Bauträger hat nach unseren Vorstellungen Haus archtektonisch geplant. Bauantrag wurde eingereicht und hierfür wurde der Bauträger von uns pauschal bezahlt (700.-) die Kosten für den Vermessungsingenieur und Gebühren wurden ebenfalls von uns übernommen. Nun kommt das Projekt nicht zustande weil der Bauträger nicht genug Interessenten gefunden hat. Wollen nun selber bauen und die Pläne verwenden.
Frage:
1. Können wir frei über die Pläne verfügen und wem "gehören" die Ideen"
Danke für die Meinungen und Anregungen!
Recht auf Bauzeichnung
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Recht auf Bauzeichnung
-
Planung und Bauantrag für 700 € ...
Planung und Bauantrag für 700 € Respekt, Respekt, ein echtes Schnäppchen (es war doch nicht nur 'ne Garage?).
Um nach 'einem Baueingabeplan zu Bauen bedarf es schon eines gewissen Mutes. Nochmal Respekt.
Freundliche Grüße -
Schnäppchen
Nun nach dem Baueingabeplan bauen wir nicht alleine, sondern mit Hilfe eines Architekten. Die Frage ist ob die ursprünglichen Pläne verwendet werden können und welche Leistungsphasen wegfallen. -
geistiges Eigentum
Für 700 € hat sich jemand Ihre Vorstellungen angehört und gesagt "ja das machen wir"
Bezahlt haben Sie ein Kopfnicken.
Der Bauträger hat nun wie ein Architekt geplant obwohl eer keiner ist und die 10.000-20.000 € für die Planung irgendwo eingerechnet.
Wieso soll er Ihnen nun sein geistiges Eigentum liefern wenn Sie mit ihm nicht bauen?
Hätten Sie einen Architekten beauftragt und den nach HOAIAbk. bezahlt dann hätten Sie auch Anspruch auf Pläne, so aber nicht.
Gespart muss werden, koste es egal wieviel.
Gruß -
Architekt ist Bauträger
Danke für die Antwort. Verstanden habe ich es noch nicht so ganz. Der Architekt ist Bauträger und hat Option auf das Grundstück für das wir den Bauantrag gestellt haben bis Jahresende. Danach verfällt seine Otion und wir können über Erbpacht das Grundstück direkt vom Eigentümer erhalten. Da der Bauträger nicht genug andere Interessenten zusammenbekommen hat, wollen wir mit dem Grundstückseigentümer verhandeln und trotzdem nach unseren eingereichten Unterlagen bauen. Für den eingereichten Bauantrag haben wir dem Architekten 700,- bezahlt. Frage ob uns die Pläne gehören und wir den Plan mit einem anderen Architekten umsetzen können? -
Einfache Antwort:
Nein. -
Lösung gefragt!
Ja danke - aber wie geht es dann Herr Kugel? Unser Ziel ist zu bauen. Bauantrag steht und wurde bezahlt. Können die Pläne mit Änderungen umgesetzt werden. Es kann doch nicht sein wenn ein Bauträger nicht bauen kann (z.B. insolvent) das die bewilligten Anträge vom BH nicht anders umgesetzt werden können. -
Wenn die
Option des Bauträgers auf das Grundstück verfällt, Sie aber mit dem Eigentümer klarkommen, können Sie doch trotzdem mit dem Bauträger bauen.
Dann ist das Problem aus der Welt. Oder wollten Sie mit diesem Bauträger nur wegen des Grundstücks bauen? -
So ist es
Den Nagel auf den Kopf getroffen. Wir wollen wegen des Grundstücks mit dem Bauträger bauen. Wenn diese Bindung wegfällt planen wir ein Passivhaus, was der Bauträger/ Architekt nicht planen und umsetzen kann. -
Zur Klarstellung:
Planungsleistungen unterliegen der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die dort aufgeführten Höchstsätze dürfen nicht über-, die Mindestsätze nicht unterschrittenwerden.
Das ist geltendes Recht.
Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten = reine Baukosten ohne MwSt.
Bei anrechenbaren Kosten von € 100.000 liegt das Honorar für die Leistungen bis einschließlich Bauantrag zwischen € 3.053,97 und € 3.877,20
bei € 150.000 zwischen € 4.476,06 und € 5.620,86
(Herr Klaus hat da etwas großzügig geschätzt).
Wenn der Architekt Ihnen für € 700,00 eine genehmigungsfähige (und doch auch genehmigte?) Planung verkauft hat, so hat er sich strafbar gemacht.
Daher mein "Nein" oben.
Freundliche Grüße -
Zwei Dinge,
nämlich- Sie sollten zuerst mal mit dem neuen Architekten reden, ob diese Pläne als Passivhaus überhaupt brauchbar sind. Vielleicht gibt es bessere Lösungen oder es wird nach diesem Plan sehr teuer.
- Wenn das geht, dem Bauträger ein Angebot machen, das auch im Rahmen der HOAIAbk. akzeptabel ist. Der Bauträger kann diese Pläne für dieses Projekt nicht mehr verwenden und sollte eigentlich entgegenkommend sein, dann wäre das Ganze rechtlich einigermaßen sicher. (Laienvorschläge)
Gruß
Volker -
Änderungen Bauantrag
Die Pläne für den Bauantrag müssen in der Tat verändert werden. Wenn der Architekt sich strafbar macht ist das für ihn nicht schön - aber mich interessiert doch eher was für Konsequenzen es für mich hat wenn ich die Pläne verwende. Aber vielleicht lässt sich das im Vorfeld nicht klären? -
Recht auf Bauzeichnung
Guten Tag,
ich habe da eine Frage bezüglich des Bauzeichnungsrechtes und Statik.
Kann ich die komplette Bauzeichnung und Statik von meinem
Bekannten übernehmen, dessen Haus schon 2 Jahre steht,
aufs neue Grundstück anpassen und dann beim Bauamt einreichen,
ohne den Architekten zu informieren,
der ursprünglich die Bauzeichnung und Statik entwarf?
Dann hätte ich die Zeichnung und Statik quasi kostenlos und somit Geld gespart.
Wenn das so einfach wäre, warum macht das dann nicht jeder.
Kann mir also bitte jemand erklären, welche Rechtslage bei meinem Beispiel zutrifft?
Danke im Voraus.
Mit freundlichem Gruß -
Wenn Sie das ...
Wenn Sie das mit meinen Plänen machen würden, würde ich Sie verklagen.
Und bekäme 50 % des urprünglichen Honorars zugesprochen.
Erschreckt hat mich, dass Sie überhaupt eine solche Frage gestellt haben.
Dabei will ich es mal belassen, auch wenn's mir schwerfällt. -
Frage
entspricht dem Zeitgeist. -
Danke
Da schau einer an.
Jetzt weiß ich die Antwort.
Entschuldigen muss ich mich für die Frage aber hoffentlich nicht.
Jede Frage will mal gefragt werden.
Danke.
Schönen Tag noch.
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