Haustrennplatte 7 cm bei einem Doppelhaus
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Haustrennplatte 7 cm bei einem Doppelhaus
wir haben ein Doppelhaus (Baujahr. 2000) von einem Bauträger neu erworben. Im Kaufvertrag steht, dass wir eine Haustrennplatte von 7 cm haben. Nachhinein stellte sich heraus, dass wir eine gemeinsame Bodenplatte für die beiden Häuserteile haben.
Wir sind also beim Kauf davon ausgegangen, dass die beiden Häuser komplett durch eine durchgängige Haustrennplatte getrennt sind und keine gemeinsame Bodenplatte existiert.
Da das Nachbarhaus in allen Räumen gefliest ist, haben wir ein Trittschallproblem (vermutlich bis an die Wand verfugte Fliesen im Nachbarhaus).
Ein Gutachter hat den Trittschall im "normalen" und nicht im "erhöhten" Bereich gemessen. Im Kaufvertrag ist nichts bezüglich Schallschutz vereinbart.
Ich denke, dass bei einer Trennung der Bodenplatte kein Schall übertragen werden würde.
Meine Frage ist nun, ob meine Vermutung richtig ist und wie die Chancen auf eine positive gerichtliche Klärung sind.
Insbesondere, ob wir auf eine fehlende durchgänge Haustrennplatte Erfolg haben.
Vielen Dank für jede Info
-
Eine gemeinsame Bodenplatte
bei Nichtunterkellerung ist schon fast fahrlässig.
Aber hilft das Ihnen weiter?Apropos Trennplatte.
Das Wort "Platte" hört sich nicht gerade nach MiWO an.
Ist doch wohl kein Styropor?
7 cm Abstand ist verdammt viel.
Das passt so gar nicht zur Leichtfertigkeit im Bereich der Sohlplatte.Achtung. Nur Laienmeinung.
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