Farbe auf imprägnierte Gipskartonplatte durch Spritzwasser beschädigt
BAU-Forum: Innenwände

Farbe auf imprägnierte Gipskartonplatte durch Spritzwasser beschädigt

In unserem Bad ist Oberhalb der Badewanne mit Duschbrause direkt über den Fliesen 65 cm Höhe die Farbe (normale Farbe ohne Wasserabweisung) durch ab- und zu Spritzwasser des Duschkopfes etwas nass geworden und blättert an einigen Stellen ab. Der Wandaufbau ist mit impägnierten Knauf GKBI-Platten. Kann Spritzwasser durch die GKBI-Platten die ja feuchtigskeitsabeisend sind durchdringen und die Isolierung hinter der Platte beschädigen? Nach belüften der betroffenen Stellen mit Heizlüfter ist die Wand trocken, wa auch ein Feuchtigkeitsmessgerät bestätigt. Der Hausmeister möchte eine Firma beauftragen und die komplette Wand und Isolierung erneuern zu meinen Kosten. Ich bin der Meinung das dieses nicht notwendig ist, da das Spritzwasser immer nur kurzfristig war und die imprägnierte Knauf Gipskartonplatte das Wasser abgewiesen hat? Kann mir jemand einen Rat oder Tipp geben wie ich mich hier verhalten kann?

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Farbe auf imprägnierte Gipskartonplatte durch Spritzwasser beschädigt" im BAU-Forum "Innenwände"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Werner Konkol
  1. Hier

    sollten Sie (im Sinne des Vermieters) nur im Sitzen geduscht haben (dürfen).
  2. Der Hausmeister möchte eine Firma beauftragen und die komplette Wand und Isolierung erneuern zu meinen Kosten.

    ... mit welcher Begründung wenn doch nur Anstrichschäden vorhanden sind?

    Grundsätzlich ist natürlich klarzustellen, dass die Abdichtung dieser Wanne im gegenwärtigen Zustand nur für Badebenutzung und NICHT für Duschnutzung ausgelegt ist. Der Brauseschlauch ist NICHT zur Duschnutzung gedacht, sondern zum Ausspülen der Wanne.

    Wenn Sie keine Dusche haben, dann sollten sie den Vermieter auffordern die Abdichtung der Wände oberhalb der Wanne bis ca. 2 m über Wanne zu erhöhen, um ein Duschen in der Wanne zu ermöglichen (sollte auf Kosten des Vermieters erfolgen). Sowas gilt heutzutage als zeitgemäße typische Nutzung einer Wanne wenn keine Dusche in der Wohnung vorhanden ist. Einen Vorhang oder eine Faltduschwand kann ja nachgerüstet werden (meist Mieterkosten).

  3. alter des Bades

    Foto von Thorsten Bulka

    es sieht schon etwas älter aus ...

    und wer hat die Armatur, und den Duschschlauch angebracht ...

    Abdichtung, und ein Schutz dieser (Meist Fliesen) müsste min. 20 cm über der Höhe des Duschschlauchs (den das ist die übliche Nutzung von dem Teil, oder wurde ihnen schriftlich was anderes mitgeteilt) betragen ...

    Somit, wenn es so schon war ... Planungsfehler ...

    • Name:
    • TB

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