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Arch. -Honorar in Leistungsphasen gegliedert
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Arch. -Honorar in Leistungsphasen gegliedert

Hallo zusammen
Das Architektenhonorar für unseren Einfamilienhaus-Neubau
ist in Leistungsphase 1 bis 9 gegliedert und dann jeweils
prozentual an die Baukostensumme gerichtet:
Leistungsphase 1=3 %, 2=7 %, 3=11 %, 4=6 %, 5=25 %, 6=10 %, 7=4 %, 8=31 %, 9=3 %.
Was genau beinhalten die einzelnen Phasen? Wie kann ich nachvollziehen, ob mein Arch. die Arbeiten komplett verrichtet
hat? In welcher Phase ist das Erstellen eines Baukalender enthalten?
Mir wäre sehr geholfen, wenn ich wüsste was genau mein Architekt
erbringen muss, um die Leistungsphasen abrechnen zu können.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
  • Name:
  • Nick
  1. muss sich aus dem Vertrag ergeben

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Ein guter Architektenvertrag enthält Erfolgsdefinitionen für jede Leistungsphase. Ein Muster gibt es hier:

    Generell schuldet der Architekt nicht x m² Pläne, y Seiten Papier oder z Stück Baustellenbesuche. Er schuldet den Gesamterfolg, das Entstehen lassen eines mängelfreien Bauwerks. Es bleibt ihm in gewissen Grenzen selbst überlassen, mit welchen Leistungen er das Ziel erreicht, die Leistungen sind außerdem objektabhängig. Die Grenzen ergeben sich auch ohne detaillierte Erfolgskataloge im Vertrag, teilweise aus anderen verbindlichen Regelungen, teilweise aus der Rechtsprechung und teilweise aus der Verkehrssitte (BGBAbk.).

    • Der Entwurf muss den Wünschen des Bauherrn entsprechen (Rechtsprechung).
    • Die Anforderungen an die Genehmigungsplanung sind z.B. in der Landesbauordnung und der Bauvorlagenverordnung geregelt. Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung (Rechtsprechung).
    • Werkpläne werden üblicherweise im Maßstab 1:50 gezeichnet. Kritische Details müssen sorgfältig geplant werden (Rechtsprechung).
    • Leistungsverzeichnisse müssen so aufgestellt werden, dass die Bieter ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten ermitteln können (VOBAbk. Teil A).
    • Die Rechtsprechung stellt außerdem hohe Anforderungen an die Präsenz des Architekten bei der Objektüberwachung. Völlig frei ist der Architekt also nicht beim Tun und Unterlassen.

    Die Honorarordnung HOAI kann nur grobe Anhaltspunkte liefern (

    Die HOAI siedelt den detaillierten Bauzeitenplan in LPh 8 an. Die Termine müssen aber schon in LPh 6 klar sein, sonst kann man den Handwerkern keine Ausführungsfristen vorgeben. Ecktermine gehören bereits in den Architektenvertrag.

  2. Baukalender nicht erstellt

    Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
    Bei meinem Neubau wurde vom Arch. kein Baukalender
    erstellt. Er hatte zwar erwähnt, dass wir einen
    bekommen, aber in ca. 4 Wochen werden wir unser Eigenheim beziehen.
    Wir haben Ihn immer wieder darauf angesprochen, jedoch
    wurden wir immer vertröstet. Nun ist die Bausache zwar ohne
    genauen Baukalender vorbei gegangen, jeoch teilweise mit größeren Verzögerungen von Seiten der Handwerker. Als Beispiel: Außenputz konnte nicht fertiggestellt werden, da der Rollladenbauer nicht soweit war und somit musste auch das Gerüst, welches nicht vom Stuckateur war, länger als erwartet stehen bleiben.
    Können wir solche fehlgeschlagene Arbeitsabläufe unserem
    Architekten zu schreiben, auf Grund eines nichtvorh. Baukalender?
  3. gezielt diesen Vorgang aufbereiten

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Der Architekt hat die Aufgabe, den Bauablauf terminlich zu koordinieren. Ohne einen Bauzeitenplan ist das kaum möglich. Den Ablauf muss er dokumentieren, ggf. in einem Bautagebuch. Beides ist kein Selbstzweck. Bauzeitplan und Aufzeichnungen sollen den Bauherrn in die Lage versetzen, bei Terminverzug den Verantwortlichen zu finden. Bei Ihnen sind konkret Mehrkosten entstanden, durch längere Standzeiten des Gerüsts. Lassen Sie Ihren Architekten mindestens diesen Vorgang aufbereiten, wenn er schon keinen ausgefeilten Terminplan vorlegen kann. Dazu gehören die Vertragsfristen der Beteiligten, Terminüberschreitungen und Schreiben, in denen die betroffenenen Firmen in Verzug gesetzt wurden. Kann der Architekt das alles nicht beibringen und plausibel darstellen, müssen Sie ein ernstes Wort mit ihm reden. An Ihnen sollten die finanziellen Folgen eines Verzugs eigentlich nicht hängenbleiben.
  4. Kontrolle oder Vertrauen

    Glauben Sie, dass Sie mit dem Studium der HOAI jedes Detail der Leistungen eines Architekten prüfen können. An mancher Stelle tut es Not, dass Sie wenigstens einem Menschen am Bau vertrauen oder gibt es einen Anlass für Misstrauen?
    Zur Weiterbildung empfehle ich untenstehenden Link.
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