlichen Hinweis zu dem Thema geben, damit ich nicht eben dem o.g. Laien entspreche.
Bleibe dann bestimmt auch noch Laie, aber kann hoffentlich dann entscheiden, ob es wichtig ist solchen Punkt in einen Vertrag mit hineinzunehmen.
Schallschutznachweis nach DIN 4109
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Schallschutznachweis nach DIN 4109
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Schallschutznachweis beauftragen
Hallo Michael,
der für den Bauantrag notwendigen Schallschutznachweis wird erst zwingend bei Mehrfamilien, Reihen- und Doppelhäuser (Reihenhäuser, Doppelhäuser), aber auch bei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen. Es ist sicher zu stellen, dass ein der DINAbk. 4109 genormter Wert nicht überschritten wird.
So ist z.B. die Wohnungstrenndecke zwischen zwei Wohnungen so auszubilden, dass der Luft- und Trittschall (Luftschall, Trittschall) nicht größer ist, als die Grenzwerte der DIN.
Sollten Sie also ein Gebäude mit mehr als einer Wohnung bauen, ist es sinnvoll, diesen Nachweis dem Generalunternehmer mit zu beauftragen.
Noch wichtiger ist es, die im Nachweis berechneten Details, vor allem auch der flankierenden Bauteile, auf der Baustelle fachmännisch zu kontrollieren. Die Selbstkontrolle der GUs lässt hier häufig zu wünschen übrig.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bellmann -
Nimm doch
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DIN 4109
Schallschutz nach DIN 4109 (entspricht Schallschutzstufe I der VDI-Richtlinie 4100) stellt lediglich eine Mindestanforderung dar, die meines Wissens generell gilt, ohne extra vereinbart werden zu müssen. Diese (schon viele Jahre alte) DIN 4109 ist so lasch, dass man sie nur als ziemlich schlechten Minimalst-Standard bezeichnen kann, der Sie keinesfalls ausreichend gegen Lärmbelästigung schützt. Wenn Sie Schallschutz NUR nach dieser DIN bekommen, dann werden Sie an den Geräuschen Ihrer Nachbarn viel Freude haben
Auf jeden Fall empfehlenswert ist es, den sogenannten "erhöhten Schallschutz gemäß Beiblatt 2" der DIN 4109 zu vereinbaren - dies entspricht der Schallschutzstufe II der VDI 4100.
Am besten wäre wohl die sog. Schallschutzstufe III der VDI4100, aber auch am teuersten.
Ausführliche Infos siehe unten (im 3. Link werden die drei Schallschutzstufen ausführlich erklärt).
Grüße vom Ex-Bauherrn -
erhöhter Schallschutz
Hallo Michael
ich stimme Werner zu --- erhöhter Schallschutz ist empfehlenswert.
Grüß
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