schwierige WEG
BAU-Forum: Wohnungseigentum, Immobilien
schwierige WEG
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Ergänzung
Die Möglichkeit das Bauamt haftbar wegen Vorteilsgewährung zu machen entfällt eben deshalb, weil es kein Bescheid ist. Auf den Antrag einer "kraftlos"-Erklärung reagiert das Amt nicht. -
Was ist denn eigentlich ihr Ziel?
Sie sind Verwalter? Sie sind Miteigentümer?Wo soll die Reise denn hingehen?
Variante A: Sie wollen die WEGAbk. gerne auflösen und die "Erben des Fälschers" gern zur Rückabwicklung eines seinerzeit auf unrechtmäßiger Basis zustande gekommenen Kaufvertrages zwingen?
Variante B: Sie planen eine nachträgliche Legalisierung durch bauliche Herstellung der in den falschen Plänen vorhandenen baulichen Situation zur Heilung des tatsächlich zum Zeitpunkt der Teilungserklärung nicht vorhandenen Zustandes und deren "nachträglicher" Legalisierung - und sie sind dafür ebenfalls auf der Suche nach einem Kostenträger dieser Manahmen.
Variante C: Sie suchen einen Kostenträger für die Umbaumaßnahmen, welche zur heutigen Legalisierung bzw. Erteilung einer Teilungserklärung führen können.
Variante D: ?
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Lösungen
Möglich sind mehrere Lösungen, wobei die Rückabwicklung die kostengünstigste Lösung für die Erben der Fälscher wäre. Auch die Herstellung einer WEGAbk. mit Abgeschlossenheit und legalisierten Schwarzbauten wäre möglich was aber auf eine bauliche und technische Totalsanierung hinausläuft. Und, das ist entscheidend: soll ich wirklich in eine neu zu gründende WEG eintreten und wieder mit Fälschern an einem Tisch sitzen und mich wieder von unfähigen Verwaltern ausplündern lassen? WEG neu gründen bedeutet nach einer neuen Teilungserklärung zu unterschreiben was wohl nicht geht, auch nicht mit einer Pistole im Rücken zum Notar. -
es ist doch ganz einfach
Zwei Möglichkeiten bleiben: entweder neue Abgeschlossenheitsbescheinigung oder Rückabwicklung. Und dazwischen ein Verwalter der die gefälschte Abgeschlossenheitsbescheinigung anwendet. Alle Beteiligten werden an einer Lösung interessiert sein, Entscheidung nach Kostenhöhe. Zusätzlich hat der Verwalter einen Ruf zu verlieren. Wenn alle Sondereigentümer bedenken, dass das gesamte Eigentum unverkäuflich ist und der Verwalter vermutlich wegen Vorsatz haftet, so wird es schnell gehen mit der Lösung. Aber nur, wenn die Fälschung einer forensischen Prüfung unterzogen wird, d.h. es muss wirklich das Original-Dokument vorliegen und sich nicht im Besitz der Fälscher befinden denn sonst ist es weg. Es "mal gesehen haben" reicht nicht. -
Einzigartig
Das mir vorliegende Dokument ist einzigartig weil es die Original-Baugenehmigung ist. Dieses Original ist gebunden, d.h. einzelne Blätter und Pläne sind nicht zu entnehmen, sondern nur bei Kopierern mit Glasplatte kopierbar, das gibt es nur bis A3. Einzugskopierer gehen nicht. Wenn es nun "Grüneintragungen" des Bauamtes gibt, die sich auf den gefälschten Plänen wiederfinden, dann ist der Urspungsplan nach meiner Meinung eindeutig. Folglich kann man nun die illegalen Änderungen direkt vergleichen. Bei Bauanträgen hätte es neue Pläne ohne diese Grüneintragungen gegeben. Privatleute können nach meiner Ansicht keine Dokumente in persönlicher Eigenmacht herstellen. Das ist derzeit die Ausgangssituation. Dabei sollte es genügen, den Anwender auf die Fälschung aufmerksam zu machen, so würde man es auch bei Falschgeld machen.