Heizlastberechnung
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen
Heizlastberechnung
Ich habe vor 5 Jahren gebaut (bekommen). Ist mein Bauträger verpflichtet mir kostenlos eine Heizlastberechnung zukommen zu lassen?
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Drehen Sie die Frage mal andersherum
um eine "korrekte", nicht Überdimensionierte Heizung einzubauen, sollte der Heizungsbauer schon so was VORHER machen.
Doch meist wird nach "Faustformel" + Sicherheitszuschlag gerechnet.
Und viele Heizungen (damals) konnten wohl auch nicht so tief modulieren wie vielleicht notwendig.
Und daher haben sie "vermutlich" eine Heizung die etwas überdimensioniert ist. Aber solange die Hütte warm wird dürfte erstmals kein Mangel vorliegen, sonst hätten Sie vrmtl. schon früher "reklamiert". Zumal vrmtl. im Vertrag die explizite Berechnung nicht vereinbart war. Sondern wohl nur sowas wie ... Heizung eines Markenherstellers ...
Das beantwortet zwar Ihre Frage nicht, aber ich weiß die Antwort auch nicht. -
Der
Bauträger ist nur dann verpflichtet, Ihnen irgendwelche Unterlagen auszuhändigen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. -
Danke, ich bekomme halt die Bude nicht richtig ...
Danke, ich bekomme halt die Bude nicht richtig warm. -
Wenn Sie vor 5 Jahre
gebaut haben (bekommen), sollte die Hütte einigermaßen gedämmt sein.
Schauen Sie doch mal welche Heizung das ist und welche Leistung diese hat.
Ich vermute mal, dass an der Einstellung der Heizung noch einiges zu Optimieren ist.
1. Wurde ein Hydraulischer Abgleich gemacht damals?
2. Sind alle Heizkörper "entlüftet" (war bei mir in einem Zimmer der Fall).
3. Stimmen die Einstellungen der Heizung (VL/RL/Fußpunkt etc.)