Unzumutbar langer Straßenbau
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Unzumutbar langer Straßenbau

Standort: Bayern

Die Straße vor unserem Haus wird auf ca. 100 m neu gemacht. Dabei wurden neue Frischwasserleitungen, Drainagen, Absperrschieber, Randsteine, Frostschutz und Tragschicht der Straße eingebracht. Sowohl für die privaten, als auch und insbesondere für die gewerblichen Anlieger ist ärgerlich, dass beispielsweise an einer Stelle 4 Mal aufgebaggert wurde, dass Randsteine schon wiederholt gesetzt und dann wieder abgerissen werden, dass auf der Baustelle lediglich eine Hand voll Arbeiter tätig ist, dass es dadurch letztlich zu langer Bauzeit kommt und dass die gewerblichen Anlieger nicht in die Zufahrten ihrer Anwesen zu den Lägern kommen, weil die Randsteine so hoch sind.

Einem logisch denkenden Beobachter drängt sich der Eindruck auf, dass der Stadt ein zügiger Baufortschritt vollkommen egal ist und dass zögerlich gebaut wird, weil man ja bis Ende September Zeit hat.

Die Baustelle besteht jetzt seit über 10 Wochen. Ich bin der Meinung, dass die Straße bereits nach 8 Wochen hätte fertig sein können.

Sachliche und höfliche Nachfrage bei der Stadt hat zu einem Anruf des baustellenverantwortlichen geführt, der mich angeschrien, als Lügner bezeichnet und am Ende seiner Schimpftirade einfach aufgelegt hat.

Gerade mich als Gewerbetreibenden, der laden und ausliefern müsste, trifft diese Sache besonders. Die delikate Sache dabei: 20 Meter weiter ist eine Zufahrt des Stadtrats, auch einem Gewerbetreibenden. Dort hat man eine Möglichkeit geschaffen, dass er in seine Einfahrt kommt.

Jetzt meine Frage, ob es eine Anspruchsmöglichkeit gibt, auf deren Basis ich verlangen kann, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu meinem Anwesen geschaffen wird.

Vielen Dank für Tipps!

  • Name:
  • Simon
  1. In der Regel

    wird bei einer Ausschreibung eine Ausführungsfrist vorgeschrieben, die nur durch nachträglich hinzu gekommene Arbeiten oder gerechtfertigte Behinderungen auf Verlangen verlängert werden kann, ansonsten wird eine Konventionalstrafe  -  falls vereinbart  -  fällig, diese kann bis 5 % der Auftragssumme betragen. Mein Rat: Schriftliche Anfrage an den Bürgermeister des Auftragsgebers (Stadt, Gemeinde, Verbandsgemeinde) um Angabe der in den Vertragsunterlagen angegebenen Ausführungsfrist bitten und gleichzeitig auf Ihre besondere Situation als Gewerbetreibender hinweisen, nicht vergessen, die Bevorzugung des in der Straße wohnenden Stadtrates durch Foto hinweisen und auch evtl. Schadenersatzansprüche hinsichtlich Bauverzögerung, nicht koordinierte Arbeitsweise (Dokumentation durch Bilder mehrmaliges Öffnen und Schließen von Baugruben an der gleichen Stelle) oder sonstige Behinderungen (geringe Zahl des Baustellenpersonals, Arbeitsunterbrechungen) anzeigen. Gruß aus der Eifel.
  2. Wieso habe ich nichts anderes erwartet?

    Vielen Dank für Ihre Hinweise, Herr Friedhofen.

    Ich habe folgendes an den Oberbürgermeister und den 2. Bürgermeister gemailt:

    >>> siehe nachfolgenden Beitrag

    Ende meiner eMail.

    Kurzer Hinweis noch zu den verbalen Entgleisungen eines Stadtmitarbeiters: auf höfliche und sachliche eMail-Anfrage hat mich der Herr angerufen, angeschrien, mich als Lügner beschimpft und dann einfach aufgelegt.

    Nun die Antwort des Oberbürgermeisters:

    Sehr geehrter Herr Gemeinhardt, Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Bauvorschritt bei der xxxstraße absolut im Zeitplan liegt, zudem haben mir meine zuständigen Mitarbeiter aus dem Fachbereich Tiefbau mitgeteilt, dass im Rahmen der bisherigen Bauarbeiten wiederholt auf Ihre persönlichen Anforderungen eingegangen wurde. Auch mir ist klar, dass der Neubau einer Straße nicht ohne jegliche Beeinträchtigungen voran gehen kann, wofür ich um Verständnis bitte, versichere meinerseits, dass der Stadt xxx an einem zügigen und zeitgerechten Abschluss der Arbeiten gelegen ist.

    Ich fühle mich abgewiegelt!

    Aber es ist mir schon klar, dass die Stadtbediensteten zusammenhalten. Mir ist auch klar, dass die Mitarbeiter aus dem Fachbereich Tiefbau nicht zugeben, dass etwas einfacher, flotter und besser gehen kann. Sie würden ja dann am eigenen Stuhl sägen.

    Und dass  -  bei uns sagt man  -  "Vetterleswirtschaft" betrieben wird und dass der Stadtrat eine Sonderbehandlung erhält, ist ja auch klar.

    Schlimm, dass man sich als Bürger sowas gefallen lassen muss.

    Kann ich noch etwas unternehmen? Evtl. auf höherer Ebene? Ich befürchte nicht.

    Grüße leider hat niemand auf meine eMail vom 12.06.2013, in der Sie im Verteiler waren, reagiert. Daher wende ich mich nun direkt an Sie. 1. Ich bin Gewerbetreibender und habe auf meinem Anwesen ein Lager, aus dem ich Maschinen auszuliefern habe, die schwer sind und die ich zu verladen habe. An mein Lager bin ich seit Baubeginn nur 2 Wochen gekommen. Momentan ist eine Zufahrt nach wie vor nicht möglich, da der Bordstein von der Höhe her nicht überfahrbar ist. 2. Wenige Meter von meinem Anwesen weg befindet sich die Metzgerei xxx. Die Zufahrt zu deren Anwesen wurde bisher nahezu permanent gewährleistet. Genießt der Stadtrat xxx Privilegien? (Siehe Fotos im Anhang von der Zufahrt der Metzgerei xxx und von meiner). 3. Das Stadtbauamt hat ursprünglich eine Bauzeit von "ca. 10 Wochen" mitgeteilt. Wir sind nunmehr in der 11. Woche. Daher bitte ich Sie um Mitteilung der Ausführungsfrist laut Vertrag und um Information, zu welchem Termin die Fertigstellung letztendlich sein wird. 4. Es scheint so. als ob die Bauarbeiten nicht mit erforderlicher Mitarbeiterzahl und unkoordiniert ablaufen. Diesen Eindruck gewinnt man aus folgenden Tatsachen:

    • In der Regel sind auf der Baustelle nur eine Hand voll Bauarbeiter. Meines Erachtens für eine Baustelle in der Größe und für eine Straße mit dem Verkehrsaufkommen eindeutig zu wenige.
    • Es erfolgen keine Parallelarbeiten. Statt mehrere Teilprojekte parallel voran zu treiben, wird immer nur an einem Teilprojekt gearbeitet.
    • Der Gehsteig zu meinem Anwesen wurde in der ersten Woche der Bauarbeiten aufgerissen. Das blieb dann 6 Wochen so. Meine Kunden mussten schwere Maschinen tragend durch die unwegsame Baustelle laufen und wurden auch schon mal mehr oder weniger freundlich von Bauarbeitern gerügt, weil sie Absperrungen umlaufen hatten.
    • Beschilderungen, welchen Weg Fußgänger nehmen können, fehlen komplett.
    • Montag letzter Woche wurde eine Frostschutzschicht, die erst 2 Wochen zuvor in den Gehsteig eingebracht wurde, teilweise wieder weggebaggert. Erst heute wurde am Gehsteig wieder gearbeitet. Die Zufahrt zu meinem Lager stellt sich wie auf den Fotos dar. Bitte beachten Sie auch das Vlies, welches über dem Bordstein liegt und welches eine Stolperfalle ist.
    • Bei den oben genannten Arbeiten am Gehsteig wurde mein Haussockel, den ich erst vorletztes Jahr herrichten ließ, mit dem Bagger beschädigt. Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Fotos der Schäden anbei.
    • Bordsteine wurden von einer anscheinend spezialisierten Baufirma gesetzt und kurz darauf von den Mitarbeitern der Fa. xxx wieder weggerissen. Dies an verschiedenen Stellen: neben der Einfahrt zum Parkplatz der Fa. xxx, vor dem Nachbarhaus und vor meinem Haus, an der Einmündung zur Fa. xxx, gegenüber meines Hauses beim Anschluss der Bordsteine an die in der xxxstraße. 5. Was macht es für einen Sinn, dass die Gehwege breiter werden und die Straße schmäler wird? Ist das so geplant? Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Bauarbeiten sicherlich schon lange hätten abgeschlossen werden können. Zurückkommend auf meine eMail vom 12.06.2013, entsteht der Eindruck, dass Herr xxx, der anscheinend Baustellenverantwortlicher ist, die Baustelle nicht in erforderlichem Maße überwacht oder überfordert ist, was allerdings keine Entschuldigung für seine verbalen Entgleisungen mir gegenüber ist. Ich bitte Sie, die xxxstraße zur Chefsache zu machen und deren Fertigstellung voran zu treiben. Aufgrund der Gesamtsituation, behalte ich es mir vor, von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Ich bitte um Ihre Stellungnahme. Ihr E-Mail-Schreiben von 08.07.2013, betreffend den Neubau der xxxstraße, habe ich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Simon
  3. Halt, da fehlt was!

    Ich sehe nur einen Teil meines Schreibens an den Oberbürgermeister. Daher das Schreiben hier nochmal, hoffentlich in voller Länge:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    leider hat niemand auf meine eMail vom 12.06.2013, in der Sie im Verteiler waren, reagiert.

    Daher wende ich mich nun direkt an Sie.

    1. Ich bin Gewerbetreibender und habe auf meinem Anwesen ein Lager, aus dem ich Maschinen auszuliefern habe, die schwer sind und die ich zu verladen habe. An mein Lager bin ich seit Baubeginn nur 2 Wochen gekommen. Momentan ist eine Zufahrt nach wie vor nicht möglich, da der Bordstein von der Höhe her nicht überfahrbar ist. Die Situation behindert meine Geschäftstätigkeit, was bisher zu signifikanten Umsatzverlusten führte.

    2. Wenige Meter von meinem Anwesen weg befindet sich die Metzgerei xxx. Die Zufahrt zu deren Anwesen wurde bisher nahezu permanent gewährleistet. Genießt der Stadtrat xxx Privilegien? (Siehe Fotos im Anhang von der Zufahrt der Metzgerei xxx und von meiner).

    3. Das Stadtbauamt hat ursprünglich eine Bauzeit von "ca. 10 Wochen" mitgeteilt. Wir sind nunmehr in der 11. Woche. Daher bitte ich Sie um Mitteilung der Ausführungsfrist laut Vertrag und um Information, zu welchem Termin die Fertigstellung letztendlich sein wird.

    4. Es scheint so. als ob die Bauarbeiten nicht mit erforderlicher Mitarbeiterzahl und unkoordiniert ablaufen. Diesen Eindruck gewinnt man aus folgenden Tatsachen:

    • In der Regel sind auf der Baustelle nur eine Hand voll Bauarbeiter.

    Meines Erachtens für eine Baustelle in der Größe und für eine Straße mit dem Verkehrsaufkommen eindeutig zu wenige.

    • Es erfolgen keine Parallelarbeiten. Statt mehrere Teilprojekte parallel voran zu treiben, wird immer nur an einem Teilprojekt gearbeitet.
    • Der Gehsteig zu meinem Anwesen wurde in der ersten Woche der Bauarbeiten aufgerissen. Das blieb dann 6 Wochen so. Meine Kunden mussten schwere Maschinen tragend durch die unwegsame Baustelle laufen und wurden auch schon mal mehr oder weniger freundlich von Bauarbeitern gerügt, weil sie Absperrungen umlaufen hatten.
    • Beschilderungen, welchen Weg Fußgänger nehmen können, fehlen komplett.
    • Montag letzter Woche wurde eine Frostschutzschicht, die erst 2 Wochen zuvor in den Gehsteig eingebracht wurde, teilweise wieder weggebaggert.

    Erst heute wurde am Gehsteig wieder gearbeitet. Die Zufahrt zu meinem Lager stellt sich wie auf den Fotos dar. Bitte beachten Sie auch das Vlies, welches über dem Bordstein liegt und welches eine Stolperfalle ist.

    • Bei den oben genannten Arbeiten am Gehsteig wurde mein Haussockel, den ich erst vorletztes Jahr herrichten ließ, mit dem Bagger beschädigt. Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Fotos der Schäden anbei.
    • Bordsteine wurden von einer anscheinend spezialisierten Baufirma gesetzt und kurz darauf von den Mitarbeitern der Fa. xxx wieder weggerissen.

    Dies an verschiedenen Stellen: neben der Einfahrt zum Parkplatz der Fa. xxx, vor dem Nachbarhaus und vor meinem Haus, an der Einmündung zur Fa. xxx, gegenüber meines Hauses beim Anschluss der Bordsteine an die in der xxxstraße. Wurden der Baufirma falsche Pläne zur Verfügung gestellt, oder ist die Baufirma nicht in der Lage, die Pläne umzusetzen?

    5. Was macht es für einen Sinn, dass die Gehwege breiter werden und die Straße schmäler wird? Ist das so geplant?

    Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Bauarbeiten sicherlich schon lange hätten abgeschlossen werden können.

    Zurückkommend auf meine eMail vom 12.06.2013, entsteht der Eindruck, dass Herr xxx, der anscheinend Baustellenverantwortlicher ist, die Baustelle nicht in erforderlichem Maße überwacht oder überfordert ist, was allerdings keine Entschuldigung für seine verbalen Entgleisungen mir gegenüber ist.

    Ich bitte Sie, die xxxtraße zur Chefsache zu machen und deren Fertigstellung voran zu treiben.

    Aufgrund der Gesamtsituation, behalte ich es mir vor, von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ich Schadensersatzansprüche stellen kann.

    Ich bitte um Ihre Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen leider hat niemand auf meine eMail vom 12.06.2013, in der Sie im Verteiler waren, reagiert. Daher wende ich mich nun direkt an Sie. 1. Ich bin Gewerbetreibender und habe auf meinem Anwesen ein Lager, aus dem ich Maschinen auszuliefern habe, die schwer sind und die ich zu verladen habe. An mein Lager bin ich seit Baubeginn nur 2 Wochen gekommen. 2. Wenige Meter von meinem Anwesen weg befindet sich die Metzgerei xxx. Die Zufahrt zu deren Anwesen wurde bisher nahezu permanent gewährleistet. Genießt der Stadtrat xxx Privilegien? (Siehe Fotos im Anhang von der Zufahrt der Metzgerei xxx und von meiner). 3. Das Stadtbauamt hat ursprünglich eine Bauzeit von "ca. 10 Wochen" 4. Es scheint so. als ob die Bauarbeiten nicht mit erforderlicher Mitarbeiterzahl und unkoordiniert ablaufen. Diesen Eindruck gewinnt man aus folgenden Tatsachen:

    • In der Regel sind auf der Baustelle nur eine Hand voll Bauarbeiter.
    • Es erfolgen keine Parallelarbeiten. Statt mehrere Teilprojekte parallel voran zu treiben, wird immer nur an einem Teilprojekt gearbeitet.
    • Der Gehsteig zu meinem Anwesen wurde in der ersten Woche der Bauarbeiten aufgerissen. Das blieb dann 6 Wochen so. Meine Kunden mussten schwere Maschinen tragend durch die unwegsame Baustelle laufen und wurden auch schon mal mehr oder weniger freundlich von Bauarbeitern gerügt, weil sie Absperrungen umlaufen hatten.
    • Beschilderungen, welchen Weg Fußgänger nehmen können, fehlen komplett.
    • Montag letzter Woche wurde eine Frostschutzschicht, die erst 2 Wochen zuvor in den Gehsteig eingebracht wurde, teilweise wieder weggebaggert.
    • Bei den oben genannten Arbeiten am Gehsteig wurde mein Haussockel, den ich erst vorletztes Jahr herrichten ließ, mit dem Bagger beschädigt. Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Fotos der Schäden anbei.
    • Bordsteine wurden von einer anscheinend spezialisierten Baufirma gesetzt und kurz darauf von den Mitarbeitern der Fa. xxx wieder weggerissen. 5. Was macht es für einen Sinn, dass die Gehwege breiter werden und die Straße schmäler wird? Ist das so geplant? Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Bauarbeiten sicherlich schon lange hätten abgeschlossen werden können. Zurückkommend auf meine eMail vom 12.06.2013, entsteht der Eindruck, dass Herr xxx, der anscheinend Baustellenverantwortlicher ist, die Baustelle nicht in erforderlichem Maße überwacht oder überfordert ist, was allerdings keine Entschuldigung für seine verbalen Entgleisungen mir gegenüber ist. Ich bitte Sie, die xxxstraße zur Chefsache zu machen und deren Fertigstellung voran zu treiben. Aufgrund der Gesamtsituation, behalte ich es mir vor, von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Ich bitte um Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Simon
  4. Selbst zum Bauamt gehen

    Selbst zum Bauamt gehen
  5. Selbst zum Bauamt gehen

    und wenn möglich, Einblick in die Ausschreibung = Vorbemerkungen = Ausführungsfrist VERLANGEN! Hier steht entweder ... nichts oder ... Ausführungsfriet innerhalb von ... Werktagen (zählt der Samstag mit) oder ... Arbeitstagen. oder: ... ist bis.. Datum.. fertig zu stellen.

    Sind keine Angaben gemacht, so gilt: ... das der Auftragnehmer in solchen Fällen verpflichtet sei, die Leistung in angemessener Frist zu erbringen. Dabei sei dem Auftragnehmer eine Frist zuzugestehen, die "bei zügiger Arbeitsweise und ausreichendem Personal" notwendig sei. (OLG Frankfurt, -Urteil vom 8.02.1994, Az. : 10 U 14/93; NJW-RR 94,1361. ... Die "angemessene Ausführungsfrist" muss im Streitfall i.d.R. von einem Sachverständigen ermittelt werden. ... Ist die angemessene Frist verstrichen, gerät der AN nicht automatisch in Verzug, sondern nur dann, wenn

    • er die Frist schuldhaft (zumindest fahrlässig) nicht eingehalten hat

    und

    • er durch den Auftraggeber gemahnt wurde.

    Der Auftraggeber kann dann den ihm entstandenen Verzugsschaden ersetzt verlangen, der nach Zugang der Mahnung beim Auftragnehmer entsteht.

    (Zitiert aus "Baurechtsreport, Band 3, Seite 60-61)

    Mein Rat: Mehraufwand bei Transport Ihrer Waren sowie Umsatzeinbußen rechtlich bei der Stadt geltend machen.

  6. Politikverdrossenheit ...

    Sehr geehrter Herr Friedhofen,

    herzlichen Dank für Ihre Ausführungen!

    Es ist kein Wunder, wenn bei solchen Aktionen eines Oberbürgermeisters, die denen unserer führenden Politiker in nichts nachstehen, Politikverdrossenheit entsteht.

    Ich habe mir die Sache jetzt überlegt und bin zu folgendem Schluss gekommen:

    • Ein Nachweis der Umsatzeinbußen dürfte Aufgrund branchen-, saisonal und meteorologisch bedingter Schwankungen schwer nachzuweisen sein.
    • Genauso sieht es mit dem Nachweis aus, dass bei der Bauausführung schuldhaft oder vorsätzlich getrödelt wurde und wird.

    Gerne würde ich dem Oberbürgermeister und seinem Fußvolk eines auf den Deckel geben. Letztendlich würde das aber auf Zeit- und Geldaufwand (Zeitaufwand, Geldaufwand) hinauslaufen, was ich mir nicht leisten kann.

    Hilflos werde ich die ganze Sache jetzt wohl aussitzen müssen. Gerne würde ich eine Demo starten, aber dafür ist bei den privaten Anliegern der Leidensdruck noch nicht groß genug und keine Bereitschaft da.

    Grüße

    Simon

  7. Politikverdrossenheit sollte nicht das Resultat sein

    denn was hat das mit großer /kleiner Politik zu tun? Sehen Sies mal so:

    1. der Angestellte vom Bauamt ist überlastet

    2. der Unternehmer hat wichtigere/dringendere Baumaßnahmen und zu wenig Fachkräfte

    3. dem Bürgermeister ist diese Baustelle völlig egal (der Stadtrat bleibt ja ruhig)

    Also, nicht aufregen, leben!

    Gruß aus der sonnigen Eifel

  8. Stimmt schon ...

    Einerseits haben Sie Recht: man sollte sich nicht aufregen.

    Andererseits ist es schlimm, wie in unserem Staat gewirtschaftet wird, auf unser aller Kosten. Wenn ich als selbstständiger Gewerbetreibender so hantieren würde, wäre ich längst pleite.

    Aber über Politik könnte man tagelang diskutieren, wir erreichen letztendlich nichts.

    Machen wir für uns das Beste daraus ...

    Grüße aus Hof

    Simon


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