Zähler vom 1 OG in den Keller. Leitung im Haus oder an Außenwand verlegen?
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Zähler vom 1 OG in den Keller. Leitung im Haus oder an Außenwand verlegen?

Hallo,

Leider komme ich gerade nicht weiter. Ich saniere einen alten Bauernhof, der aktuell den Strom noch vom Dach bekommt. Laut Aussage des Netzbetreibers wird sich das aber kurz bis mittelfristig durch einen Erdanschluss ändern. Nun habe ich eine neue PV-Anlage und da muss auch gleich der Zählerschrank neu gemacht werden, der aktuell im 1. OGAbk. ist.

Ich möchte den nun gleich in den Keller setzen, da dort auch der Wechselrichter hin kommt und hier mal die Erdleitung ankommen wird. Damit meine aktuelle Installation noch Energie bekommt, muss ich jetzt eine 5x16 mm2 Leitung von Dach in den Keller führen. Meine Idee war, die NYM Leitung in einem Schlitz bzw. In einem Rohr an der Fassade in den Keller zu führen. Da später alles noch mit 5 cm Dämmputz eingebettet wird, wäre die Leitung auch unsichtbar. Verlegeart und Querschnitt bzw. Absicherung sind nach VDE ausgelegt. Spricht da etwas dagegen?

Vielen Dank und Gruß

  • Name:
  • Hans
  1. Zähler vom 1 OG in den Keller.

    Vor einigen Jahren konnten Elektromeister als Rentner die Zähler für kleines Geld beim EVU anmelden und alle waren glücklich. Das ist vorbei!

    Wer heute die Lizenz beim EVU haben will muss eine umfangreiche Werkstatt-, vor allem Messgeräteausstattung nachweisen, die VDE-Vorschriften (2500 €) als Abo beziehen und evtl. eine Schalttafel für 3500 € nachweisen.

    Das ist für einen Meister als Rentner nicht mehr wirtschaftlich. Folglich haben die wenigen zugelassenen Betriebe eine Art Monopol und lassen das die Kunden und vor allem die Selberbauer auch spüren. Ich versuchte seit 18 Monaten eine Unterschrift zu bekommen. Jetzt werde ich im nächsten Jahr meinen eigenen Betrieb aufmachen oder ich muss alles wieder abbauen und wegwerfen und mir vom Lehrling des Meisters alles wieder mit wiederum neuem Material montieren lassen.

    Zwei Meister haben mir Unterstützung zugesagt aber dann die Unterschrift abgelehnt.

    Wenn es Ihnen gelingen sollte eine Unterschrift zu bekommen, können Sie die Leitung sowohl innen wie auch außen unter dem WDVSAbk. oder im Dämmputz verlegen. (Dämmputz entspricht nicht meiner Intension, kann aber im Altbau eine mögliche Lösung sein) Im Zweifel müssen Sie das beim jeweiligen EVU erfragen. Es wäre ungewöhnlich, wenn dies vorgeschrieben wäre.

    Sinnvoll ist es für den späteren Anschluss mit Erdleitung, ein NYY 5 x 25 mm² zu verwenden. Ein solcher Querschnitt ist auch bei späteren Erweiterungen ausreichend und darf dann ggf. auch im Erdreich verlegt werden wenn es notwendig sein sollte. Sie brauchen dann keine neue Leitung zu kaufen.

    Bei nur einer Wohnung und ohne Wärmepumpe und ohne Elektroheizung wird vermutlich auch 5 x 16 mm² ausreichen.

    Die Zählerschränke müssen fast deutschlandweit 1100 mm hoch sein. Kleinere Schränke sind nur noch bei wenigen EVU zugelassen. Ein Doppelschrank ist sinnvoll für spätere Erweiterungen (Mieter etc.) SLS-Schalter und Überspannungsschutz ist Pflicht. Bei Erdanschluss und ohne Blitzableiter genügt der einfachere.

    Für die einzelnen Stromkreise mit Sicherungsautomaten müssen eigene Verteilungen vorgesehen werden. Nur Kellerlicht u.ä. darf noch im oberen Anschlussraum des Zählerschrankes montiert werden.

    Die Zuleitungen zu diesen UV müssen ebenfalls in 5 Leitern ausgeführt werden. Bisher war 4 x 10 mm² üblich und ausreichend. Jetzt nicht mehr.

    Viel Erfolg


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