Außentür in falscher Farbe geliefert
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Außentür in falscher Farbe geliefert

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  • Name:
  • Krammer
  1. Frage

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  2. Die Tür ist noch nicht eingebaut, ...

    Die Tür ist noch nicht eingebaut, ...
  3. Seriöse Schätzungen

    Seriöse Schätzungen
  4. Wir haben eine anthrazitfarbene Tür bestellt ...

    Wir haben eine anthrazitfarbene Tür bestellt ...
  5. Garantie gibt es nicht  -  aber Gewährleistung!

    Garantie gibt es nicht  -  aber Gewährleistung!
  6. Laut Hersteller der Tür erlischt jegliche ...

    Laut Hersteller der Tür erlischt jegliche ...
  7. OK

    OK
  8. Zielbaummethode ...

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    wir haben eine anthrazitfarbene Tür bestellt, eine rote erhalten. Bei der ersten Besprechung zur Erstellung des Angebots, wollten wir eine rote Tür, bei der Vertragsbesprechung, also vor der endgültigen Bestellung haben wir uns umentschieden um beim Fassadenanstrich flexibel zu bleiben. Nun kam die Tür und sie ist rot. Da es eine Sondertür ist, bleibt der Verkäufer auf dieser Tür sitzen wenn wir sie nicht abnehmen, er bot uns an sie streichen, was aber eher nicht so gut wäre, denke ich (Aluminiumtür). Am liebsten wäre mir wenn wir die richtige Türe bekommen würden. Wenn der Verkäufer einen Nachlass anbietet, was wäre denn da angemessen? Ich will ja niemanden vor den Kopf stoßen oder so.

    Danke Was kostet denn die Mängelbeseitigung, also Demontage der Tür, werksseitige Lackierung in anthrazit und Wiedereinbau?

    Diese Kosten sollten ein Anhaltspunkt (Obergrenze) sein. Die Tür ist noch nicht eingebaut, was lackieren kostet weiß ich auch nicht, hat er nur so in den Raum geworfen. Ich dachte es gibt evtl. so einen Richtwert, 30 % oder 40 %. werden von Sachverständigen über die Zielbaummethode gemacht. Es gibt keine fertige %-Liste für alle möglichen Baumängel.

    Wenn Ihre Minderwertvorstellungen höher sind als die Mängelbeseitigungskosten, dann hat der Türenbauer das Recht den Mangel zu beseitigen ... Also sollten Sie sich auf einen Betrag einigen der nicht darüber liegt.

    Wenn Sie ohnehin anfangs eine rote Tür haben wollten und sich diese Farbe jetzt auch nicht mit der nachträglich ausgewählten Fassadenfarbe beißt, dann dürfte der optische Mangel (und ihr persönlicher Leidensdruck) eh nicht so hoch zu bewerten sein, also Tendenz vielleicht 10-20 % der Kosten der Tür. Wir haben eine anthrazitfarbene Tür bestellt der Verkäufer hat sie falsch beim Lieferant bestellt, weil wir Monate davor mal über eine rote Tür geredet haben. Ich habe einen schriftlichen Auftrag über eine anthrazitfarbene Tür. Es geht nicht um meinen Leidensdruck, ich denke da vielmehr wenn der Preis stimmt wäre es doch besser ich nehme die rote Tür bevor die in der Presse landet. Ich denke einfach das Lackieren erstens sehr teuer kommt und es keine Garantie gibt. "wenn der Preis stimmt"  -  sagt ja schon, dass es im Grunde nur um ein Schnäppchen geht.

    Die Rahmenbedingungen für eine Minderwertberechnung habe ich Ihnen schon genannt. Es wäre unseriös, wenn der Minderwert höher läge als die Mängelbeseitigungskosten (nachträgliche Werkslackierung). Und natürlich gibt es auf die Tür samt Lackierung eine Gewährleistung. Und sicher können Sie auch eine Gewährleistung von 5 Jahre vereinbaren.

    Fragen Sie also, was eine nachträgliche Umlackierung kostet und multiplizieren Sie diese Kosten mit dem Faktor 1,5 (wegen verkürzter Haltbarkeit eines Überholungsanstrichs gegenüber einer werksseitigen Erstbeschichtung) und dann haben Sie einen halbwegs vertretbaren Minderwertansatz. Laut Hersteller der Tür erlischt jegliche Garantie wenn die Tür durch eine Fremdfirma lackiert wird. Wenn ich der Schätzung des Lackieres noch was oben drauf schlage, kommen wir auf fast 50 %. Wir bestehen jetzt auf Lieferung einer neuen Tür. Da wir ja anscheinend sonst als Schnäppchen-Schmarotzer gelten, soll der Verkäufer auf seinen Kosten eben sitzen bleiben, und wir haben die gewünschte und bestellte Tür. Wenn der Türenhersteller selbst die Änderung der Beschichtung ablehnt und für Fremdbeschichtungen die Garantie/Gewährleistung ablehnt, dann bleibt ja nur, dass der Verkäufer ersatzweise die Garantie übernimmt  -  oder Sie bekommen eben doch eine neue Tür  -  was übrigens auch Ihr gutes Recht ist.

    Das hat nichts mit Schnäppchen-Schmarotzer zu tun! Mängelbeseitigung ist Ihr gutes Recht und wenn das nur mit Austausch geht  -  OK! Wenn der Lieferant keine andere Mängelbeseitigung anbieten kann und auch keine vertretbaren Minderwertausgleich zahlen kann/will, dann ist das sein Problem. aber nicht bei einer Falschlieferung oder auch so genannter Anderslieferung.
    Das wäre lediglich ein Agreement zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, nach der Zielbaummethode Verfahren zu wollen, wovon dem Auftraggeber  -  aus meiner Sicht- unbedingt abzuraten wäre, weil er sich dabei schlecht steht.
    Sie wollen doch auch bei der Bestellung eines gelben Porsches den gelben Porsche haben und nicht den roten. Denn bei der Bewertung nach der Zielbaummethode funktionieren ja Beide, der gelbe sowie als auch der rote Porsche.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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