Wir wollen dieses Jahr ein Blockbohlenhaus bauen und haben unüberlegt (wie wohl so einige, die hier um Rat fragen) bei Abschluss des Vertrages über das Haus unvorsichtigerweise auch einen Vertrag mit dem uns empfohlenen Bauleiter/Planer gemacht.
Das Haus wurde geplant, am Computer Vorentwürfe erstellt, bis zur Abgabe beim Bauamt. Hier tauchte schon das erste "Problemchen" auf. Unser Planer wollte von den vereinbarten knapp 20.000 DM einen "Abschlag" in Höhe von 15.500 DM. Bei Bauantragsunterzeichnung forderte er den Betrag ein, ansonsten könne er den Bauantrag nicht einreichen.
Depp und Laie der ich bin, habe ich den Betrag angewiesen.
Jetzt frage ich mich, nach kurzem Überfliegen des Architektenforums, was ich jetzt überhaupt von diesem Menschen noch erwarten kann und wie ich ihn kontrollieren kann.
Da er nicht nach HOAIAbk. abrechnet, sondern die Leistungen pauschal abgerechnet werden, hat er auch die Abschlagsrechnung als korrekt dargestellt.
Knapp 4.000 DM bleiben jetzt für die Aufgaben des Bauleiters, von denen ich nicht weiß, wie sie wohl aussehen werden.
Er ist Maurermeister und somit vorlageberechtigt, aber was muss er jetzt tun? Muss er ein Bautagebuch führen, wenn er nicht nach HOAI abrechnet?
MfG
DM
Was muss ein Bauleiter leisten, der nicht nach HOAI abrechnet und wie kann man kontrollieren?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Was muss ein Bauleiter leisten, der nicht nach HOAI abrechnet und wie kann man kontrollieren?
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Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Ihr Planer rechnet nicht nach HOAIAbk. ab?
Ihr Planer ist auch der Bauleiter?
Der Planer und Bauleiter ist Maurermeister?
Was steht denn im dem Vertrag?
Soor, nur Gegenfragen, aber hier bin ich erst mal überrumpelt. -
steht doch alles da,
mb. der Bauherr hat einen Vertrag über ein Haus gemacht (Bauleistung) ihm wurde ein Planer und Bauleiter empfohlen. dieser ist Maurermeister. für seien Leistungen will er 20.000 DM.
er hat bis Bauantrag geplant und will vor Abgabe 15.500.
ich denke mal, das die Gesamtsumme schon die Kosten sind, die nach HOAIAbk. dabei rauskommen würden, er hat sie sich nur für sich etwas zu positiv auszahlen lassen ;--)
tja, dm, sie sind einem Laie, das stimmt. das ist jeder irgendwann eine mal. zum deppen wurden sie erst gemacht
die Frage ist, warum sie keinen Architekten genommen haben, der ihnen die Leistungsphasen 1-9 dann komplett abwickelt. den hätten sie dann sicher auch nicht schon fast komplett bezahlen müssen ... wenn sie es nicht zurückbuchen können (würde 10.000 DM nehmen) buchen sie es unter "lehrgeld" ab und hoffen sie auf das Beste. Ich habe den Verdacht, der macht eigentlich kaum Bauleitung, sondern guckt nur noch ab und zu mal "nach dem rechten" ;---) (deshalb ja auch diese Zahlungsaufteilung). ja, versucehn sie, das Geld zurückzubuchen!
und am besten lassen sie sich mal von einem Anwalt beraten, der Baurecht gut kann.
übrigens muss auch der Bauleiter, der nach HOAI abrechnet, kein Bautagebuch führen! : ---)
ach ja: fragen sie doch mal das Finanzamt, ob die den guten man kennen ;--))
alles gute! -
Na also, rossi!
Ich habe es gelesen, verstanden, aber nicht geglaubt.
Um den Fragesteller die Bedeutung klar zu machen:
Rossi und ich sind die ärgsten Streithähne hier, aber genau hier sind wir uns einig. -
für den Fragesteller:
ich streite mich nicht mit mb, ich schmunzel nur meistens über seine Beiträge. so wie jetzt. °=>
(mb, komm vom Balkon runter - es ist nach 10! ab ins Bett!) -
wenn jemand Leistungen, die in der HOAI beschrieben sind,
ausführt (egal, wie er sich nennt) gelten die Regeln der HOAIAbk., insofern ist die Rechnung durchaus zu überprüfen, Wenn jetzt Bauherr und Architekt jeweils aus unterschiedlichen Interessen die HOAI umgehen wollen, wird die Gültigkeit der Verträge nicht mehr so einfach zu beurteilen. Ansonsten schuldet Ihnen Ihr Vertragspartner, wenn er denn eine komplette Bauleitung in seinem Vertrag versprochen hat, genau diese und den Erfolg der mängelfreien Herstellung des Gebäudes (und leistet dafür auch Gewähr), wenn er das schafft, ohne die Baustelle regelmäßig zu überwachen, ist er gut oder hat einfach Glück, der Normalfall ist allerdings, dass er mehr oder weniger auf der Baustelle auch noch übernachten muss ... -
bauvorlagenberechtigt?
Stimmt das, dass ein Maurermeister Bauvorlagenberechtigt ist?
Wenn ja, wo? -
zur Bauvorlageberechtigung..
einfach mal die interessierende Bauordnung nach planverfasser und Bauvorlageberechtigung durchsuchen. in der Regel sind Maurermeister berechtigt für EFHAbk.- -
Zweifel sind angebracht.
Wen empfehle ich als Bauunternehmen für Planung und Bauleitung?
Haben Sie das Gefühl, dass ihr Bauleiter frei von Herstell- und Lieferinteressen (Herstellerinteressen, Lieferinteressen) ist? Er sollte Treuhänder seines Auftraggebers sein. Auftraggeber sind Sie.
Zweifel sind angebracht.
MfG jdb -
Zweifeln tue ich schon seit längerem ...
Tja, Herr Bakel, man empfiehlt, wen man schon länger kennt und mit wem man bis jetzt scheinbar gut zusammen gearbeitet hat (in welcher Art und Weise auch immer, aber seien wir mit bösen Vermutungen mal vorsichtig). Ich kann nicht sagen, ob mein Bauleiter frei von Lieferanteninteressen ist. Ich habe mir zwischendurch auch schon mal die Frage gestellt, warum unser Hauslieferant uns gerade diesen Herren empfohlen, ja fast schon untergeschoben hat.
In Überrumpelungstaktikmanier war dieser (der Planer) bei Unterzeichnung des Kaufvertrages auch dabei und präsentierte denn auch gleich seinen Vertrag. Ich weiß, um hier sämtlichen "da hätten sie aber doch" vorzugreifen, das ich mir da ein Riesenei ins Nest gelegt habe. Ein alter Schulfreund, mittlerweile Anwalt, sagte dazu nur: "Vorher prüfen lassen! "
Zu den anderen Beiträgen: ich habe jetzt also keine Möglichkeit, den Bauleiter über Sachen wie Bautagebuch zu kontrollieren, noch hätte ich diese Möglichkeit, wenn er nach HOAIAbk. abrechnen würde?
Das verstehe ich jetzt nicht, gibt es denn keine Kontrollkriterien, an die sich ein Architekt zu halten hat oder habe ich da schlicht was falsch verstanden?
Was gehört denn eigentlich zu den weiteren Aufgaben eines Bauleiters und gelten die LPhs für einen pauschal abgeschlossenen Vertrag ebenso, wie für einen nach HOAI geschlossenen? Welche Pflichten geht er ein, sprich was muss er erbringen (einholen von Angeboten, Koordination der beteiligten Unternehmen, Abnahme) und zu was verpflichten ihn eingegangene Leistungen in Folge?
DM -
Was steht denn jetzt im Vertrag?
Solange wir das nicht wissen, ist keine vernünftige Antwort möglich. Und wenn wir es wissen, dürfen wir nicht Antworten, sofern wir keine Rechtsanwälte sind (unerlaubte Rechtsberatung). -
Der Vertragsinhalt ist nicht sehr aussagekräftig ...
Oh, Pardon, das fehlt natürlich noch, um die Sache etwas besser zu beleuchten.
Der Vertrag beinhaltet "Bauantragstellung, Statik, Bauleitung". Das war es eigentlich, neben den üblichen weiteren Formulierungen, wie "Abschlagszahlungen unterliegen dem Auftragnehmer", etc.
Die Statik hat er nicht selber gemacht, aber auch das kann ja nicht soviel kosten.
Weitere Details sind nicht festgehalten.
Nun, was sagen Sie dazu?
MfG
DM -
Ähm?
Was soll man dazu sagen? Ich bin ja nun kein Rechtsanwalt und habe auch nicht Jura studiert. Besteht der Vertrag nur aus einer einzigen Seite? Ich fürchte, der Rechtsanwalt ist hier von Nöten. -
So ist es,
der Vertrag besteht nur aus dieser einzigen Seite. RA? Na ja, vielleicht nicht die dümmste aller Ideen. -
Wo ist denn das?
In welcher Gegend? Vielleicht kann ich Ihnen ja einen guten RA empfehlen, der nicht gleich die Tausender sehen will. -
In Mittelhessen ...
und zwar in der Nähe von Marburg.
Was ist denn vom Bauherren-Schutzbund bzw. dem Verband privater Bauherren zu haltenß Lohnt es sich evtl. dort Mitglied zu werden? -
Ups, da wüsste ich im Moment nix
Nein, die von Ihnen genannten Alternativen bringen erstmal nix. Hier muss ein im Baurecht erfahrener Rechtsanwalt ran. Am besten mal die Anwaltskammer anrufen, und auch den Anwalt vorher nach kosten fragen. -
Nun, beide Vereine bieten Begleitung durch Sachverständige,
die dem Laien helfen, bei erkannten Mängeln, Fehlleistungen, zu hohen Forderungen, etc. zu seinem Recht zu kommen.
Dies jetzt ganz unabhängig von dem bisherigen Verlauf unserer Geschichte, würde es mich interessieren, ob so eine Mitgliedschaft Sinn macht, um im weiteren Geschehen ein wenig sicherer da zu stehen. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen in der Hinsicht gemacht, die er mit mir/uns teilen möchte. -
Hier wurden schon Erfahrungen geschildert
Die besten Erfahrungen waren es nicht. ebenso wenig sollte man TÜV oder DEKRA einschalten.
Übrigens: Sachverständiger darf sich jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt. Lediglich der Begriff "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für ... " ist geschützt.
Aber es ist prinzipiell schon richtig, den Bau Fremdüberwachen zu lassen. Nur den richtigen finden ist nicht einfach.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauleiter, HOAI". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Investieren sie ca. 9,80 in die VOBAbk./HOAIAbk. der Becktexte. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 50 % über Kostenabrechnung
- … HOAIAbk. …
- … ... na ja .. das kann ja auch eine Masche des Architekten sein, die Baukosten so hoch wie möglich zu jubeln, um sein eigenes Honorar zu verdoppeln ... die Würze liegt meistens oft ganz verborgen in den LVAbk.'s und den Details, denn wenn man ganz fein versteckt dort gewisse teure Sachen ausschreibt, dann erhöhen sich die Baukosten und keiner kann es prüfen ... der Handwerker freut sich dann über einen tollen Auftrag, der Architekt freut sich über erhöhte Baukosten und der Bauherr freut sich (ääähh sorry ) über erhöhte Baukosten ... also ist auch hier wieder die Frage nach dem Detail .. wie immer ... und Architekten besonders Architektinnen haben das persönliche Bedürfnis, sich immer mit jedem Bauprojekt ein Denkmal setzen zu wollen ... und außerdem bezüglich : Budget von 200.000 und einer Kostenberechnung von 260.000 . kann kein Honorar von 40. ooo, oo nach der HOAI berechnet werden ... besonders wenn : Vertrag hatten wir nur …
- … schwer ... einen alten erfahrenen Architekten, oder auch und noch besser Bauleiter? oder Rentner der Zeit hat? evtl. mal eine Anzeige aufgeben : …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar für Fassadendämmung
- … Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. Ich …
- … Sie sich auch drüber im klaren, dass Sie, wenn Sie keinen Bauleiter nehmen, selber die technische Abnahme mit den Firmen machen (entweder förmlich …
- … brutto) kann nur funktionieren, wenn es als Grundlagenermittlung für eine nach HOAIAbk. abrechenbare Sanierungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung funktioniert und der Ingenieur mit …
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- … oder der Fertighaushersteller (Generalübernehmer etc.). Oder ein von Ihnen beauftrager externer Bauleiter. …
- … Kostet . Auch mündliche Verträge sind gültig. Bei Architekten gilt dei HOAIAbk.. …
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- … Bauingenieur gehen. Danach wird für die Phase der Ausführung ein geeigneter Bauleiter benötigt, Eignung wiederum auch nach Landesbauordnung. Die Ausführungsplanung könnte dann wieder …
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- … Meister, Bäcker oder Friseur ist. Wenn die Planungsleistung in der HOAIAbk. geregelt ist, kann und muss im Rahmen der HOAI abgerechnet werden. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Zustandsbericht der Architektenschaft
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wer erstellt mir einen Bauantrag?
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- … klären. Hinweis: In vielen Bundesländern ist der Bauvorlageberechtigte gleichzeitig (automatisch) auch Bauleiter. Bitte denken Sie daran und schnappen Sie sich jemanden aus der …
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