Tiefgaragen: Abstand Tor zum Schlüsselschalter Gibt esne ...
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Tiefgaragen: Abstand Tor zum Schlüsselschalter Gibt esne ...

Tiefgaragen: Abstand Tor zum Schlüsselschalter Gibt esne Tiefgaragen: Abstand Tor zum Schlüsselschalter

Gibt esne Norm oder Richtlinie, die den Abstand vom Tiefgaragentor zum Schlüsselschalter verbindlich festlegt? Hier speziell bei einem ausschwenkenden Tor.

  • Name:
  • Bergmeister
  1. Frage der Planung  -  nicht der Normung

    Ist es vorgesehen, vom runtergefahrenen Fenster aus an einer Säule aus dem Auto heraus das Tor zu öffnen?

    Ist es vorgesehen das Auto zu verlassen, um das Garagentor zu öffnen, weil der Bereich vor dem Tor öffentliches Straßenland ist, wo man gar keinen Poller mit Schließanlage stellen kann?

    OK  -  Sie merken schon. Man kann nicht für jede Situation eine Norm schreiben. Manchmal ist auch einfach gesunder Menschenverstand gefragt (am Besten bereits in der Planungsphase).

    Schildern Sie ihr Problem bitte genauer, vielleicht können wir dann auch genauer Antworten.

  2. Tiefgarage  -  Abstand Tor zum Schlüsselschalter

    Das Tor zur TG hat einen Abstand von 5 m (Stauraum) zum öffentlichen Straßenbereich. Der Schlüsselschalter wurde mit ca. 2 m zum Tor angebracht, sodass ein Öffnen vom Fahrersitz nicht möglich ist. Der Abstand sollte daher 4 m betragen (Herstellerempfehlung). Der Bauträger hat sich die Säule für den Schlüsselschalter gespart, die prinzipiell auf privatem Grund glich ist. Säule deshalb, da die Wand nicht so weit reicht. Da alle TG-Stellplatzinhaber einen Funksender haben, ist das prinzipiell erst mal in Ordnung. Im Falle von Senderdefekt (leere Batterie) oder Vergessen des Funhsenders, muss man nun erst mal auf der Straße stehen bleiben, aussteigen und den Schlüsselschalter bedienen.

    Frage daher, ob nach den Regeln der Technik hier ein Mangel vorliegt, da die Herstellerempfehlung nicht eingehalten wird oder evtl. sogar gegen eine Bauvorschrift verstoßen wurde.

  3. Eine Herstellerempfehlung

    Foto von Josef Schrage

    ist eine Herstellerempfehlung also kein Gesetz!

    An die hat sich der Bauträger nun mal nicht gehalten um eine Säule zu ersparen. Das hätte ich auch getan!

    Nicht für alles und jeden Kram gibt es eine "Bauvorschrift".

    Eine geeignete Vorrichtung zum Öffnen des Tores haben Sie.

    Was wollen Sie den noch?

    Übrigens Ihr Beispiel (Vergessen, leere Batterie) hinkt oder erwarten Sie auch noch die Gestellung eines Regenschirmes falls Sie den mal vergessen sollten und es beginnt zu regnen.

    Sorry, Sie haben ein ausgeprägtes Anspruchsdenken, viel Spaß damit.

  4. Wenn der Stauraum vorm Tor ...

    5 m beträgt und der Ersteller den Schlüsselschalter 4 m vom Tor montiert hätte, würde selbst ein Smart bei Torbedienung noch in den öffentlichen Straßenraum ragen! Das wäre also gar nicht zulässig.

    Und was bitte ist so schlimm daran, wenn man/Frau für den seltenen Fall des Senderausfalls mal aussteigen muss, um das Schloss zu bedienen?

    Wenn sich jemand aufregen will, dann findet sich schon ein Grund  -  so klingt das irgendwie.

  5. Nur polemische Antworten

    Ich dachte bei bau.net würde ich kompetente Auskunft von Fachleuten bekommen. Aber leider weit verfehlt. Auf eine sachliche Frage, die zur Info für für Eigentümergemeinschaft gedacht war, leider nur wenig aussagekräftige Informationen und polemische Anmerkungen. Schade, das sich ein Forum für so was hergibt. Das war mein erster und letzte Besuch dieses Forums.
  6. Ihre Enttäuschung in allen Ehren  -  ABER

    auf Ihre Frage:

    hätten wir auch kurz und knapp sowie sehr sachlich mit "NEIN! " Antworten können. Wäre ihnen DAS lieber gewesen?

    Wenn der Standard der Planung davon ausgeht, dass mittels Sendersteuerung das Tor geöffnet wird, so ist es durchaus legitim, die "Notlösung" Schlüsselschalter an die Wand zu schrauben, wofür man dann leider im seltenen Fall eines Senderausfalls aussteigen muss.

    Die Herstellerempfehlung ist mit Sicherheit nicht so zu verstehen, dass ein eigentlich sendergesteuertes Tor zusätzlich standardmäßig mit einer vom Auto aus erreichbaren Schaltersäule ausgestattet werden MUSS, sondern allenfalls KANN. Ich vermute mal, dass die Schlüsselsäule laut Herstellerempfehlung nur dann vom Auto aus erreichbar sein sollte, wenn keine Sendersteuerung installiert ist.

    Sollten Sie die Antwort jetzt noch immer nicht verstanden haben oder mit der Antwort unzufrieden sein, dann fragen Sie einen Juristen! Leider (aber vernünftigerweise) ist bei den meisten Anwälten bereits die Erstberatung gebührenpflichtig ;-)

  7. Stromausfall

    Viel interessanter ist doch die Frage wie sie ihr Auto bei Stromausfall aus der Garage bekommen, gibt es da eine Notentriegelung? Die ist nämlich vorgeschrieben. Wir hatten am Wochenende beim Unwetter mehrere Stunden keinen Strom, ich war froh das Tor so aufzubekommen.

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