Ablehnung eines bereits genehmigten 3-Kammersystems
BAU-Forum: Trinkwasser- und Schmutzwasser-Aufbereitung

Ablehnung eines bereits genehmigten 3-Kammersystems

Wir haben folgende Problemstellung:
Im Jahr 2008 haben wir in einem Außenbereich einen Hundeübungsplatz in NRW (Kreis Recklinghausen) erworben. Diese Platzanlage umfasst ca. 6.000 m² und ist mit einem Vereinsheim bebaut. Zu diesem Vereinsheim gehört eine behördlich genehmigte Abwasseranlage über ein herkömmliches 3-Kammer-System.
Mit Erwerb der Anlage sind die bestehenden Anlagen auf den aktuell technischen Stand bzw. die behördlichen Gegebenheiten anzupassen.
Somit wurde uns der weitere Betrieb der Entwässerung (der dem Vorbesitzer bis zum Jahr 2020 zugesagt war) untersagt.
Wir nutzen das Vereinsheim regelmäßig 1x in der Woche. Im Sommer sind es 2-3 Tage, an dem etwa 20 Personen im Vereinsheim sind und somit Abwässer anfallen.
Wenn wir keine Lösung für das Abwasser finden, erhalten wir keine Betriebserlaubnis. Da wir aber erst seit einem Jahr bestehen, haben wir nicht die Möglichkeit, mehrere tausend € zu investieren ...
Vor allem, was wäre eine kostengünstige Alternative.
Der Kreis bietet uns an, die Anlage als geschlossenes System, mit Logbuch über Wasserzuführung und -entnahme zu betreiben. Dafür ist m.E. die vorhandene Anlage bzw. die Kammern zu klein. Wenn wir eine Veranstaltung mit x-Besuchern haben, muss der Pumpwagen der Stadt direkt daneben stehen bleiben ...
Vielen Dank für Ihre Antwort.
  • Name:
  • Kai Hanspach

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