Hallo,
wir planen den Bau eines Einfamilienhauses und dachten über eine monovalente Wärmepumpe für Heizung und Brauchwasser mit einem Flächenkollektor nach, wahrscheinlich von Bartl oder Dimplex, ist noch nicht ganz sicher.
Wir befinden uns im Wasserschutzgebiet Zone III (Baden-Württemberg) und hier ist laut Baurechts- bzw. Landratsamt folgendes verboten:
"Errichten und Betreiben von Erdreichwärmepumpen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die verbleibende Deckschicht über dem Grundwasser ausreichend mächtig und dicht ist. "
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht? Was ist eine "ausreichend mächtige und dichte Deckschicht" und wie kann diese nachgewiesen werden?
Ich würde mich gerne vorab informieren und wäre dankbar für Erfahrungsberichte bevor ich mich auf Diskussionen mit den Ämtern einlasse.
Vorab vielen Dank für die Hilfe!
Wärmepumpe im Wasserschutzgebiet Zone III
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Wärmepumpe im Wasserschutzgebiet Zone III
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