Feststoffmessung
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Feststoffmessung

Hallo,
bei uns (BaWü) hat sich der Schornsteinfeger zur Feststoffmessung an unserer Pelletheizung (14,9 kW) angekündigt.
Ist diese Messung denn nicht nur für Feststoffkessel ab 15 kW Leistung Pflicht?
Ich Frage nur, weil die Feststoffmessung angeblich ein recht teurer Spaß ist (dreistelliger Betrag).
Im Voraus vielen Dank für Antworten auf meine Frage und ggf. auch Erfahrungsberichte zum Ablauf und Ergebnis dieser Messung bei der eigenen Heizung.
  1. Es tut sich was, werden Sie Lobbyist!

    Eine der stärksten Interessenvertreter im politischen Berlin sind zweifelsohne die der Schornsteinfegerzunft. Mehr muss ich dazu kaum schreiben.
    Was das Messen Ihrer Pelletsanlage betrifft, haben Sie (noch) Recht. Gemessen werden (bzw. wurden bisher) Feststoffkessel nur ab 15 kW. Deshalb kamen zum Unbill o.g. Monopolisten alle österreichischen 15 kW-Pelletskessel in Deutschland mit einem Typenschild von 14,9 kW Nennleistung zur Auslieferung. Damit unterliegen diese Kessel (bisher) nicht der Messpflicht.
    Aber die BImSch wird derzeit novelliert ...
    Alles weitere im Link.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  2. hmmm

    Danke für die rasche Antwort!
    Bedeutet das, ich kann (noch) sagen: "Vielen Dank für das Angebot, aber ich bin nicht an einer Messung interessiert"?
    Oder gibt es vielleicht doch eine (versteckte oder indirekte) Pflicht zur Messung wie "einmalig nach Inbetriebnahme" oder sowas?
    Bisher wurde immer nur kurz gekehrt, dann die Anlage wegen ihrer offensichtlich sauberen Verbrennung gelobt (sieht man an den Ablagerungen im Rauchrohr und an der Asche im Auffangbehälter) und dann kassiert.
    Die Pelletheizung wurde im Sommer 2004 in Betrieb genommen.
  3. Keine Messpflicht

    Ich kenne niemanden (BW), bei dem unter 15 kW gemessen wird. Insofern sehe ich darin schlichtweg einen Versuch abzuzocken.
    Leider sieht die derzeitige Novelle der 1. BImSchV tatsächlich eine zweijährliche Messpflicht für Kessel ab 4 kW vor. Das ist allerdings noch nicht ganz raus, eventuell reicht auch eine Typprüfung. Die Novelle ist leider voller inhaltlicher Fehler, aber das wäre ein anderes Thema. Auf jeden Fall ist sie noch nicht in Kraft.
    Posten Sie doch mal, wie's ausgegangen ist.
    Viele Grüße!
  4. Danke für die Antworten!

    Klar, ich werde melden, wie die Sache weiter- bzw. ausgeht (weitergeht, ausgeht).
    Werde mal ganz freundlich anfragen, ob die Messung sein *muss* und wenn die Antwort "ja" lautet, dann Aufgrund welcher Vorschrift bzw. welchen Gesetzes.
  5. Ersteinmessung?

    telefonische Auskunft des Bezirksschornsteinfegermeisters: Laut BImSchV soll nach der Inbetriebnahme eines Pelletkessels eine Ersteinmessung erforderlich sein.
    Ab 15 kW Leistung soll es eine wiederkehrende Messung geben (das wusste ich), darunter eine einmalige nach Inbetriebnahme (das ist mir neu!).
    Ich habe nun nach dem genauen Paragraphen der BImSchV gefragt, nach dem diese Ersteinmessung vorgeschrieben sein soll. Bin auf die Antwort gespannt.
  6. Paragraphen

    Gespannt auf die Antwort des BSfM ;-) habe ich noch mal in der BImSchV geblätter (äh, gescrollt):
    In der aktuellen BImSchV gibt es einen § 14:
    "Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen".
    Die dort beschriebene einmalige Messung nach Inbetriebnahme gilt für Anlagen, für die nach "§ 6 Abs. 1 oder in den §§ 8 bis 11 Anforderungen festgelegt sind".
    Damit ist eine solche Messung nach Inbetriebnahme für "Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW" (§ 6) und für alle Öl- und Gasfeuerungen (Ölfeuerungen, Gasfeuerungen) (§ 8.. § 11) vorgeschrieben, nicht aber für Pelletskessel mit weniger als 15 kW Leistung.
    Zur Klarstellung: Ich möchte hier keine Schornsteinfegerschelte betreiben. Nur: Wer eine kostenpflichtige Messung durchführen möchte, sollte in der Lage sein mir zu sagen, auf welcher Gesetzesgrundlage diese Messung durchgeführt werden muss, wenn er sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen will.
    Ich melde mich wieder, wenn ich eine Antwort habe.
    Wenn hier jemand mitliest, bei dessen Pelletkessel eine solche Erstmessung durchgeführt worden ist, möge er sich bitte melden! Würde mich sehr interessieren.
  7. Happy End

    Eben hat der Bezirksschornsteinfegermeister (es sollte eine Verordnung gegen solch lange Berufsbezeichnungen geben! ;-) ) geantwortet (Ich hatte ihm meine Interpretation der diversen Paragraphen wie oben geschrieben.):
    Er bedauere seinen Irrtum, natürlich müsse meine Pelletsanlage nicht gemessen werden.
    Naja, sobald die überarbeitete BImSchV gilt, sieht das wieder anders aus.
  8. Fortsetzung


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