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Gewerk Elektro: 30 % über beauftragter Summe
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Gewerk Elektro: 30 % über beauftragter Summe

Hallo Forum,
ich bräuchte nochmal Eure Hilfe:
Wir haben in einem Umbau einer Wohnung in einem 4-Wohnungs-Haus aus den frühen 60er Jahren den Architekten als Bauleiter. Das Gewerk der Elektroinstallation war über eine Summe von 5642 € beauftragt, jetzt beträgt die Schlussrechnung 7341 €.
Begründung: In dem Haus waren die bestehenden Elekroninstallationen in die anderen Wohnungen angeblich nicht nach den jeweils bestehenden Vorgaben installiert, u.a. kein "zentraler" Kabelschacht in die anderen Wohnungen. So wurde z.B. auch der Hausstrom einige Male still gelegt.
Die geleistete Stundenanzahl stieg dadurch um ca. 80 %.
Meine Fragen:

1) Ist dieses Risiko durch den Bauherrn oder Elektriker zu tragen?

2) Wann und wie hätte der Bauleiter den Bauherrn informieren müssen

3) Was kann man jetzt tun? Wie ist hier die rechtliche Lage.
Freue mich über jede Antwort.
Danke
W. Weiser
Augsuburg

  • Name:
  • W. Weiser
  1. Wie sollen

    wir das aus der Ferne beurteilen können?
    1. Gab es eine Ausschreibung?
    2. Abrechnung nach Aufwand bzw. Pauschal?
    3. Gab es ein Aufmaß?
    4. Wer hat die Stunden anerkannt?
    Sie sehen > Fragen über Fragen
    Pkt 1 ist also Abhängung von der Vertragsgestaltung
    Pkt 2 BL hätte sie informieren müssen als Mehraufwand erkennbar war
    Pkt 3 ist auch abhängig von der Vertragsgestaltung
  2. Hallo Herr Simon, vielen Dank für die Hinweise: ...

    Hallo Herr Simon,
    vielen Dank für die Hinweise:

    1) Ja es gab eine Ausschreibung, aber die hat das Thema "was mache ich mit fehlerhaften, alten Leitungen" nicht geregelt. Es waren aber entsprechend auch zusätzliche Regiestunden mit aufgeführt, die aber nicht explizit nur für diese Arbeiten geplant waren.

    2) Abrechnung nach dieser Ausschreibung, d.h. nach Aufwand

    3) Ja, in den Regieberichten waren die Tätigkeiten aufgeführt, die angeblich wegen des fehlerhaften Bestandes bedingt waren.

    4) Bauleiter = Architekt.
    Bitte um Ihr / Euer Feedback!
    Danke
    W. Weiser

    • Name:
    • W. Weiser
  3. Wenn

    denn alles so war wie sie es jetzt beschrieben haben
    und der Bauleiter (Architekt) ihr Vertrauen hat sehe
    ich keine Möglichkeiten die in Rechnung gestellte Summe
    in Frage zu stellen.
    Sicher hätte der BL/Architekt frühzeitig bzw. bei Erkennung
    auf Mehrkosten hinweisen können/müssen aber jetzt im
    Nachhinein anerkannte Stunden in Frage zu stellen wird
    schwierig zumal diese ja anscheinend erforderlich waren
    um eine ordnungsgemäße Leistung zu erbringen.
    Vielleicht kommt Ihnen ihr BL/Architekt ja bei seinem Honorar
    etwas entgegen :-). Fragen kostet in der Regel ja nix.
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