Abdichtung auf WU Bodenblatte fehlt
BAU-Forum: Neubau

Abdichtung auf WU Bodenblatte fehlt

Hallo,

Ich bin zurzeit am bauen in Brandenburg und habe folgenden Aufbau meiner Bodenplatte ohne Keller.

Anforderung an die Platte ist Wassereinwirkungsklasse W1.1-E mit

RN2-E Übliche Anforderung

Untergrund Kapillarbrechende Kiessandschicht, Styrodur, 0,2 Pe-Ld Folie Darauf ein WU-Beton 18 cm mit Frostschürze

Nun sollte der Einbau der Fußboden Heizung erfolgen. dazu wurde Dämmung auf den Nacken nicht abgedichteten Beton aufgelegt und danach die Heizung und es sollte dann der Estrich eingebaut werden.

Mein Bodengutachten fordert eine Abdichtung der Bodenplatte nach DINAbk. 18 195-4 gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser .

Meine Generalunternehmer ist der Meinung das wäre nicht nötig, wir bauen immer so.

Darauf hingewiesen wurde ich durch einen von mir beauftragten SV.

Sehr gerne hätte ich hierzu eine Einschätzung.

  • Name:
  • Heinrich
  1. Wenn die Sohle aus WU-Beton ist

    brauchen Sie zwar keine Abdichtung nach DINAbk. 18533 aber eine Dampfsperre zwischen Beton und Dämmung des Fußbodenaufbaus gemäß BEB-Merkblatt (klassisch wäre das dann eine lose, stoßüberlappend verlegte Bitumenbahn G200 S4 oder vergleichbares  -  siehe Merkblatt). Ganz ohne ist unzulässig! Sie brauchen einen Schutz des Estrichs gegen nachstoßende Restfeuchte aus der Bodenplatte, sonst besteht möglicherweise die Gefahr, dass der Estrich sich verformt oder nicht sauber durchtrocknet und die Belegreife für Parkett oder Linoleum nicht ausreichend schnell erreicht wird.
  2. Hallo Herr Tilgner, ich bin davon ausgegangen ...

    Hallo Herr Tilgner, ich bin davon ausgegangen Hallo Herr Tilgner,

    ich bin davon ausgegangen das der Fußbodenaufbau ja Dampfdiffusionsdicht ist, mit der Dämmung Fußbodenheizung und Fliesen zum Abschluss.

    Restfeuchte oder auch aufsteigende Feuchte hat ja so die Möglichkeit sich unter der Dämmung des Fußboden zu sammeln und Schäden anzurichten.

    Hier sollte doch sicher auf der Sperre des aufgehenden Mauerwerks angeschlossen werden?

    Ist hier eine Überlappende Dampfsperre eine dauerhafte ausreichende Lösung?

  3. DIN 18533-1 Abschn. 8.5.4.1

    Auf eine Abdichtung darf nur verzichtet werden, wenn die Bodenplatte mind. 50 cm über Bemessungswasserstand liegt und unter der Bodenplatte mind. 15 cm kapillarbrechende Schicht vorhanden sind UND wenn an die Raumnutzung nur geringe Anforderungen gestellt werden (RN1-E).

    Auf die Bodenplatte gehört eine Abdichtung! Ende der Diskussion.

    Die Stöße der Bahnen sind überlappend zu verkleben/verschweißen.

  4. Na dann muss ich damit ja ...

    Na dann muss ich damit ja nur noch bei dem Generalunternehmer durchkommen.

    Die Einschätzungen scheinen ja fast alle gleich zu sein und Fordern eine Abdichtung.

    Einzig der Generalunternehmer ist da anderer Meinung.

    Nun muss ich das nur noch durchsetzen nach den anerkannten Regeln der Technik

  5. Heut gab es eine Antwort meines ...

    Heut gab es eine Antwort meines GUAbk.

    Es wurde eine Stahlbetonplatte d=18 cm aus C25/30, XC 2, XF1 WU-Beton hergestellt gem. DINAbk. 1045/DAfStb Richtlinie gem. Statik und Prüfbericht der Materialprüfanstalt für das Bauwesen MPA Braunschweig.

    "Die abdichtende Wirkung der Sohlplatte aus WU-Beton ist somit im Vergleich zu einer herkömmlichen Abdichtung gegenüber Bodenfeuchtigkeit gemäß DIN 18195 Teil 4 als gleichwertig einzustufen.

    Aus genannten Gründen sind hinsichtlich der Abdichtung der Bodenplatte keine Abschweifungen notwendig oder durch die HS-Bau geschuldet. Ihre Bedenken sind somit unbegründet.

    Eine zusätzliche Abdichtung wird mir mit Katja Sprint für 6400 € angeboten.

    Jetzt bin ich erst mal platt

  6. Dies widerspricht allen Regeln der Technik

    WU-Beton-Richtlinie, BEB-Merkblatt und VOBAbk./C ATV DINAbk. 18353 sprechen eine andere Sprache. Auch auf WU-Beton-Bodenplatte gehört eine Abdichtung  -  diese übernimmt den Schutz des Estrichs vor nachstoßender Restfeuchte (insbesondere bei Parkett und Linoleum unbedingt erforderlich)  -  Katja Sprint ist dafür eine brauchbare Lösung.

    Da hat der Bauträger bzw. Generalunternehmer beim Pauschalangebot geschlafen und will sich jetzt für gemaäß Pauschalpreis geschuldete Grundleistungen ein Nachtragsangebot einholen ...

    Fragen Sie einen Baufachanwalt, wie Sie damit umgehen sollen.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN