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Honorarvereinbarung / Herausnahme von einelnen Gewerken?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Honorarvereinbarung / Herausnahme von einelnen Gewerken?

Hallo zusammen,
wir bauen ein Einfamilienhaus, Baukosten ca. T€ 250. Aufgrund des Grundstücks besteht quasi eine Architektenbindung. Der Architekt stellt sich als Honorar 10 % der Baukosten vor. Gem. Honorarrechner ergibt sich allerdings ein Honorar von € 26380.
Nun meine Fragen:

1) Sind die 10 % ein gutes Angebot (d.h. kann ich eine gute Planung und Ausführung für einen guten Preis erwarten?)

2) Ist es üblich aus dieser Bemessungsgrundlage "Baukosten" einzelne Gewerke herauszurechnen, z.B. Badinstallation oder Heizkamin, da hier wieder andere Leute planen?

3) Beinhalten diese "Baukosten" auch die Architektenkosten?
Vielen Dank, Carlos

  • Name:
  • Carlos Freiberger
  1. Honorarvereinbarungen?

    Hallo Herr Freiberger,
    Honorar für den Architekten ist soweit in Ordnung, eines finde ich etwas komisch, in Bayern ist Architekten untersagt Grundstücksgeschäfte mit Planungsaufträgen zu verbinden.
    Einzelne Gewerke wie Sie hier aufgeführt haben, werden dann wahrscheinlich von einem Hausprojektanten geplant und können aus dem Architektenhonorar nicht herausgerechnet werden.
    Ich denke schon, dass Sie für dieses Honorar eine gute Arbeit erwarten können.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Honorarvereinbarung

    Hallo Herr Rieder,
    vielen Dank für die Antwort.
    Es besteht offiziell keine Architektenbindung. Aber ich denke, der Architekt (gleichzeitig Verkäufer) würde Wege finden, dass Grundstück an jemand anderen zu verkaufen, falls wir beabsichtigen einen anderen Architekten zu beauftragen. Bisher ist noch kein (schriftlicher) Vertrag geschlossen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Carlos Freiberger
  3. Bemessungsgrundlage Baukosten

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Ergänzende Antwort zu den Baukosten:
    Die Kosten, die Honorargrundlage sind, enthalten das Honorar selbst nicht. Nur die Bauwerkskosten und die Kosten der technischen Anlagen (Haustechnikgewerke) gehen in die Honorarberechnung ein. Ob der genannte Kostenrahmen von 250.000 auch die Baunebenkosten enthält, müssen Sie klären. Sonst gibt es ein böses Erwachen. Auch zur MwSt. kann es Missverständnisse geben. Der Planer geht oft von den reinen Bauwerkskosten aus, für die Honorarberechnung netto ohne MwSt., das Budget des Bauherrn orientiert sich daran, was alles insgesamt kostet, brutto natürlich.
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