Regenwasserleitungen ins Haus führen und an Abwasserleitungen anschließen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Regenwasserleitungen ins Haus führen und an Abwasserleitungen anschließen?

Regenwasserleitungen ins Haus führen und an Abwasserleitungen anschließen?
  1. Abwassersatzung und Regenwasser

    Abwassersatzung und Regenwasser
  2. Na das können Sie machen wie Sie möchten!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag, wir sind als Hausverwalter in Braunschweig tätig und haben folgendes Problem: In einem Haus im östlichen Ringgebiet hatten wir vor 3 Monaten einen Schaden an der Abwasser-Grundleitung. Diese Grundleitung lag / liegt unter der Kellersohle. An ihr angeschlossen waren alle Fallstränge von den Toiletten und Küchen. Die Grundleitung war komplett marode. Teilweise sackte der Kellerfußboden ab weil er vom Abwasser unterspült wurde. Wir haben diese Grundleitung still gelegt und eine "Ringleitung" an der inneren Keller-Außenwand verlegt. Nun hat sich im Nachgang rausgestellt, dass wohl auch die Regenwasserleitungen die an drei Hausecken vom Dach runterkommen unterirdisch an der alten Grundleitung angeschlossen waren bzw. sind.

    Wir möchten nun diese 3 Regenwasserfallleitungen im Bereich 30 cm über dem Erdbodenniveu (Fußweg) mittels Kernbohrung durch die Hauswand nach innen verlegen und dort an die neue "Abwasser-Ringleitung" anschließen.

    Im östlichen Ringgebiet von Braunschweig gibt es im öffentlichen Bereich keine Trennkanäle. Sie sind auch nicht vorgesehen.

    Frage: Dürfen wir die Leitungen wie beschrieben verlegen (Baurecht) und spricht eventuell irgend etwas dagegen?

    Diese Maßnahme ist bedeutend günstiger, als im Außenbereich ca. 30 Meter Rohrgräben herzustellen um die Regenwasserleitungen um das Haus herumzuführen.

    Vielen Dank für fachlich einwandfreie Antworten. Dafür ist dieses Portal ja bekannt.

    Michael Brand

    Röber Hausverwaltung Sie sollten erst mal die Abwassersatzung bezüglich Regenwasser kennen, eventuell kann das Regenwasser komplett versickern oder kostensparend verwendet werden (Toiletten, Gartenbewässerung). Der Rest ist Sache eines Sanitärplaners. Ein Schema des Abwassersaystems gehört meistens zum Bauantrag, es ist also genehmigungspflichtig. Das Abwassersystem oberhalb der Rückstauebene ist anders als unter der Rückstauebene. Es ist nicht sinnvoll und eventuell unzulässig, Regenwasser ins Haus zu führen, es besteht bei Starkregen Überflutungsgefahr. Als Hausverwalter müssen Sie immer an die Haftung denken, bei Übernahme von Bestandsbauten fällt Ihnen die Rolle eines Beraters zu oder Sie müssen sich Fachingenieuren bedienen. Das erfordert natürlich, dass die Entwässerungsleitungen  -  die im Keller dann verlegt sind bzw. werden  -  gegen auseinanderdrücken befestigt und gesichert werden, Das die Gebäudeversicherung darüber informiert wird und dieser gewählten Art der Ausführung zustimmt.
    Darüber hinaus sollte der Verwalter sich natürlich absichern und bei der Eigentümergemeinschaft das regelwidrige OK  -  der regelwidrigen Ausführung wegen  -  dafür holen und das schriftlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinrtz

  3. Leider nicht ... auch hier gibt es Vorschriften,

    Foto von wiki

    Leider nicht ... auch hier gibt es Vorschriften,
  4. so geht es nicht

    so geht es nicht
  5. Och Leute ...

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Herr Brand,

    bevor Sie mit den Arbeiten beginnen würde ich zu aller erst im Stadtamt Braunschweig vorstellig werden.

    Unter der Satzung über die Beseitigung von Abwasser in der Stadt Braunschweig

    § 6 Beseitigung des Niederschlagswassers

    finden Sie einige Informationen was geht und was nicht sicherlich sind auch hier individuelle Lösungen möglich aber nur wenn man im Vorwege das durchspricht und nicht wenn Sie fertig sind.

    Neben Braunschweig haben auch andere Bundesländer ähnlich Bestimmungen ob man das Regenwasser in die Kanal-Leitung einleiten darf und wie viel ...

    Viele Grüße Sie können sich kein regelwidriges Verhalten von den Eigentümern genehmigen lassen. Bei regelwidriger Ausführung verlieren die Eigentümer das Anschlussrecht und werden Schadenersatzpflichtig. Ich hoffe, Sie haben sich zwischenzeitlich über die Anforderungen kundig gemacht, mit welchen Unterlagen eine Hausverwaltung zu übernehmen ist. Nachfolgend haften Sie für alle Tätigkeiten und Entscheidungen als eKfm mit Ihrem Privatvermögen. natürlich Wiki muss man überhaupt einleiten dürfen. Das war hier aber nicht die Frage. Der Fragestellung entsprechend ist das überhaupt Einleiten erlaubt. Es geht hier um die Leitungsführung im Kellergeschoss bzw. innerhalb des Kellerschosses und um weiter nichts. Wiki ist hier ein wenig am Thema vorbei am argumentieren.
    Auszug aus der Satzung der Stadt Braunschweig
    Niederschlagswasser soll auf den Grundstücken beseitigt oder genutzt werden. Vorhandene Anschlusskanäle genießen Bestandsschutz und dürfen zur Ableitung von Niederschlagswasser benutzt werden. Der Umfang der Nutzung kann durch die Vorgabe seitens der Stadt von Einleitungsmengen begrenzt werden, wenn zusätzliche Flächen angeschlossen werden oder sich die Niederschlagswassermenge wesentlich erhöht oder bei ungedrosselter Einleitung die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Abwasseranlage überschritten wird.
    ... Vorhandene Anschlusskanäle genießen Bestandsschutz ...
    Also was soll das Wiki. Nicht nur, dass das hier Quatsch ist was Sie hier schreiben, sondern Bestandskanäle dürfen auch noch genutzt werden. Eindeutig auf dem Holzweg und absoluter Quatsch Ihr Beitrag. "Setzen sechs"!
    Und natürlich Herr Kirschner geht das so. DINAbk. Normen und Regelwerke sind keine Gesetze, sie haben zwar einen Regelungscharakter, den man vereinbaren kann und einhalten kann, die man auf dem eigenen Grundstück aber nicht einhalten muss, solange die Ausführung nicht gegen ein Gesetz verstößt ist so ziemlich fast alles erlaubt.
    Ich hatte zu keiner Zeit geschrieben, dass in Richtung der vom Fragesteller angefragten Ausführung etwas verlangt werden kann. Es ist lediglich so, dass  -  sodann sich alle Eigentümer einig sind  -  gegen so ziemlich fast jede Norm  -  hiervon ausgenommen sind natürlich die ETB-Normen  -  verstoßen dürfen. Das jedoch nur auf dem eigenen Grundstück. Und sodann der Verwalter darauf hinweist und auch auf die damit ggf. verbundenen Risiken und sich dies von den jeweiligen Eigentümern auch quittieren lässt und diese regelwidrige Ausführung mit der Versicherung abstimmt, kann der Verwalter machen was er möchte.
    Fast jede alte Bude verstößt gegen die Regeln, neue Buden teilweise auch. Werden die deswegen alle vom Kanalanschluss abgeklemmt Herr Kirschner? Dann dürfte jede zweite Bude nicht mehr am Kanal angeschlossen sein.
    Fragen Sie die Eigentümerversammlung doch einmal Herr Kirschner. Verlegung der Entwässerung außen herum mit aufnehmen und wiederherstellen der Außenanlage = 25.000,00 € Kosten.
    Oder
    Verlegung der Entwässerung innen auf der Wand oder auf dem Boden = 5.000,00 € Kosten.
    Was denken Sie Herr Kirschner, wie die Eigentümergemeinschaft beispielsweise in einem beispielsweise 2- oder 3-Familienwohnhaus entscheiden wird.
    Was Sie hier wieder einmal geschrieben haben Herr Kirschner ist absoluter Quatsch. Tut mir leid Herr Kirschner aber das ist leider  -  auch in diesem Beitrag von Ihnen hier  -  wieder einmal so. "Setzen sieben statt sechs"
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Bestandsschutz

    Bestandsschutz
  7. Es bleibt dabei Herr Kirschner ...

    Foto von Markus Reinartz

    Bestandsschutz bedeutet, dass etwas seit der legalen Errichtung unverändert besteht und so bestehen bleiben kann. Etwas illegales hat keinen Bestandsschtz und bekommt auch keinen. Mit einer Veränderung erlischt der Bestandsschutz und es muss nach den neuesten Vorgaben umgebaut werden. Bevor die Eigentümer etwas illegales in Auftrag geben, sollte der Verwalter einfach einen Mitarbeiter der Stadt für Abwasser zu einem Ortstermin bitten und vor allem einen Entwässerungsplan bereithalten. Herr Reinartz, wie benoten Sie sich selbst? Es bleibt dabei Herr Kirschner setzen sechs.
    Das steht in der Satzung nicht.
    Das geht es um den Anschluss, den Anschluss des Grundstückes am öffentlichen Kanalsystem. Und genau das bzw. der, bleibt ja bestehen und somit weiterhin legal, gelle.
    Lediglich die Grundstücksentwässerung auf dem Grundstück wird verändert und das ist weiterhin erlaubt, gelle.
    Ich benote wen ich möchte Herr Kirschner, merken Sie sich das bitte für die Zukunft, zumal auch dann und ganz bestimmt, wenn die Beiträge so grottenschlecht und schlicht weg falsch sind, wie meistens die Ihrigen.
    Stellen Sie doch einfach zutreffende und korrekt richtige Beiträge hier ein, dann fällt die Benotung doch besser aus, Smiley.
    Sie winden und wenden sich, wie ein Aal, dass ändert allerdings nichts daran, dass Ihre Beiträge meistens schlicht weg falsch sind, so wie hier in den vorliegenden Fall auch einmal wieder.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  8. Was für eine "Baustelle"?

    Foto von wiki

    Was für eine "Baustelle"?
  9. Aber Herr Reinartz ...

    Aber Herr Reinartz ...
  10. Das ist keine Neuerrichtung Herr Kirschner!

    Foto von Markus Reinartz

    Stichwort: "Unterspülung"

    Wurde das Gebäude auf seine Standsicherheit überprüft?

    Das scheint mir primär wichtiger zu sein, als sich einen Kopf um die Kosten der Entwässerung zu machen! Lesen Sie die Abwassersatzung der Stadt Braunschweig vom 21. Dez. 2004 in der 6. Änderung vom 01. April 2014, bestehend aus 37 Paragrafen und mindestens 19 Seiten Text und Anhang. Man muss sicherlich mehrmals lesen um diese zu verstehen. Aber eines ist sicher: Neuerrichtungen und Änderungen am Abwassersystem sind genehmigungspflichtig! Also Plan erstellen und genehmigen lassen. Da steht nichts von Bestandsschutz und Narrenfreiheit. Damit ist das Abwassersystem nichts für Laien und Unwissende. Und dann gibt"s noch Bußgeld zu bezahlen wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wird. Deshalb ist Ihr Rat "das können Sie machen wie sie wollen" schlichtweg fahrlässig falsch. Deshalb bekommen Sie die sechs und Bußgeld obendrein. Der Fragesteller klemmt im Haus neu verlegte Rohre an einem vorhandenen Bestandsrohr  -  welches außerhalb des Gebäudes aber noch auf dem Grundstück bereits schon verlegt ist  -  an.
    Das ist keine Neuerrichtung. Logisch muss man zuerst einmal lesen um das alles zu verstehen.
    Allerdings wenn der vorhandene Kanalanschluss nicht erneuert wird und so war die Eingangsfrage gestellt, um die es hier geht, dann ist das erlaubt.
    Es ging um Rohre die unterhalb der Bodenplatte verlegt sind und die nun über der Bodenplatte (im Kellergeschoss) verlegt werden sollen, durch die Wand wieder raus und dann an den vorhandenen Bestand anschließen.
    Aber da Sie  -  Herr Kirschner  -  das ja verstanden haben wollen, stellen Sie doch einfach die Textpassage hier ein, aus derer hergeleitet werden kann, dass diese Maßnahme der Entwässerungsrohrverlegung im Kellergeschoss zu genehmigen lassen wäre.
    Stellen Sie die Passage hier ein Herr Kirschner und gut isss.
    Aber ich behaupte schon jetzt, dass Sie keine finden werden, weil das erlaubt ist, grins.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  11. Änderungen am Abwassersystem

    Änderungen am Abwassersystem
  12. Na dann ist es ja erlaubt Herr Kirschner

    Foto von Markus Reinartz

    Ausgangslage: genehmiger Anschluss für Niederschlags- und Schmutzwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser), Ausführung durch ein zugelassenes Unternehmen. Bei Änderungen sind zu beachten: § 6, § 7 Abs. 2 und 16 d, § 8 Abs. 1 und 2b, § 9 und § 10, Beachtung der DINAbk.-Normen So wie ich bereits schon sagte. Steht doch alles drin. Grabenlose Rohrverlegung und so weiter.
    Immer noch steht nirgends, dass es nicht erlaubt sei, die Rohre im Keller auf der Wand zu verlegen.
    Jetzt haben Sie schon wieder einmal viel Wind um nichts gemacht.
    Einen Punkt, aus dem hervor geht, dass die Entwässerung ohne Graben auf der Kellerwand nicht verlegt werden darf, enthält die Satzung nicht.
    Somit ist und bleibt alles gut, so wie ich in meinem Eingangsbeitrag schon beschrieben habe.
    Das ist und bleibt erlaubt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN