Belastung der Raumluft nach Brandsanierung - welche Maßnahmen sind möglich, sinnvoll und erfolgsversprechend?
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Belastung der Raumluft nach Brandsanierung - welche Maßnahmen sind möglich, sinnvoll und erfolgsversprechend?

Hallo, ich bin Eigner und Bewohner eines EFRH aus den Nachkriegsjahren. Vor einem Jahr ist das Nachbarhaus komplett ausgebrannt. Bei meinem Haus wurde wegen Rauchschäden das komplette Dach erneuert, incl. Innenausbau. Die Mauern sind aus einem Ziegelsplit / Betongemisch, mager angesetzt, aus dem Ziegelschutt des Krieges - bröckelige Angelegenheit.

Ein Jahr nach dem Brand ist aus einem Riss im Putz eines Zimmers (nahe der Decke) im Obergeschoss etwas Flüssigkeit ausgetreten und hat einen ätzenden Geruch verursacht. Ich vermute, dass bei Maurer- oder Dacharbeiten etwas Wasser in die Wand gelaufen ist und Rauchrückstände aktiviert hat.

Nach der Reparatur des Risses und etwas Abtrag der bröckligen Wand unter der Putzstelle, Neuanstrich des ganzen Raumes mit einer anschließenden Ozonbehandlung, blieb eine Restbelastung, die bei mir eine Reizung der Nasenschleimhäute verursachte, aber nur noch wenig zu riechen ist. Es handelt sich um mein Schlafzimmer, das so nicht für mich nutzbar ist.

Regelmäßiges Querlüften seit einem halben Jahr brachte keinen Erfolg, Luftreiniger sind wirkungslos. Ein nicht näher abzugrenzender Bereich der Wand dünstet weiter Schadstoffe aus.

  • Kann man die Ausdünstung der Schadstoffe irgendwie in der Wand binden, z.B. mit einem Spezialputz oder mit Trockenbauplatten mit Keratinbeschichtung (Fermacell) abschotten?
  • Auch die Behandlung mit Aerosolen wird angeboten - ist das sinnvoll / erfolgsversprechend?

Vielen Dank

  • Name:
  • Jochen
  1. subjektive Eindrücke

    sind kaum hilfreich.

    Da es anscheinend eine deutliche Belastung der Raumluft gibt, ist zunächst, um Art und Konzentration möglicher Schadstoffe zu ermitteln, eine qualifizierte Raumluftmessung erforderlich.

    Danach müssen dann gezielt die möglichen Quellen untersucht werden.

    Erst dann kann man sagen, mit welchen Maßnahmen hier Abhilfe geschaffen werden kann.

    P.S.: Das Ganze sollte vorher mit der gegnerischen Gebäudeversicherung abgeklärt werden. Für die Kosten müsste meiner Meinung nach die Versicherung aufkommen.

  2. Ich vermute eine gemeinsame Brandwand der Doppelhäuser in Verbindung mit falscher Brandsanierung

    Das Löschwasser hat mit Brandrückständen die Wand kontaminiert und zweifelhaftes Material chemisch aktiviert.

    Ich fürchte, die Versicherung hat den Schaden abgeschlossen und die Folgen sind Eigenverschulden. Mit Bastelversuchen ist nichts zu machen. Sie brauchen versierte Bausachverständige und Bauanwällte die eine Entschädigung erreichen. Das ganze Haus ist Sondermüll.

  3. Kann mich Herrn Kirschner nur anschließen

    Hier ist eine genaue Analyse vom Fachmann nötig.
    • Welche Bauteile IHRES Reihenhauses wiesen Brand- oder Löschwasserschäden auf?
    • Welche Bauteile wurden ausgetauscht?
    • Welche Bauteile wurden belassen?

    Dann sollte man ggf. mit Bohrkerngerät Proben der jetzt als "nachträglich schadensbetroffen" festgestellten Wand entnehmen und labormäßig auf Schadstoffe (Brandrückstände) untersuchen.

    UND DANN muss man wohl noch mal an den Versicherer des Nachbarn herantreten!

    Ohne solche genauen Untersuchungen macht eine Kontaktaufnahme mit dem Versicherer vermutlich keinen Sinn. Aber sie können es ja mal versuchen - vielleicht schickt die Versicherung ja noch mal einen Gutachter und vielleicht zieht der ja mal Raumluftproben und lässt diese untersuchen?!

  4. Brandsanierung und Zuständigkeiten - aus dem Schaden habe ich folgendes gelernt ...

    Vielen Dank für Ihre Stellungnahmen!

    Aus dem Schaden habe ich gelernt:

    1. Die gegnerische Versicherung ist nicht zuständig.
    2. Mein Schaden, der durch den Nachbarn verursacht wurde, wird von meinen Versicherungen abgedeckt.
    3. Hätte ich keine eigene Hausratsversicherung, hätte ich hinsichtlich meines Hausrats und der Bezahlung für die Umsetzwohnung in die Röhre gekuckt.
    4. Für Mietausfall und die erheblichen Kosten für das neue Dach ist auch meine Gebäudeversicherung zuständig. Begrenzungen in den Versicherungsleistungen gehen aus meinem Vertrag hervor.
    5. Was letztlich für Maßnahmen getroffen werden entscheidet die Sanierungsfirma in Absprache mit dem beauftragten Sachverständigen.
    6. Man erteilt als Geschädigter Vollmachten für die Sanierung ohne zunächst Alternativen erwägen zu können. Eingespielte Abläufe, man spielt nur selbst nicht mit.
    7. Der andere Nachbar war Mieter und bekam seinen unverschuldeten Schaden nicht ersetzt. Er hatte keine Hausratsversicherung.

    Die Regelungen sind also sehr sinnvoll für die Versicherungen.

    Ich werde den Sachverständigen auf eine Probenentnahme ansprechen und wenn er die nicht bewilligt, weil er nichts riecht, diese selbst beauftragen.

    Viele Grüße

    Jochen


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