Gemauerte Dusche zu klein
BAU-Forum: Neubau

Gemauerte Dusche zu klein

Gemauerte Dusche zu klein
  1. Komfort- und Gebrauchswerteinbusse: Null

    Komfort- und Gebrauchswerteinbusse: Null
  2. Kein Minderwert?!?!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,
    wir haben in unserem Schlüsselfertigem Neubau eine gemauerte Dusche vorgesehen.
    Diese Dusche ist 100 cm tief und 90 cm breit.
    Geplant war aber 100x100.
    Der Sanitär Installateur hat das sofort auf seine Kappe genommen.
    Er hat unsere Planung nicht an den Maurer weitergeleitet.
    Das haben wir leider erst gemerkt, als schon der Estrich inkl. Fußbodenheizung fertig waren.
    Also kann die Dusche nur unter sehr großem Aufwand vergrößert werden.
    Er bietet uns nun eine Minderleistung an.
    Frage ist nun: Wie hoch sollte die Minderleistung für diesen Mangel ausfallen?
    Vielen Dank!
    MfG Bernd Wenn der sonst gut gearbeitet hat, 10 %
    Wieviel bietet er denn an? Grundsätzlich gibt es für das was Sie beschrieben haben eigentlich keinen Minderwert, den der ausführende anbieten kann oder besser gesagt, müssen Sie eigentlich nicht darauf eingehen.
    Wenn etwas falsches geliefert wurde, dann muss sich der Auftraggeber nicht auf einen Minderwert einlassen.
    Dazu ist es natürlich erforderlich, dass das Bausoll vorher genau bestimmt war und nachvollziehbar ist.
    Ein Minderwert  -  auf den dich der Auftraggeber einlassen kann aber nicht muss  -  wird man auch in diesem Fall sicher nicht in einem prozentualen Anteilen eines Ganzen angeben können, weil dies sehr stark abhängig von den Kosten einer ordnungsgemäßen Herstellung ist und die können  -  was meist häufig der Fall ist  -  sehr hoch liegen oder gar höher liegen, als das was derjenige an Auftragssumme hatte, der den Fehler gemacht hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
  3. Also er bietet uns eine gehobenere ...

    Also er bietet uns eine gehobenere ...
  4. Das Angebot des Sanitärinstallateurs

    Foto von Josef Schrage

    Das Angebot des Sanitärinstallateurs
  5. Herr Schrage hat natürlich Recht!

    Foto von Markus Reinartz

    Also er bietet uns eine gehobenere Duschausstattung an.
    Laut meinen Recherchen kommt da ein Materialwert von ca. 300 € auf ihn zu.
    Dafür ist die Duscheingangstür sicher in 90 cm billiger als in 1 m.
    Und unser Duschablauf, (Edelstahlleiste) alter Materialwert 280 € ist in kleiner bestimmt auch billiger.
    Angenommen wir würden auf eine Ausbesserung bestehen, würde das sicher schnell ein paar Tausend € kosten.
    Und ob das bis zum Einzug Ende September zu machen ist, kann ich nicht beurteilen. denke ich ist ein guter Lösungsansatz.
    Man/Frau Stelle sich vor, Sie bestehen auf einem Umbau (Nach-Ausbesserung) und der Handwerker stellt sich quer und müsste dazu in einem streitigen Verfahren "gezwungen" werden, dann wird das (mit etwas Glück) erst im September 2011 geklärt sein.
    Ob die fehlenden 10 cm (abzüglich gehobenere Ausstattung) das Wert sind, müssen Sie entscheiden ...
    Freundliche Grüße Ich wollte hier keinen Ansatz für einen potenziellen Streit geben, sondern nur grundsätzliches äußern.
    Es ist natürlich immer zu empfehlen sich mit denen am Bau beteiligten Handwerkern gütlich zu einigen.
    Das sprat wertvolle Zeit, meistens natürlich auch Geld und Nerven!
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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