Hallo an alle Forum User,
Kann mir mein Architekt in diesem Forum Grundrisse vom DGAbk. +EGAbk. verbieten?
Es handelt sich um Einfamilienhaus Neubau, HOAIAbk. LPH 1-4 bereits vergütet.
Der Grundriss ist absolut kein Meisterwerk zum Teil selber entworfen, sodass keine Urheberrechte etc. verletzt werden können.
Grundrisse veröffentlichen, Meinungen von anderen User einzuholen!
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Grundrisse veröffentlichen, Meinungen von anderen User einzuholen!
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zweierlei zu beachten
Der Planinhalt könnte urheberrechtlich geschützt sein. Architektenkammern sehen die Schutzfähigkeit für Architektenentwürfe regelmäßig gegeben. Selbst wenn man das bestreitet:
Das Satzbild/Layout kann geschützt sein, Beispiel: Satzbilder von Texten, die urheberechtlich nicht geschützt sind, wie früher bei bautechnisch eingeführten DINAbk.-Normen der Fall, können geschützt sein. Es war nicht erlaubt, eine DIN-Norm gescannt zu veröffentlichen. Auch Karikaturen sind geschützt, obwohl vielleicht der abgebildete Schröder vogelfrei ist.
Ich würde es mir gut überlegen. Im Fall eines Schutzes ist es nämlich nicht so, dass Sie mit Honorarzahlung automatisch alle denkbaren Nutzungsrechte, hier das Recht zur Veröffentlichung, erworben haben, sondern nur diejenigen, die zur baulichen Umsetzung erforderlich sind. -
im Klartext
Wieso kann ich hier mein Entwurf nicht zur Diskussion bringen?
Ich bin Bauherr und besitze letztendlich nicht die räumlichen Kenntnisse die ein Architekt im Laufe der Zeit sich angeeignet hat.
Außerdem glaube ich nicht, dass der Architekt dazu ein Recht hat!
Es wäre ja absurd, wenn man den Grundriss nicht anderen zeigen dürfte um darüber zu reden. -
Wenn Sie hier unbedingt verrissen werden wollen ...
Wenn Sie hier unbedingt verrissen werden wollen dann malen Sie doch den Grundriss auf Butterbrotpapier ab, lassen ein paar Details weg und scannen das Werk ein und lassen sich hier niedermachen =: ---) -
Teledienstegesetz
Als Moderator des Architekturbereichs von BAU.DE muss ich gemäß § 11 TDG Links auf Seiten, die möglicherweise Rechte Dritter verletzen, entfernen. Und zwar unverzüglich ab Kenntnis. Nach dem bisher Gelesenen muss ich von der Möglichkeit einer Rechtsverletzung ausgehen. Räumen Sie meine Bedenken aus.
Bruno Stubenrauch -
siehe Urteil
Herr Stubenrauch, das Sie ein Architekt ist und denen Seite vertreten ist mir klar.
Ein Urteil von der NÜRNBERGER SCHLÜNDER RECHTSANWALTSSOZIETÄTWeshalb sollte der Architekt mir den Grundriss verbieten in diesem Forum zu stellen? Alltagsarchitektur mehr sag i net
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http www nürnberger schluender de Rechtsprechung bauwelt web ...
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Moment
Architekt hin oder her!
ich sehe da kein Problem!
du überziehst, bruno!
wo ist das geistige Eigentum?
öffentliche Diskussion öffentllicher Bauten wäre dann ein verstoß gegen das Urheberrecht? das ist doch lächerlich kleinlich! da hat eher einer die hosen voll!
hast du den plan gepinselt, bruno? -) im übernehmen geistigen eigentums biste ja auch nicht zimperlich ... i remember
juristische Laienmeinung ... -
zur Sache
Verbietet es der Architekt?
Ich handle hier nur als Moderator, der schon bei möglichen, nicht erst bei tatsächlichen Rechtsverletzungen einschreiten muss. Ich muss es nicht abschließend ausdiskutieren.
Die naheliegende Vermutung, dass Ihr Architekt was dagegen hat, in Verbindung mit § 2 UrhG (Geschützte Werke: Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, ...) reicht für die _Möglichkeit_ der Rechtsverletzung aus. -
ich bin es nicht
der Architekt der vermissten Zeichnungen. Aber hier quält sich einer schon tagelang und hat wohl ein Verbot seines mitlesenden Architekten nebst eigenem Unrechtsbewusstsein, sonst ständen die Zeichnungen schon längst hier.
Wenn ich was "übernehme", hoffe ich doch, mich im Rahmen des Zitatrechts zu bewegen oder die Sachen sind als amtliche Verlautbarungen, Gesetze oder höchstrichterliche Rechtsprechung vogelfrei ;) -
was wurde denn vereinbart?
Werter Fragesteller,
bei sowas ist natürlich auch die Vorgeschichte zu hinterfragen. Ich denke mal, sie haben sich mit dem Architekt überworfen und bauen mit jemand anderem weiter? Andernfalls würde so ein Verhalten schon das Vertrauen zu meinem Vertragspartner (hier der Architekt) ziemlich belasten.
Was haben sie denn vertraglich mit ihm vereinbart? Mündlicher Vertrag, oder was schriftliches ... was steht da drin? Ich denke gegen die Butterbrotpapierzkizzen dürfte nichts zu sagen sein, höchstens gegen das einscannen des Originalplans (aber auch das finde ich lächerlich). Oder will der Architekt auch verbieten, die nächste BAU.DE Grillfete in dem Haus machen zu lassen, damit da ihn da ja keiner verreißen kann? -
Werbung für den Architekt
Sehe genauso! Es ist ein Architekt beauftragt und er wird die Sache (Lph 1-8) durchführen, Vertrag HOAIAbk.. Im übrigen, das mit der Feier werde ich sicherlich machen (Mittelfranken=>Bayern). Termin werde ich noch bekannt geben.
Was ist da auszusetzen, wenn ich samt Entwurfsverfasser (Name ...) hier zur Diskussion Stelle? Ich denke da an kostenlose Werbung für den Architekt, oder ist das keine Werbung ;) ) Wo anders muss der Architekt noch sehr viel Schotter für die Akquise, Fachmagazine, Zeitschriften und Klinken Putzen blechen! -
und?
was is? hat der Architekt veto eingelegt? -
Mich würde ...
mal die Begründung des Kollegen interessieren. Irgendwas muss er ja von sich aus oder auf Nachfrage gesagt haben? -
die Begründung
zurzeit willige ich dies nicht=> das ist Architekten Begründung! -
Hä?
Tolle Begründung
Nochmal eine andere Frage. Warum wollen Sie den Entwurf diskutiert haben. Sind Sie damit unzufrieden, gibt es Varianten oder möchten Sie nur mal ein "schöner Grundriss" hören. -
Innenausbau
Bitt nicht falsch verstehen, aber ich möchte nicht später bereuen, wenn ein oder andere Detail wo anderes platziert wird (räumliche Aufteilung). Schon deshalb möchte ich Kreativität den andereen einholen, weil jeder Architekt einen andereen Geschmack hat.
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