Hallo Ihr da draußen!
Hat einer Erfahrung mit Leuten, die sich als Architekt ausgeben und auch so abrechnen, aber gar keine Architekten sind!?!
Wie sollten wir vorgehen, da wir das es nach 2/3 der Bauzeit per Zufall herausgefunden haben?
MfG
einer der vielen verzweifelten Bauherren
Pseudo-Architekt
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Pseudo-Architekt
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Antwort
ganz einfach:
1 wer Architektenleistungen erbringt rechnet nach HOAIAbk. ab - egal ob kammermitglied oder nicht! es geht um die Leistung!
2 wer sich als Architekt ausgibt, aber keiner ist, benutzt einen geschützten Titel - was tun? verklagen? der Architektenkammer melden? -
Ich habe es der Kammer gemeldet
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fristlos kündigen und Meldung an die Architektenkammer
Ich würde an Ihrer Stelle fristlos kündigen, das können Sie bei Architektenverträgen sowieso. Dass Sie getäuscht worden sind kommt Ihnen zugute, möglicherweise ist gar kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen. Ob und wieviel Sie bezahlen müssen hängt u.a. davon ob was Sie an Leistungen bekommen haben. War Ihr Vertragspartner z.B. ein Ingenieur und hat seine Leistung nicht im Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht, ist die HOAIAbk. Abrechnungsgrundlage. Natürlich wird zu prüfen sein ob die Leistungen fachgerecht waren.
Als 'echter' Architekt lege ich Ihnen nahe, der Architektenkammer Ihres Bundeslandes eine Mitteilung zu machen. Die Bayer. Architektenkammer ahndet das unbefugte Führen der Berufsbezeichnung mit Geldbußen bis 10.000 €. -
vielen Dank <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
vielen Dank für die schnelle Antwort!
werde mal der Sache etwas gründlicher auf den Zahn fühlen ...
Was genau ist die HAOI?
Wenn hiernach abgerechnet wird, wie ist das dann eigentlich mit der Haftung?
Vor allem müssten die Gebührensätze doch niedriger sein, oder?
Info: bis dato haben wir gar keinen schriftlichen Vertrag geschlossen, sondern nur eine mündliche Abrede!
Gruß
verzweifelter, aber kämpferischer Bauherr -
HOAI nicht HAOI
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zur Vermeidung eines Missverständnisses
Ich schrieb weiter oben
"War Ihr Vertragspartner z.B. ein Ingenieur und hat seine Leistung nicht im Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht, ist die HOAIAbk. Abrechnungsgrundlage".
Dies bezieht sich auf die Feststellung des BGH, dass die HOAI dann keine Anwendung findet, wenn z.B. ein Bauträger neben der Bauleistung auch die Planungsleistung erbringt. -
Haftung und Honorierung haben nichts miteinander zu tun
Auch wenn der Pseudo-Architekt nicht nach HOAIAbk. abrechnen darf und im Nachhinein gesehen nur den Status eines unqualifizierten Bauberaters hat, haftet er nach dem Werkvertragsrecht. Er schuldet den Erfolg und keine Dienstleistung und muss sich daher am Leistungsbild eines Architekten oder Ingenieurs messen lassen. Weniger Honorar = weniger Haftung stimmt so nicht. -
welche Qualifikation
kann dieser "Pseudo-Architekt" denn nun wirklich dokumentieren? Ist er Bau-Ing oder Maurergeselle oder Zuckerbäcker? -
wäre noch interessant zu wissen ...
wäre noch interessant zu wissen ober er sich explizit als Architekt ausgibt (in seinem Stempel oder Briefkopf) oder ob diese Bezeichnung von außen an ihn herangetragen wird. (mir persönlich passiert es immer wieder dass in Firmenwerbung oder auf Zeitschriften der Titel Architekt auftaucht, ohne dass ich mich als einer ausgebe).
Ist er möglicherweise Bauingenieur und führt lediglich seinen Titel, z.B. Ing. grad, oder dipl. -ing. (FH) in seinem anschreiben, stempel etc.
ansonsten, auf jeden Fall der Architektenkammer melden.
Interne Fundstellen
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