Überarbeitung Holzfenster - Ausführung so in Ordnung?
BAU-Forum: Holzschutz, Holzschäden, Holzsanierung
Überarbeitung Holzfenster - Ausführung so in Ordnung?
Hallo zusammen, bei meiner Eigentumswohnung sollen die vorhandenen Fenster überarbeitet und neu gestrichen werden (Baubeschreibung Notar). Ich mache mir etwas Gedanken, ob die Ausführung so in Ordnung ist.
- Das Holz teilweise recht "grobporig", dringt da kein Wasser ein?
- Nicht komplett abgedeckte Stöße, ebenfalls Thema Wasser?
- Das Holz wirkt an manchen Stellen recht dunkel. Ist es dort schon vergammelt und wurde nur überstrichen?
Ich bin am überlegen einen Gutachter kommen zu lassen, um so auf der sicheren Seite zu sein. Was meint ihr?
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Überarbeitung vor dem Anpinseln vergessen.
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Die entscheidende Frage wird sein...
... wie denn das "Überarbeiten" definiert wurde. Hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit möglicherweise auseinander. Ob quasi "neuwertig" erwartet werden konnte? Oder halt nur Dreck abbürsten und überpönen. Ich hätte zumindest auch was bei den Dichtungen erwartet, aber wie gesagt, Erwartungshaltung ist eine Sache, zugesagte Eigenschaft eine andere. -
auch wenn "Überarbeiten" nicht weiter ausgeführt wurde
und nicht klar ist, ob hiermit der Einsatz eines Schreiners für tiefgreifendere Tätigkeiten gemeint sein sollte, so gibt es für das einfache, malertechnische Überarbeiten eines Holzfenster ganz klare Anforderungen, die in den technischen Richtlinien des Malerhandwerks (BFS Merkblatt 18 "Beschichtung auf Holz und Holzwerkstoffen im Aussenbereich") zu finden sind. Was ich auf den Fotos sehe, dürfte diesen Mindestanforderungen nicht entsprechen... -
Gutachter wird eingeschaltet
Hallo,vielen Dank für die Meinungen. Ich werde nun alles über einen Gutachter laufen lassen, da sich der Bauträger querstellt und einen immer weiter vertröstet.
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Der Gutachter wird hoffentlich feststellen
dass die Rahmenhölzer in ihrer Oberfläche derart starke witterungsbedingte Schäden aufwiesen, dass ein Überholungsanstrich ohne vorherige Spachtelung der Risse keine fachgerechte malermäßige Instandsetzung (verspätete Instandhaltung) darstellt. Gleiches gilt auch für die verquollenen und teils klaffenden Rahmeneckverbindungen.