Hallo Fachleute,
ich habe gehört, dass es eine Obergrenze für mögliche Vertragsstrafen gibt und Vereinbarungen darüber hinaus aus unsittlich gelten und rechtlich unwirksam sind. Nun habe ich einen Bauvertrag vorliegen wo 0,2 % der Brutto-Bausumme pro Tag stehen und maximal 10 % der Gesamtbausumme. Sind derart hohe Strafen noch zulässig?
Vielen Dank
Vertragsstrafe bei VOB-Vertrag
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Vertragsstrafe bei VOB-Vertrag
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Hierzu gib es ein BGH-Urteil
Hallo,
es gibt ein BGH-Urteil (kann ich bei Bedarf raus suchen), wonach die Obergrenze von 10 % als unangemessen angesehen wurde. Die Auftragssumme lag in dem Fall aber bei rund 13 Mio DM (müsste nachlesen um sicher zu sein).
Die Vertragsstrafe soll einen paschalierten Schadensersatz darstellen. Sie darf also den infolge Verzug zu erwartenden Schaden nicht unangemessen überschreiten.
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, würde im Eigenheimbereich das betreffende BGH-Urteil aber als nicht, zu mindestens nicht in vollem Umfang, zutreffend ansehen.
Trotzdem dürften die vereinbarte Vertragsstrafe den zu erwartenden Schaden wesentlich überschreiten. Vor Gericht würde die Regelung deshalb wahrscheinlich "durchfallen".
Interessant ist dabei natürlich auch (neben anderen Fragen), wer den Vertrragsentwurf unterbreitet hat. Deshalb im Zweifel zum Rechtsanwalt.
Mit freuindlichen Grüßen
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