Ich habe folgendes Problem. Wir haben mit unserem Architekten einen Architektenvertrag über die LF 1-8 abgeschlossen.
Da sich die Entwässerung jetzt etwas schwieriger gestaltet möchte dieser einen Fachingenieur hinzuziehen, der wieder ein Honorar erhalten soll. Für die Ausführungsplanung sehe ich das ein, aber fürs Baugesuch ist das doch Sache des Architekten. LF 4 schließt dies doch mit ein, oder?
Freue mich jetzt schon auf Ihre Antwort.
Torsten Maier
Genehmigungsplanung - Entwässerungsgesuch
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Genehmigungsplanung - Entwässerungsgesuch
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m.E. nein
gucken Sie mal in die HOAIAbk., Teil IX führt die Leistungen für - u.a. - ... Wasser-, Abwasser ... als eigenständige Leistung auf.
Ihr Architekt hat also Recht, dass er kompliziertere Planungen anderweitig vergeben will.
HOAI-Text sieheWenn er die Leistung vorher stillschweigend mitmachen wollte, ist das schon sehr entgegenkommend.
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Entwässerungsgesuch..
ist nicht Bestandteil der Leistungen HOAIAbk. §§ 11 - 16, sondeern 78 (glaube ich).
Also gesondert zu vergüten.
Und um die nächste Frage auch zu beantworten: Der Architekt darf die Herstellungkosten evtl. trotzdem in seiner Abrechnung aufführen. -
Entwässerungsplanung und -gesuch
ist keine Architektenleistung gem. § 15, II. HOAIAbk.. der Architekt muss diese also nicht erbringen, um das volle Honorar für die Lph 4 zu erhalten. Meistens sind versierte Architekten aber in der Lage eine einfache Entwässerungsplanung und die zugehörige Genehmigungsplanung zu erstellen. Allerdings tut Ihr Architekt gut daran Ihnen einen Fachingenieur für HLS ) Heizung (Lüftung/Sanitär) vorzuschlagen und hinzuziehen möchte. Hierfür erhält Ihr Architekt auch Honorar für die einzelnen Leistungsphasen (Lph), wenn er diese Planungen Dritter, also hier des Ingenieurs für TGA (technische Gebäudeausrüstun, der das Entw. -gesuch erstellt, überwacht und koordiniert. Tut er dies nicht können Sie eine Honorarminderung hierfür verlangen.
Sprechen Sie bitte Ihr Anliegen, Bedenken, etc. bitte zuerst bei Ihrem Architekten an. Sollte dessen Aussage für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich jederzeit an die Architektenkammer Ihres Bundeslandes wenden, oder aber Sie holen den Rat eines Sachverständigen für Architektenplanungen und - Honorare ein.
MfG
Ralph Kaiser
Architekt
Fr. Sachverständiger
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10614: Genehmigungsplanung - Entwässerungsgesuch
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Entwässerungsgesuch Bestandteil der Genehmigungsplanung?
- … Entwässerungsgesuch Bestandteil der Genehmigungsplanung? …
- … Der beauftragte von der Baufirma Architekt (Bauplaner) meint aber, dass wir für die Baugenehmigung einen Entwässerungsgesuch benötigen. Dafür müssen wir ihm extra 700 bezahlen. Der Enwässerungsgesuch …
- … Meines Erachtens gehört der Entwässerungsgesuch in die Genehmigungsplanung und die Kosten müssen laut dem Vertrag von …
- … Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen? …
- … Wenn das Entwässerungsgesuch nicht Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und der Baufirma ist, werden …
- … Es gibt zwar mittlerweile Gemeinden, die ein genehmigtes Entwässerungsgesuch zur Grundlage einer Baugenehmigung machen (mit jur. sagen wir mal halbseidenen …
- … Habe ich dann Recht die Übernahme der Kosten für den Entwässerungsgesuch von der Baufirma zu verlangen? …
- … haben Anspruch auf eine komplette Genehmigungsplanung , damit diese Leistung vertragskonform ist, sollte Sie genehmigungsfähig sein. Wie Ihr Vertragspartner diese genehmigungsfähig hinbekommt, ist alleine sein Bier. Lehnen Sie sich zurück und verlangen Sie eine komplette genehmigungsfähige Planung, auf die Sie IMHO vertraglichen Anspruch haben. Wird zur Erlangung eines genehmigungsfähigen Zustandes ein Grundstücksentwässerungsplan benötigt, dann wird's so sein oder auch nicht, soll Ihnen egal sein, solange es genehmigungsfähig ist. …
- … Wenn, wie in Ihrem Fall komplette Pauschalleistungen angeboten werden, so wäre es IMHO die Sorgfaltspflicht des Bieters gewesen, sich ggf. um die örtlichen Gegebenheiten zu bemühen, ob nun ein Entwässerungsgesuch benötigt wird oder nicht. Wenn er dem nicht nachkommt, so …
- … Da werde ich bei der Gemeinde nachfragen, ob der Entwässerungsgesuch wirklich ein Pflicht ist. …
- … Unterschied zwischen Grundstücksentwässerungsplan und Entwässerungsgesuch …
- … 1. Grundstücksentwässerungsplan und Nr. 2. Entwässerungsgesuch befassen. …
- … Der Nr. 2 Entwässerungsgesuch verlangt der Architekt um den Bauantrag zu ergänzen. Wie ich …
- … 4) Ist das Entwässerungsgesuch in der HOAIAbk. ein gesonderter Posten - was allerdings nicht unbedingt …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Ist das Erstellen von Tekturplänen Nebenleistung od. besond. Leistung gem. HOAI?
- … verlangt die kostenlose Erstellung von Tekturpläne für die Entwässerungseingabe (Leistungsbild 4: Genehmigungsplanung). Die Tektur der Entwässerungseingabeplanung wird nur deshalb erforderlich, weil der …
- … Auftraggeber bei der Architektur die Werkplanung gegenüber der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) geändert hat. Da nun einige Nassräume anders angeordnet sind …
- … als in der Genehmigungsplanung verlangen die Stadtentwässerungswerke nun vom Bauherrn (Auftraggeber) Tekturpläne. Der Auftraggeber verlangt nun vom Planer der Technischen Ausrüstung, diese Tekturpäne kostenlos zu erstellen mit der Begründung, ... dass laut § 73 HOAIAbk. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für die Erstellung der Tekturpläne besteht, da das Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen in Leistungsphase 4 als Grundleistung abgegolten ist. …
- … Es handelt sich aber m.E. nicht um Vervollständigung oder Abänderung der Eingabeplanung, weil diese je korrekt und vollständig erbracht wurde und von den Stadtentwässerungswerken auch so genehmigt wurde. Die Tektur wird ja nur erforderlich, weil allein der Auftraggeber bei der Ausführung von seiner Genehmigungsplanung abgewichen ist. Sind diese Leistungen wirklich gratis zu erbringen? Wer …
- … Auftraggeber (AG) veranlasst wurden, die von Ihnen erbrachte Entwurfs- und die Genehmigungsplanung (Entwässerungsgesuch) geändert werden muss, ist m.E. die Tektur der …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenberechnung eines Architekten und daraus folgend sein Honorar
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