Im Bauvertrag ist die Gesamtfertigstellung unseres RH bis 15. August 2003 vereinbart, eine Vertragsstrafe aber nicht. Die Stellplätze waren allerdings erst am 15. Dezember 2003, der Garten erst am 15. April 2004 fertig.
Ich würde hier gern einen Nutzungsentgang geltend machen (Stellplatz: 20? pro Monat, Garten: 30? pro Monat). Sinnvoll und realistisch?
Danke für die Info
Gesamtfertigstellung und Nutzungsentgang
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Gesamtfertigstellung und Nutzungsentgang
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zum Nutzungsausfall
hat mir mein Anwalt mal folgendes gesagt:
Wenn KEINE Vertragsstrafe o.ä. vereinbart ist, kann man lediglich den wirklich entstandenen Schaden geltend machen, der durch die entgangene Nutzung entstanden ist.
Meiner Meinung nach könnte das im Fall eines noch nicht nutzbaren Stellplatzes die Miete für ein ersatzweise angemieteten Stellplatz sein (natürlich nur gegen Nachweis).
(Bauherrenmeinung) -
Sonst keine Probleme?
Stellplatz 4 Mon. x 20 € = 80 €
Garten 8 Mon. (. /. 3 wg. Winter) = 5x30 = 150 €
Summe 230 €
Dafür ziehen Sie mal vor Gericht! Bauträger wird behaupten Stellplatz sei zumindest eingeschränkt nutzbar gewesen, Garten auch. Was rauskommt = Vergleich auf 50 % = 115 €, Anwaltskosten trägt jeder selbst = ca. 200 €.
Wird ein gutes Geschäft.
Nehmen Sie mir das nicht übel, aber das sind wirklich "Peanuts" bzw. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Anwälte und Gerichte.
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