Wir bauen mit einem Bauträger ein Fertighaus. Lt. Vertrag ist Fertigstellungstermin 01.07.2003; unabhängig davon haben wir mündlich ;-( von dem Verkäufer als Umzugstermin den 21.06.2003 zugesagt bekommen. Diese Zusage bzw. unser Zeitplan ist dem Bauträger seit 09/2002 bekannt. Dass wir auf diesen Termin nicht pochen konnten, da nicht schriftlich im Vertrag aufgenommen, ist uns klar.
Weiterhin steht im Vertrag, dass der Bauträger € 75,- Verzugsstrafe je Tag zahlen muss, wenn das Haus nicht bis 14 Tage nach Fertigstellungstermin bezugsfertig ist. Da wir u.a. die Böden in Eigenleistung verlegen, ist das Haus für uns nicht bezugsfertig, wenn die Firma am 14.07.2003 ihren Teil der Innenarbeiten beendet hat.
Der Bauträger sagt, es waren so viele Feiertage in diesem Quartal und eigentlich seien sie ja im Zeitplan. Vom Installateur weiß ich zwischenzeitlich z.B. , dass der einizge ihm bekannte Termin der 15.07.2003 ist (weil der Bauträger ab dann zahlen müsste; meine Interpretation dazu)
Seit 01.07.2003 wohnen wir nun bei den Schwiegereltern und können, wenn jetzt alles glatt läuft, evtl. zum 19.07.1002 einziehen.
Fragen:
Ist die Verzugsstrafe tatsächlich erst ab 15.07.2003 fällig?
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, meinen zweiten Möbeltransporter, Einlagerung von den Möbeln usw. dem Bauträger in Rechnung zu stelen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Zugesagter Einzugstermin nicht eingehalten
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Zugesagter Einzugstermin nicht eingehalten
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schwierig
Probleme dabei:- Zusage Fertigstellungstermin nur mündlich und nicht im Vertrag = schwierig zu beweisen.
- dem Bauträger ist der Termin angeblich nachträglich bekanntgegeben worden, aber durch wen? Durch den Bauherrn? Der kann viel behaupten ...
- der Bauträger sagt, sie wären im Zeitplan: Welcher Zeitplan? Hat er vielleicht einen eigenen, der nicht mit Ihrem übereinstimmt? Lassen Sie sich mal den Zeitplan, den er meint, zeigen.
- das mit dem Bezugsfertigkeitstermin und der Eigenleistung, die dafür erforderlich ist, ist sicher auch nicht gerade eindeutig.
Fazit:
Zu viele Unwägbarkeiten und evtl. rechtlich fragwürdige Dinge.
Ab zum Anwalt!
(Bauherrenmeinung) -
Die Formulierung mit der Vertragsstrafe ...
Die Formulierung mit der Vertragsstrafe dürfte so wohl nicht durchstehen. Beispiel: 14 Tage nach Bezugsfertigkeit, wobei Sie Eigenleistungen erbringen, z.B. Böden. Wenn Sie die aber erst Weihnachten erbringen, wäre das erst bezugsfertig. Und in der Zwischzeit ziehen Sie ihm täglich 75 € ab. Nein, geht nicht. Wir reden letztendlich hier über 1.000 €. Lohnt sich dafür ein langwieriger Prozess? Und hinterher geht es 50 : 50 aus? Dann lieber mit dem Bauträger reden und freiwillig etwas aushandeln. Viele Grüße -
Verzug und Vertragsstrafe
sind unterschiedlich zu bewerten.
Verzug gibt es nur, wenn ein fest vereinbarter (also kein ca. -) Termin nicht eingehalten wird. Hier sind dann die daraus entstehenden Schäden zu begleichen (weiter Miete zahlen, doppelter Umzug, etc..).
Vertragsstrafe ist eine vertragliche Vereinbarung und wird meist zusätzlich zum Verzug geschuldet. Die Einzelheiten der Gültigkeit einer Vertragsstrafenregelung sind sehr schwierig und hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Der Fertigstellungstermin wurde ja bereits genannt. Wann ist den fertiggestellt? wurde das definiert? Wer bestimmt das denn?
Weiter gibt es Problem bei Höhe und Dauer einer Vertragsstrafenregelung. Deshalb sollte in dem Fall immer ein Anwalt aufgesucht werden, der die Einzelheiten überprüft.
Viele Grüße
Harry
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