Hallo zusammen,
mit dem vorschreiten meines Hauses sind mittlerweile einige Gewerke fertiggestellt und auch abgenommen worden. Wir bauen mit einem Architekt vergeben zusammen mit ihm die Gewerke, soweit läuft alles gut und weitgehend ohne Ärger. Mein Architekt ist bei den Abnahmen immer mit dabei, sagt mir aber nun schon wiederholt, dass es meine Pflicht als Bauherr ist die Mängel zu erkennen und anzumerken. Er schreibt dann das Protokoll und prüft die Erledigung. Was ich nun bei dieser Argumentation nicht verstehe ist die Tatsache, dass ich mir doch einen Experten (den Architekten) mit ins Boot geholt habe um mich zu unterstützen. Nun soll ich als Laie beurteilen ob alle Gewerke richtig ausgeführt sind. Entspricht die Darstellung meines Architekten der normalen Ausführung der Bauleitung mit der mein Architekt von mir beautragt wurde?
Herzlichen Dank schon vorab für Äußerungen!
Bundesland Baden Württemberg
Abnahme von Gewerken mit dem Architekten
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Abnahme von Gewerken mit dem Architekten
-
Formalrechtlich
hat Ihr Architekt sicher recht. Nur Sie allein haben ein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer, also müssen Sie formell die Mängel rügen und das Protokoll unterschreiben.
Aber im Rahmen seiner Aufgabenstellung soll er Sie natürlich fachlich unterstützen und darf dazu natürlich auch seinen Mund aufmachen.
Die meisten Mängel sollten sowieso vor der Abnahme durch die Bauleitung festgestellt und die Beseitigung veranlasst werden.
Häufige Streitpunkte sind Schönheitsfehler und/oder optische Mängel. Auch dabei sollte Ihr Architekt einschätzen können, ob ein Mangel vorliegt.
Freundliche Grüße -
HOAI?
Wenn ihr Architekt mit der LPAbk. 8 (Objektüberwachung) nach HOAIAbk. beauftragt ist, sollte das seine Aufgabe sein, ebenso wie die Rechnungsprüfung. Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu kontrollieren, ist aber auch selbstverständlich. Falls Sie nur Bauleitung beauftragt haben, könnte das Ganze evtl. etwas anders aussehen, vielleicht müssten Sie dann auch noch Abnahme zusätzlich beauftragen, ist aber nur Laienmeinung. Und jetzt folgen die Profis ...
Gruß
Volker -
Problem Formalrechtlich,
Danke für die schnelle Antworten. Ich befürchte das sich mein Architekt definitiv auf die formalrechtliche Geschichte zurückzieht. Wie sonst erklärt sich eine Antwort bzgl. seiner Meinung bei Gewerk x, "das müssen sie als Bauherr selbst beurteilen"! Von der vertragsrechtlichen Seite ist für mich die Sache ja noch nachvollziehbar, dass aber eigentlich überhaupt keine Beurteilung von seitens der Bauleitung gefordert werden kann finde ich eigentlich nicht richtig. Denn das heißt ich als Laie muss mir zu jeder Bauabnahme einen Gutachter mit hinzuholen, der nochmals Geld kostet. Eigentlich bräuchte ich den Architekt in seiner Funktion als Bauleiter überhaupt nicht!
Nochmal Danke -
also,
so vorsichtig würde ich eigentlich nicht rangehen!
Sie haben dem Architekten sämtliche Leistungsphasen übertragen?
natürlich ist es dann seine Pflicht, Mängel zu erkennen und Sie darauf aufmerksam zu machen. Wo sind wir denn?! Der kriegt sein Geld dafür und ist Ihnen gegenüber in der Pflicht!
Weisen Sie ihn zart drauf hin, dass er sicherlich eine Versicherung hat, die etwaige Schäden, die Aufgrund seiner Nichtleistung entstehen, zu tragen hat.
Also nee, ehrlich! -
Grundleistungen LP 8
Werter Fragesteller
In der Textfassung des § 15 HOAIAbk. steht als eine der Grundleistungen der Leistungsphase 8: "Abnahme der Bauleistungen ... unter Feststellung von Mängeln".
Punkt.
Diese Leistung hat der Arch, sofern LPAbk. 8 übertragen ist, zu erbringen. Wenn er keine Mängel erkennen kann, sollte er keine Aufträge LP 8 annehmen. Wie Sie schon sagen, sonst bräuchten Sie keinen Bauleiter.
Sie müssen zwar die formale Seite abdecken, aber er muss Ihnen zuarbeiten. Natürlich kann es sein, dass Sie Dinge beanstanden, die er nicht als Mangel angemeldet hat, weil er sie nicht als solche sieht. Aber das ist eine ganz andere Ebene.
Teilen Sie ihm mit, dass er entweder Ihnen fachlich zur Seite stehen soll oder die Kosten für einen Gutachter, der das dann macht, tragen soll.
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