Messkosten bei Holzkessel
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Messkosten bei Holzkessel

Hallo,
ich hätte da zwei Fragen:
1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die der Schornsteinfeger für das Messen und Reinigen eines Holzvergaser-Kessels, bzw. des dazugehörenden Schornsteins, einem in Rechnung stellt?
Hintergrund:
Ich überlege, ob ich unter oder über der 15 kW Grenze bleiben soll?
Derzeitige Situation:
Das Haus ist Baujahr 2001, hat ca. 220 m² Wohnfläche und hatte letztes Jahr einen Fernwärme-Verbrauch von ca. 6 MW. Eine Solaranlage mit ca. 5 m² und ein Warmluft-Kachelofen, der neben dem Wohnzimmer über Warmluft-Schächte auch die halbe obere Etage mitheizt sind auch noch vorhanden. Wir sind zurzeit 2 Erwachsene und ein Kind.
2. Frage:
Wenn ich an einen Schornstein einen Pellet- und einen Holz-Kessel anschließen will, muss ich dann platt gesagt zwei Löcher in den Schornstein machen, oder kann ich die beiden Abgasrohre im Heizungsraum verbinden und dann nur ein Loch in den Schornstein bohren? Vielen Dank
MfG Rudolf Kraus
  • Name:
  • Rudolf Kraus
  1. Keine Messkosten

    Hallo Rudolf,
    bei handbeschickten Kesseln über 15 kW und unter 50 kW gibt es nur eine Inbetriebnahme-Messung, entgegen vielen Meinungen keine jährliche Messung.
    Wir zahlen in NRW für das Fegen von 3 Kaminen zusammen ca. 90.-- € im Jahr.
    Es gibt sogenannte "Hosenrohre", die zwei Ofenrohre ("Beine" der Hose) zusammen- und dann in den Kamin führt. Der Schornsteinfeger kann da mehr sagen, auch darüber, ob er das abnimmt.
    Zur Größe der Anlage: im Zweifelsfall größeren Kessel wählen. Je länger das Scheitholz, desto besser die Verbrennung und desto weniger Arbeit beim Holzmachen.
    Grüße von einem Holzheizungsselbstbauer
    Jürgen
  2. Messkosten bei Holzkessel

    Hallo Juergen,
    vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Gibt es da evtl. lokale Unterschiede was die jährliche Messung und KWAbk.-Grenze angeht?
    Komme aus dem hohen Norden. (Schleswig-Holstein)
    MfG Rudolf
    • Name:
    • Rudolf Kraus
  3. Gilt bundesweit

    Hallo Rudolf,
    bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für Messpflicht und kW-Grenzen sind die §§ 14,15 BundesimmsionsschutzVO. Gilt also auch in Schleswig-Holstein.
    In Ergänzung zu meinem Posting von heute morgen, weil Du nur nach den Bedingungen für Holzvergaser gefragt hattest: Diese Regelung gilt nur für "handbeschickte" Kessel.
    Anders sieht es allerdings bei Pelletkesseln aus:
    (1) Der Betreiber
    1. einer MECHANISCH beschickten Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5a oder 8 genannten festen Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 Kilowatt oder
    2 ... ,
    3 ... ,
    hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen einmal in jedem Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durch wiederkehrende Messungen feststellen zu lassen ...
    ++
    ++
    Ich würde bei meinen Heizungsplanungen berücksichtigen, dass üblicherweise eine Wärmebedarfsberechnung gemacht wird, die einen sehr niedrigen maximalen Außentemperaturwert (z.B. -14 ° C) zugrundelegt. Derartige, selten vorkommende Spitzen kann man auch durch seinen Kamin- oder Kachelofen (Kaminofen, Kachelofen) abdecken, sodass die Anlage insgesamt kleiner ausfallen kann.
    Frage interessehalber: Warum Pellet- und Holzvergaserkessel? Wenn diese Kombination nur gewählt wird, um (kurze) Abwesenheitsperioden abzufedern, könnte man auch den Pufferspeicher sowie den Holzvergaser vergrößern und auf den Pelletkessel ganz verzichten. Das spart Geld.
    Der Puffer muss dann 1-2 Tage überbrücken können.
    Der Holzvergaser muss dann deshalb größer werden, weil er bei leergezapftem Puffer nicht nur das Haus heizen, sondern gleichzeitig auch noch den Puffer laden muss.
    Wir standen auch mal vor der Entscheidung und haben uns letztlich gegen diese Kombination ausgesprochen. Der Pelletkessel wurde gestrichen.
    Kurzfristige Notheizung geht auch über Elektro-Heizpatrone im Puffer (Frostschutz bei längerer Abwesenheit usw.).
    Wenn wir (in hoffentlich erst vielen Jahren) den Holzvergaser erneuern müssen, werden wir uns dann aus Altersgründen vermutlich für einen Kombikessel entscheiden, der einerseits Stückholz verbrennen kann und andererseits mit beliebigen Brennern (Pellets, Öl, Gas) ausgerüstet werden kann. Beispiel siehe Link.
    Du siehst, es ist nicht so einfach. Es muss eigentlich ein persönliches Nutzungsprofil erstellt werden (wann wieviel Wärmebedarf? Wer kann den Kessel bedienen? Wie lang sind die Abwesenheitszeiten? Wie sind die baulichen Gegebenheiten? Habe ich eine Holzbezugsquelle? / Lagermöglichkeiten? usw. usw.?)
    Grüße nach Schleswig-Holstein
    Jürgen
  4. Hallo Jürgen, danke für die ausführliche Information. In ...

    Hallo Jürgen,
    danke für die ausführliche Information.
    In der Zwischenzeit haben sich neue Konstellationen gebildet.
    Ich habe die Ehre die Fernwärme noch 5 Jahre nutzen zu dürfen (müssen!) Darum macht die Pelletheizung jetzt keinen Sinn mehr.
    Ich werde einen kleinen Vergaser-Kessel (unter 15 kW) nehmen, da ich
    1. nicht die Wärmemenge benötige, bzw. zusätzlich Fernwärme nutzen darf,
    2. geringere Anschaffungs- und keine In Betrieb-Messungs-Kosten (oder liege ich da falsch?) und
    3. ich im Heizungsraum nicht den Platz für einen 2000 Liter oder noch größeren Tank habe.
    Es sei denn, ich würde den Tank in den Carport-Schuppen stellen, was aber hohe Wärmeverluste nach sich ziehen würde.
    MfG Rudolf Kraus
  5. Im Zuge der Feinstaubdiskussion

    wird die Messbeschränkung sowieso fallen-X1234Xneune BImschV ist am andampfen.
    & Darf ich noch anmerken, dass dieser
    > Das Haus ist Baujahr 2001, hat ca. 220 m² Wohnfläche und hatte letztes Jahr einen Fernwärme-Verbrauch von ca. 6 MW.
    imense Verbrauch auch für SH absolut unzeitgemäß ist  -  wenn damit 6 MWh gemeint sein sollten?
    Heizlast 30 kW ... irgendwo ist da was ober faul.
  6. Anmerkungen

    Hallo Rudolf,
    Keine In Betrieb-Messungs-Kosten für Stückholzkessel unter 15 kW.
    Ich würde mir die Kosten für die Fernwärmeversorgung der nächsten 5 Jahre ausrechnen.
    Parallel dazu die Anschaffungskosten eines Holzvergaserkessels mit allem Drum und Dran (da gibt es viel von!), anteilig runtergerechnet auf 5 Jahre.
    Es wird oft vergessen, dass zum Kessel noch viel dazugehört: Pufferspeicher, Ausgleichsgefäß (MAG), Vorschaltgefäß, Ofenrohr, Sicherheitsgruppe, Thermische Ablaufsicherung, Heizungspumpe (n), evtl. Heizkreisverteiler, Einfüllarmatur, Absperrhähne, viele Rohre und Fittings, Thermometer, Entlüfter, Wärmetauscher, Regler, evtl. Steuerung ... usw. usw.).
    Frage: Was kostet die kw/h Fernwärme und was die kw/h Holzheizung. Danach würde ich entscheiden, ob sich das "Zuheizen" zur Fernwärme überhaupt lohnt. Zumal noch ein Kachelofen vorhanden ist. Ich vermute mal, dass lohnt sich wirtschaftlich NICHT.
    Lohnen könnte es sich dann nur noch aus Umwelt-Überzeugung heraus oder um Erfahrungen für ein späteres Alleinheizen zu sammeln.
    2.000 l Puffer sind für einen 15 kW Stückholz-Kessel zu groß. Ca. 75 l / kW (1.125 l) ist schon ganz komfortabel. Drüber schafft der Kessel das nur schwerlich, wenn überhaupt.
    Raumprobleme lassen sich durch Aneinanderreihung mehrerer Pufferspeicher lösen.
    Bei Umsetzung des Projektes Einbindung der Solaranlage in den Pufferspeicher gleich mit vorsehen (Flansch / Wärmetauscher).

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