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Rechnung entspricht nicht dem Angebot
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Rechnung entspricht nicht dem Angebot

Hallo,
bin neu hier. Ich habe mir von einem Trockenbauer ein Angebot machen lassen um eine Kabeltrasse brandschutztechnisch zu verkleiden. Der Anbieter war vor Ort, hat die Arbeit in Augenschein genommen und aufgemessen. Das erhaltene Angebot stimmte mit den aufgemessenen Maßen über ein, der Preis war OK also wurde die Firma beauftragt.
Nun taucht in der Schlussrechnung eine weitere Position auf. Dort will der Unternehmer die Verschottung von Leitungsdurchdringungen extra bezahlt haben. Diese Position macht fast die Hälfte der Angebotssumme aus.
Hätte diese Position nicht schon im Angebot erscheinen müssen oder hätte mich der Unternehmer nicht vor der Ausführung darauf Aufmerksam machen müssen? Es liegt ein VOBAbk.-Vertrag vor.
Was tun?
  • Name:
  • Tim Kleinmann
  1. waren die arbeiten bekannt?

    oder sind die Durchdringungen dazugekommen?
    hat ihnen der Unternehmer vor der Leistungserbringung den Mehraufwand schriftlich angezeigt? nein? dann brauchen sie nicht zahlen.
    na ja  -  so ist es
  2. Es kamen einige wenige Durchdringungen hinzu.

    Ich habe genau Ihre Antwort in der VOBAbk. gefunden. Jetzt gilt es dem Unternehmer dieses klar zu machen. Er verfügt zwar über die VOB und sollte ja auch dieser mächtig sein, trotzdem weigert er sich von seinen zusätzlichen Aufwendungen ab zu sehen. Im Vorfeld waren schon ersichtliche Durchdringungen vorhanden, sein Angebot ging aber nicht weiter darauf ein, sodass es den Anschein hatte, dass die Durchdringungen im EP enthalten sind. Er hat den Mehraufwand nicht angezeigt.
    • Name:
    • Tim Kleinmann
  3. ich sage es ungern

    weil ich mich auch bissl in die Lage des Unternehmers versetze (aber es ist halt so  -  wer schreibt der bleibt)  -  bezahlen sie die Angebotssumme und begründen sie es mit der entsprechenden VOBAbk./b. der Unternehmer ist dann am Zug!
    schwieriger wird es nur wenn der Unternehmer bei ihnen noch rumwerkeln muss und es sich noch nicht um die Schlussrechnung handelt. in diesem falle sollten sie (ausdrücklich) unter Vorbehalt zahlen und das ganze später bei der Schlussrechnung abziehen. ist zwar bissl fies (lächeln) aber das leben ist halt hart. MfG
    jens
  4. Danke!

    für die Tipps, Hat mir sehr weitergeholfen!
    • Name:
    • Tim Kleinmann
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