Anschlussplicht
BAU-Forum: Kleinkläranlagen
Anschlussplicht
Hallo,
Wollte hier im Forum um rat fragen ob es Sinn macht gegen einen Beitragsbescheid meiner Gemeinde für den Anschlussbeitrag an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlege Einspruch einzulegen. Ich würde nämlich aus Kostengründen gerne eine Klärteich anlegen.
Mein Haus steht im Außenbereich es sind aber nur ca. 35 Meter bis zur Abwasserleitung in der Straße.
Der beitagssatz wurde mit der Geschossfläche berechnet Wie brechne ich diese?
Wohne in Schleswig-Holstein
MfG und Danke für jede Antwort
Godber Ingwersen
Wollte hier im Forum um rat fragen ob es Sinn macht gegen einen Beitragsbescheid meiner Gemeinde für den Anschlussbeitrag an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlege Einspruch einzulegen. Ich würde nämlich aus Kostengründen gerne eine Klärteich anlegen.
Mein Haus steht im Außenbereich es sind aber nur ca. 35 Meter bis zur Abwasserleitung in der Straße.
Der beitagssatz wurde mit der Geschossfläche berechnet Wie brechne ich diese?
Wohne in Schleswig-Holstein
MfG und Danke für jede Antwort
Godber Ingwersen
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Die Wirtschaftlichkeit entscheidet
Bei nur 35 m Leitungslänge ist es unwahrscheinlich, dass die Baukosten für einen Klärteich rausspringen. Wenn ein Klärteich überhaupt noch zulässig ist (Bauartzulassung nach Landesrecht? wer plant, wer baut).
Die Geschossfläche berechnet sich nach den Angaben im Bebauungsplan (Grundstücksfläche * GFZAbk. (Geschossflächenzahl) )
Diese Zahlen geben an, wieviel Geschossfläche laut Bebauungsplan zulässig ist.Weiterführende Links: