Hallo!
Wir haben neu gebaut. Im klassischen Sinne haben wir ein Zweifamilienhaus hingestellt - und zwar auf ein Grundstück mit einem bestehenden Altbau. Hätten wir seinerzeit die geforderten Abstandsflächen beachten müssen, dann hätten wir aus Platzmangel nicht bauen können.
In Absprache mit dem örtlichen Bauamt gilt der Neubau der Doppelhausghälfte nun als Anbau an den Altbau; die Abstandsfläche konnten wir so zumindest teilweise außer Acht lassen.
Wir haben mit einem Abstand von 1,80 Metern zwischen Alt- und Neubauten (Altbauten, Neubauten) gebaut. Über diesen Abstand haben wir einen - dem Feuerschutz entsprechenden - Durchgang gebaut. Sowohl vorne als auch hinten befinden sich Türen. Es handelt sich also - wenn man so will - um ein geschlossenes Gebäude mit Alt- und Neubau (Altbau, Neubau) und einem gemeinsamen Eingang.
Das Bauamt fordert nun einen Nachweis der Standsicherheit des Neubaus/Prüfung der Statik durch einen Ingenieur, was wohl mehrere tausend € Kosten hinter sich her ziehen dürfte.
Das kann ich aber nicht nachvollziehen. Meines Wissens muss bei Doppelhaushälften ein solcher Nachweis nicht erbracht werden. Stimmt das? - Und wo ist das nachzulesen?
Schließlich sehe ich den Neubau (Anbau) als Doppelhaushälfte an. Er steht völlig autark neben dem Altbau, die Statik des Altbaus wurde nicht verändert. Es kann doch nicht sein, dass durch den gemeinsamen Eingang aus einem Haus und zwei Doppelhaushälften ein Mehrfamilienhaus wird, oder?
Inwieweit hat § 8, Abs. 2, der Bauprüfungsverordnung NRW hier Geltung: "Von der Vorlage eines Nachweises der Standsicherheit kann im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde abgesehen werden, wenn bauliche Anlagen oder ihre Teile nach Bauart, statischem System, baulicher Durchbildung und Abmessungen sowie hinsichtlich ihrer Beanspruchung einer bewährten Ausführung entsprechen. "
Vielen Dank im Voraus für die Ratschläge!
Notwendigkeit eines Nachweises der Standsicherheit/Statik
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Notwendigkeit eines Nachweises der Standsicherheit/Statik
-
Kann keiner Tipps geben ...?
Warum meldet sich denn niemand? - Ist die Sache zu komplex? -
wegen NRW <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
weil, es wäre schon sinnig, die relevante Bauordnung zu kennen.
generell ist es aber, unabhängig von der Prüfpflicht, so, dass für jedes
Gebäude ein Standsicherheitsnachweis aufzustellen ist.
Abweichung davon in einfachen fällen und in Absprache mit der Genehmigungsbehörde - OK.
Verzicht darauf, ohne Absprache und nach gutdünken - kaum denkbar.
Prüfpflicht .. hmm. vielleicht, weil die Genehmigungsbehörde jetzt aufgewacht ist?
dann müsste die das aber trotzdem begründen - und wenn durch die nachträgliche
Prüfung, die bei ordentlicher und rechtzeitiger Erstellung der erf. nachweise
entfallen wäre, Mehrkosten entstehen, dann binden sie die ihrem Architekten ans
Bein!
hatten sie keinen Architekten - dann sich selber : -p -
§ 57 und 58 LBO
Kann es sein, dass ihr Bau nicht so gelaufen ist, wie es sein sollte? Lesen Sie bitte in der Bauordnung die Paragraphen über die Pflichten der am Bau Beteiligten. Danach ist die Bauaufsichtsbehörde berechtigt, bei fehlender Sachkunde auch während des Baus die Arbeiten einstellen zu lassen und Nachweise zu verlangen bzw. die Beauftragung eines Sachverständigen.
Im übrigen sind der Bauherr und der Bauvorlageberechtigte für die Aufstellung aller notwendigen Unterlagen zuständig. Das nicht alle Unterlagen überprüft werden, ist dabei ohne Belang.
Freundliche Grüße -
Alles korrekt gelaufen
Vielen Dank für die ersten Reaktionen,
nein, nein, es ist schon alles korrekt gelaufen bei uns am Bau. Ein Architekt hat geplant, ein Statiker hat 100 Seiten Statik berechnet, die Baugenehmigung liegt vor.
Jetzt geht es an die End-Abnahme - und plötzlich ist aus dem Alt- und Neubau (Altbau, Neubau) ein Mehrfamilienhaus geworden (obwohl es baulich eigentlich nicht so ist). Daher möchte das Bauamt jetzt einen Standsicherheitsnachweis. Das macht mich stutzig. -
Standsicherheitsnachweis
grundsätzlich ist es so wie bereits gesagt - das Bauordnungsamt kann einen Standsicherheitsnachweis und dessen Prüfung auch verlangen wenn das Objekt eigentlich laut Landesbauordnung nicht geprüft werden muss - alles auslegungssache - leider
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dimensionierung Stahlträger als Unterzug
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Planer = Statiker
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- … 2. Dieser erstellte auch die Statik des EFHAbk. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik Holzständerwerk
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- … eine Aussteifungsberechnung gibt es bei der Statik nicht und wie viele Zuganker es geben soll kann ich …
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