ich bräuchte nochmal Eure Hilfe:
Wir haben in einem Umbau einer Wohnung in einem 4-Wohnungs-Haus aus den frühen 60er Jahren den Architekten als Bauleiter. Das Gewerk der Elektroinstallation war über eine Summe von 5642 € beauftragt, jetzt beträgt die Schlussrechnung 7341 €.
Begründung: In dem Haus waren die bestehenden Elekroninstallationen in die anderen Wohnungen angeblich nicht nach den jeweils bestehenden Vorgaben installiert, u.a. kein "zentraler" Kabelschacht in die anderen Wohnungen. So wurde z.B. auch der Hausstrom einige Male still gelegt.
Die geleistete Stundenanzahl stieg dadurch um ca. 80 %.
Meine Fragen:
1) Ist dieses Risiko durch den Bauherrn oder Elektriker zu tragen?
2) Wann und wie hätte der Bauleiter den Bauherrn informieren müssen
3) Was kann man jetzt tun? Wie ist hier die rechtliche Lage.
Freue mich über jede Antwort.
Danke
W. Weiser
Augsuburg