alte Wohnungstüren
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
alte Wohnungstüren
Nachkriegzeit Wohnungstüren sind sehr einfach gebaut, einfache Verglasung, nicht einbruchssicher.
Gibt es Bestandschustz dafür? Besteht Nachrüstpflicht?
Wie ist mit Einbruchversicherung, im Einbruchsfall?
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Wohnungs-Eingangstüren
meinen Sie wohl. Sind diese in einem Altbau vorhanden gibt es weder Bestandschutz noch Nachrüstpflicht, wenn nicht im Mietvertrag anders geregelt.Bei Versicherungsfragen kommt es auf den Vertrag an, den sollten Sie doch kennen, oder?
Und, in den meisten Fällen ist die Qualität einer Antwort entsprechend der Fragestellung ...
Gruß
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Mmh
Da derartige Wohnungstüren Baujahr 1860 bis 1940 bis heute tausendfach ohne Nachrüstung von Brandschutz und Einbruchschutz in Nutzung sind (vom Austausch von Schlössern mal abgesehen) dürfen Sie wohl davon ausgehen, dass keine Nachrüstpflichten bestehen und diese somit dem Bestandsschutz unterleigen (was soviel bedeutet, dass der Bestand unverändert bestehen bleiben darf). Nur für denj Einbau neuer Türen gelten die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung nach der die meisten WEAbk.-Türen rauchdicht und selbstschließend sein sollen und gemäß aktueller Regeln der Technik ein Mindestmaß an Einbruchschutz bieten sollten.Versicherer nehmen diese Altbau-Situation in dieser Weise hin. Fragen Sie aber im Zweifelsfall ausdrücklich nach bei Abschluss einer Hausratversicherung, um im Schadensfall auch in den Genuss der Versicherung zu kommen.