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Architektenhonorar trotz verweigerter Baugenehmigung und Architektenkündigung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenhonorar trotz verweigerter Baugenehmigung und Architektenkündigung?

Architektenhonorar trotz verweigerter Baugenehmigung und Architektenkündigung?
2002 planten wir – inkl. Bauamt-Nachfrage  -  an unserem PC einen Anbau für unser Haus.
Im Sept. '02 Erstkontakt mit einem Architekten (A); wir übergaben ihm unsere bemaßten Zeichnungen und teilten ihm unsere Maximalsumme und unsere Steuerersparniswünsche (Eigenheimzulage) mit. Als "Hausnummer" der Kosten nannte er die Zahl "220 T€".
Beim nächsten Treffen hatte er alle Außenwand-Wünsche übernommen bzw. in der Größe noch übertroffen. Im Innenbereich hatte er 08/15 Pläne eingezeichnet. Uns war es zu groß, aber er begründete dies mit einer Kompromissbereitschaft gegenüber dem Bauamt (Möglichkeit zu Streichungen). Unser Haus war inzwischen genau vermessen.
Er schlug uns eine Bauvoranfrage vor, da zwar das Bauamt + die Feuerwehr bei seiner mündl. Anfrage zugestimmt habe, aber die Stadtplanung Bedenken geäußert hätte wegen der Größe.
Unsere Frage nach den Kosten (Bau + Architekt) wurde nicht beantwortet (könne er nicht, da unklar, was genau genehmigt würde). Wir würden uns einigen ...
Beim dritten Treffen gab es keine wesentlichen Fortschritte  -  wir planten gemeinsam im Innenbereich  -  jedoch ohne Ergebnis. Erneut wünschten wir eine Verkleinerung.
Unsere Frage nach den Kosten wurde erneut nicht beantwortet. Wir machten ihn darauf aufmerksam, dass wir das alles auch bezahlen können müssen.
Unser Steuerberater drängte auf Bauantrag, wegen EZL. Wir beauftragten den A. und wünschten erneut eine Verkleinerung. Die jetzt vorgelegte Kostenschätzung von 370 T€ lag jenseits unserer Vorstellungen und wir lehnten ab. Der A. war schon im Urlaub und der Angestellte entschuldigte sich für den Fehler, da er versehentlich das "Alt"-Haus mitberechnet habe. Wir unterschrieben eine Vollmacht zur Einreichung eines Bauantrages
Wenige Tage später erhielten wir eine Kostenschätzung über 270 T€, die wir für die Bank benötigten. Ebenfalls kam eine (HOIA) Rechnung über 5800 € vom A. Wir hatten niemals HOIA verabredet und vereinbarten telefonisch ein erneutes Kostengespräch bzw. Vertrag.
Zu einem Bankdarlehn kam es nicht, da der Bank wesentliche Daten des A. fehlten, um den Vertrag abschließen zu können (im Nachhinein sind wir sehr froh darüber).
Der Bauantrag wurde abgelehnt: Geschossflächenzahl weit überschritten, Grenzabstände nicht eingehalten, Nachbarn sollten Baulastverfahren unterschreiben, etc. Dabei erfuhren wir, dass der Bauantrag auf 370 T€ geschätzt wurde. M.E. ist das Betrug.
Energisch nachgefragt nach einer baugenehmigungsfähigen, kleineren Planung kündigte uns der A und schrieb uns eine andere HOIA-Rechnung über 11.800 €.
Ich bezahle auf keinen Fall 11 T€, bin aber bereit seine Auslagen zu bezahlen.M.E. ist seine Arbeit mangelhaft
Wie ist unsere rechtliche Situation?
  • Es gibt keinen Vertrag
  • Wir können – da nicht verheiratet – gegenseitig die Gespräche bezeugen
  • Es gibt die Verkleinerungswünsche schriftlich
  • Es gibt die Wünsche nach genehmigungsfähigen Plänen schriftlich
  • Es gibt seine Kündigung schriftlich
  • Name:
  • Frau Wackerbarth
  1. Paralelldiskussion ...

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