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HOAI Leistungsphase 9
BAU-Forum: Architekt / Architektur

HOAI Leistungsphase 9

Hallo zusammen,
Hallo Architekten,
wir sind derzeit dabei einen neuen Architektenvertrag
abzuschließen. Hierbei muss erwähnt werden, dass wir
ursprünglich mit einem anderen Architekten die Phasen
1-8 nach HOAIAbk. für den Neubau unseres Einfamilienhaus vereinbart hatten.
Allerdings haben wir nach halbem Baufortschritt erhebliche
Mängel in der Bauüberwachung, Koordination der Gewerke und
Bauplanungsmängel festgestellt und daraufhin nach
gesetzter Frist ohne Antwort des Architekten bzgl. offensichtlicher Mängel eine Kündigung ausgesprochen und ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, dessen Ergebnis
nun vorliegt und uns zu ca. 95 % Recht gibt bzgl. vorhandener Mängel.
Wir sind nun für die Fertigstellung des Gebäudes mit
verschiedenen neuen Architekten im Gespräch, was nicht
einfach ist. Denn kein Architekt will den "Murks" eines
anderen zu Ende führen.
In diesem Zusammenhang haben wir die folgenden Fragen:
1.) Wie können wir dem neuen Architekten die Angst nehmen,
dass er nicht verantwortlich ist für Dinge, die sein
Vorgänger gemacht hat?
Gibt es hier rechtliche Formulierungen oder klare Sachverhalte?
2.) Auf was muss beim Abschluss eines neuen Architektenvertrages
in dieser Konstellation beachtet werden?
3.) Wir haben noch einige Neugewerke durchzuführen wie z.B.
Phasen 5-9 für Garage, Außenputz, Fliesen etc.
Jetzt haben wir einige Angebote von Architekten vorliegen,
die selbst die Phase 9 für die Neugewerke nicht abschließen wollen?
Unseres Wissens ist aber gerade auch die Phase 9 wichtig für
in der Gewährleistungszeit auftretende Probleme und deren
Beseitigungskoordination durch den Architekten.
Viele Architekten streuben sich die Phase 9 mitaufzunehmen,
da unserer Meinung nach rechtlich Ihre Gewährleistung auf die Arbeiten erst nach Abschluss der Gewährleistung der Handwerker beginnt und zweitens möchte man das die Leistungen beenden,
wenn der Bau fertiggestellt ist. Das vor
allem in Anbetracht der geringen Einnahmen mit einer Phase 9 gegenüber der Verpflichtungen.
Wie kann man als Bauherr versuchen, doch diese Leistungsphase zu vereinbaren?
Was ist von einem Architekten zu halten, der dieses definitiv
ausschließt und nur separat über einen Wartungsvertrag machen will?
Danke für Ihr Feedback,
Familie Grünebaum
  • Name:
  • Grünebaum
  1. Sie zerbrechen sich den Kopf des Architekten

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    der mit Ihnen den Vertrag abschließen will. Die Haftung für "Altlasten" kann durch eine möglichst genaue Leistungsbeschreibung mit Positiv- und Negativkatalog eingegrenzt werden. Um die Pflicht, das Bestehende genau aufzunehmen, kommt der neue Architekt nicht herum, das sollte für einen Fachmann aber kein Problem sein.
    Der Architekt, der angesichts der verfahrenen Situation die LPh 9 nicht abschließen will, ist zumindest ein guter Kaufmann. Bei entsprechender Vertragsgestaltung ist es möglich, separaten Verjährungsbeginn für die LPh 5-8 einerseits und die LPh 9 andererseits zu vereinbaren. Als Architekt würde ich darauf bestehen. Sonst tritt nämlich wirklich der Fall ein, für handwerkliche Ausführungsfehler haften zu müssen wenn die eigentlichen Verursacher längst aus der Gewährleistung entlassen sind.
  2. LPH 9

    So wie Herr Stubenrauch sehe ich das auch. Dennoch will die Mehrzahl der Architekten diese Phase nicht übernehmen, weil diese Zeitintensiv ist und kaum Honorar einbringt. Ich vertrete die Ansicht, dass genau diese Phase mit die Wichtigste ist, da es hier ums Geld vom Bauherrn geht.
    Stellen Sie daher wirklich die Alternative in den Raum, entweder kompletter Auftrag oder gar nichts.
    Bildlich gesprochen, ein Auto kaufen, es gibt jedoch keine Werkstatt dafür.
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