Statiker liefert nicht
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Statiker liefert nicht

Hallo zusammen,

wir haben vor 16 Monaten einen Statiker mit der Berechnung für ein Einfamilienhaus beauftragt. Wir mussten ständig auf die Berechnungen warten, der Baubeginn verzögerte sich usw. Dies war und ist ärgerlich, mittlerweile wohnen wir aber in dem Haus und würden die Sache mit der Statik endlich abschließen. Leider warten wir noch immer auf die Schlussrechnung (ein Großteil des Honorars ist bereits bezahlt) samt den statischen Unterlagen. Der Statiker reagiert nicht auf E-Mailanfragen und am Telefon wird er ungehalten und vertröstet uns. Gibt es irgendeine Möglichkeit dem Herrn Druck zu machen, damit er uns endlich die fehlenden Unterlagen zukommen lässt? Er sagt die Berechnungen wurden gemacht und wir sollen uns nicht so anstellen. Von ihm direkt haben wir bislang keinerlei Unterlagen erhalten, lediglich der Architekt hat Pläne für die Fundamente und den Rohbau erhalten.

  • Name:
  • Matthias
  1. Wenn Sie Glück haben

    liegt beim Bauamt eine Kopie der Statik. Geben Sie dort eine komplette Kopie in Auftrag und ziehen Sie die Ihnen dadurch entstandenen Kosten von der Schlussrechnung des Statikers ab. Klingt doch fair  -  oder?
  2. Dass wäre eine Möglichkeit, doch leider ...

    Dass wäre eine Möglichkeit, doch leider hat das Bauamt keine statischen Unterlagen. Der Statiker hat vor Baubeginn lediglich die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis ausfüllen müssen. Soweit mir bekannt wird in Baden-Württemberg vom Bauamt seitens der Statik auch nicht mehr gefordert.
  3. Da hilft nur..

    Foto von wiki

    ... hingehen und Druck machen, denn schließlich seid Ihr der bestellt hat und auch bezahlt. Notfalls Termin setzen und auf die bestellten Leistungen bestehen.
  4. Ungereimtheiten

    Foto von wiki

    Wenn du schon im Haus wohnst, was willst du dann noch mit einer Statik?
  5. Ungereimtheiten? Ich möchte lediglich die Unterlagen über die statischen Berechnungen, diese gehören schlichtweg dazu. Soll ich falls das Bauamt fragen sollte oder irgendwann mal einem potentiellen Käufer sagen, die Berechnungen gibt es, es fehlen aber die Ausdrucke? Das Fehlen der Unterlagen habe ich bereits mehrfach auch unter Fristsetzung angemahnt, leider ohne Erfolg.
  6. Ungereimtheiten

    Foto von wiki

    ja absolute Ungereimtheiten, wer bitte fragt später nach einer Statik des Hauses? spar dir die Kosten den Statiker bezahlen zu müssen!
  7. Klar, wir könnten dem Statiker eine ...

    Klar, wir könnten dem Statiker eine Frist setzen und nach deren Ablauf den Rest des Honorars nicht bezahlen. Irgendwie hätte ich dabei aber ein schlechtes Gefühl und als Laie bin ich mir nicht sicher, wer wann wozu die Berechnungen benötigen könnte.
  8. Statik

    Foto von wiki

    >und als Laie bin ich mir nicht sicher, wer wann wozu die Berechnungen benötigen könnte.

    Vielleicht wird säter mal was umgebaut ... und dann werden diese Berechnungen benötigt?

    (vermute ich als Laie ...)

    Anderer Punkt: Wenn die Lieferung schriftlicher Unterlagen vertraglich vereinbart war, sollte sie auch erfolgen. => ich würde hier auf die Rechtsberatung bei einem Anwalt verweisen. Nur die dürfen sowas im regulierten Deutschland machen. Vermutung: Vielleicht will sich der Statiker die Dokumentations-Arbeit sparen. Vielleicht hat er einfach "keinen Bock drauf".

  9. Vermutlich haben Sie die Statik nicht ...

    Foto von wiki

    Vermutlich haben Sie die Statik nicht bestellt, sondern Ihr Bauträger?
  10. Der Statiker wurde direkt von uns ...

    Der Statiker wurde direkt von uns beauftragt. Das Haus wurde mit einem Architekten (der leider auch ein Totalausfall war) geplant und gebaut.
  11. die

    Ing.  -  und Architektenkammern interessieren sich im Allgemeinen für die Qualität der Arbeit Ihrer Mitglieder. Einfach mal dort anrufen!

    Grüße

  12. Wie ist es möglich,

    dass ein Teil des Honorars schon bezahlt wurde wenn keinerlei Berechnungen vorliegen?

    Der Rechtsweg würde über Fristsetzung laufen. Danach ist er in Verzug und man kann mit letztmaliger Frist eine Klage androhen (nachweisbar) und auf die Herausgabe der Unterlagen klagen.

    Hoffentlich besteht ein schriftlicher Vertrag! , der von beiden unterzeichnet ist. Sonst kann es bereits da Beweisprobleme geben.


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