Wohnungseingangstür sicher verschließen / "totlegen"  -  aber rückbaubar
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Wohnungseingangstür sicher verschließen / "totlegen"  -  aber rückbaubar

Wohnungseingangstür sicher verschließen / "totlegen"  -  aber rückbaubar
  1. Fluchtweg

    Fluchtweg
  2. Hallo, danke für die Antwort, aber ...

    Hallo, danke für die Antwort, aber ...
  3. Trockenbauwand

    Trockenbauwand
  4. entweder sind Informationen falsch oder es wird falsch gehandelt

    entweder sind Informationen falsch oder es wird falsch gehandelt
  5. Ich möchte hier lediglich die TECHNISCHE ...

    Ich möchte hier lediglich die TECHNISCHE ...
  6. Noch keine Tür drin?

    Noch keine Tür drin?
  7. erweitern Sie doch

    Foto von wiki

    erweitern Sie doch
  8. Herr Kirschner liegt da falsch!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo, wir werden zwei Eigentums-Wohnungen mit einem Durchbruch verbinden und wollen eine Wohnungseingangstür "totlegen"  -  also dauerhaft verschließen. Allerdings soll es auch die Möglichkeit geben, diese Maßnahme rückbaubar zu machen. Wie kann man das sinnvoll lösen?

    Gegebenheiten:

    • Stahlzarge
    • Tür in Richtung Wohnung öffnend
    • Optik im Treppenhaus soll einigermaßen gleich bleiben (Mahagoni-Optik)

    Anforderungen:

    • Schall, Zugluft und Einbrecher sollen bitte draußen bleiben
    • Innenseite soll ebene Fläche werden / einigermaßen bündig mit Wand

    Danke im Voraus. LG, Chris. Sie werden diese Tür als Fluchtweg belassen müssen. Dazu gibt es 3- oder 4-fach Verriegelungen von innen öffenbar, elektrisch oder mechanisch. Vorher brauchen Sie eine Änderung der Teilungserklärung und einen Bauantrag mit der vermutlichen Auflage einer Brandschutztür in der Wand welche Sie durchbrechen wollen. Hallo, danke für die Antwort, aber das Bauamt hat schon alles genehmigt, bzw. geantwortet, dass es genehmigungsfrei ist, da es sich um ein Gebäude und einen Brandabschnitt handelt. Fluchtwege sind andere vorhanden. Die Teilungserklärung wird nicht geändert, ist auch nicht notwendig.

    Es geht mir bei der Frage ausschließlich um die Umsetzung unseres Vorhabens. LG, Chris. Wenn die Wand nicht zu groß ist lohnt sich vielleicht eine Vorsatzwand aus Gipskarton. Kostet ein paar Zentimeter im Raum, aber lässt sich auch leicht wieder entfernen. Eigentumswohnungen sind grundsätzlich separate abgeschlossene Einheiten und brandschutzmäßig getrennt, das ergibt sich aus der sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. Weiterhin wird eine bauliche Veränderung vorgenommen. Der Ablauf in einer WEGAbk. ist zwingend:

    • a) Antrag und einstimmiger Beschluss inkl. Kostenregelung in der WEG-Versammlung
    • b) Änderung der TE mit Notar und allem drum und dran
    • c) Bauantrag und Statik beim Bauamt sowie Antrag auf Umnutzung

    mit zwei Wohneinheiten zu einer Wohneinheit

    Erst wenn der Ablauf eingehalten ist, kann die Maßnahme durchgeführt werden, sonst ist alles illegal und jeder nicht betroffene Sondereigentümer kann den Rückbau Verlagen. Auch im Sonderfall wenn die WEG nur aus 2 SE bestehen würde ist der Ablauf notwendig, denn die WEG würde dann ja aufgelöst. Jedenfalls kann die Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten in einer WEG nicht auf die Frage nach der Verwendung der zweiten Tür reduziert werden. Ich möchte hier lediglich die TECHNISCHE Machbarkeit ansprechen und NICHT die rechtliche. Alle Genehmigungen sind erteilt und wir haben es schriftlich vom Bauamt, dass unser Vorhaben in dieser Form genehmigungsfrei ist. Statiker ist auch im Boot. Also können wir bitte das Problem TECHNISCH angehen. Danke. Besonders frage ich mich, wie ich den Zargeninnenraum fülle und wie ich die Trepoenhausseite mit einer Holzplatte verschließe  -  z.B. mit einem Türblatt. Also konkret, wie ich das alles baulich machen kann. Wenn noch keine Tür drin ist, würde ich einfach die selbe wie in der zweiten Wohnung einbauen und abschließen. Innen Trockenbau, Hohlraum mit Mineralwolle ausstopfen. den Auftrag des Statikers bzw. Tragwerksplaners um dieses Detail. Auch wenn es nichts zu rechnen gibt, haben die in der Regel auch gute praktische Ideen für ein gutes Aufwand-Nutzen Ergebnis. ... und vor allem hier auch die genaue Ortskenntnis. Wenn diese Türe  -  wie in dem von Ihnen auch so geschilderten Fall- nicht zwingend ein Fluchtweg ist, und dass ist sie in der Regel bei dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch nicht und keinerlei sonstigen baurechtlichen Gegebenheiten dies verbieten würden, dann können Sie die Türe natürlich schließen.
    Das Bauamt hat Ihnen das ja auch schon bereits genehmigt, also alle easy.
    Mit der Abgeschlossenheit hat dies nichts bzw. wenig zu tun, da ja eine oder aber auch die andere Wohnung, ledgilich nur vergrößert wird.
    Was Sie allerdings tun müssen, dies dem Gebäudeversicherer in schriftlich nachweisbarer Form mitteilen, weil Sie das versicherte Risiko verändern. Das ist wichtig und das sollten Sie auch nicht vergessen.
    Nehmen Sie die Türe mit Rahmen raus schneiden Sie im Laibungsbereich den Estrich raus und mauern Sie die Öffnung zu und passen Sie die Wandoberflächen dem gewünschten an und gut iss.
    Allerdings vorsicht, der Estrich im Flur  -  wenn ja die Wohnungseingangstüre innen in der Wohnung sitzt  -  gehört zum Gemeinschaftseigentum, wie ggf. auch der Estrich in Ihrer Wohnung und die Türe einschl. Rahmen selbst auch, je nach dem, wie es in der Teilungserklärung vereinbart ist. Das sollten Sie ebenso klären, wie die Optik auch, die Sie im Flur und mithin mitunter dann auch im Gemeinschaftseigentum verändern.
    An den statisch erforderlichen Stürzen ändern Sie ja damit mithin nichts. Sie können die Türe dann jederzeit wieder öffnen und die Türe, die Sie ausgebaut haben, wieder einbauen.
    ach so, es sollte zwar logisch sein aber der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Wohnungen natürlich Ihnen gehören müssen und Sie Eigentümer sein müssen, sonst müssten Sie natürlich denn dann auch noch die Eigentümer befragen und deren Genehmigung zu Ihrem Vorhaben einholen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  9. irrige Annahme

    irrige Annahme
  10. Ist es so schwierig, TECHNISCHE Antworten ...

    Ist es so schwierig, TECHNISCHE Antworten ...
  11. Herr Kirschner, wenn man keine Ahnung hat, einfahc mal ...

    Herr Kirschner, wenn man keine Ahnung hat, einfahc mal ...
  12. Tja, genau so ist das!

    Foto von Markus Reinartz

    Es ist eine irrige Annahme, ein Bauamt könnte zuerst eine bauliche Veränderung in einer WEGAbk. genehmigen. Richtig ist, dass ein Bauamt jegliche genehmigungspflichtige Veränderungen auf Antrag der WEG genehmigen kann. Daraus folgt, dass die baulichen Veränderungen zuerst in der WEG durch Beschluss und einer formbedürftigen Vereinbarung vollzogen werden muss. Das ist zweifellos mit dem Durchbruch in einer Brandwand gegeben. Fehlen in der WEG rechtsgültige Beschlüsse oder sind diese falsch formuliert, so ist der Verwalter verantwortlich. Das alles hätten Sie eigentlich von einem ordentlichen Verwalter als Info bekommen müssen. Deshalb ist die Genehmigung des Bauamtes wertlos. Ist es so schwierig, TECHNISCHE Antworten zu bekommen. Anscheinend ja. Es geht in meiner Frage um die technische Machbarkeit. Die WEG hat einstimmig genehmigt, das Bauamt hat schriftlich mitgeteilt, dass das Vorhaben genehmigungsfrei und so machbar ist. Wo ist also das Problem? Vielen Dank an alle, die sich der technischen Machbarkeit angenommen haben. Meine Idee ist jetzt folgende:

    Zarge bleibt, um den äußeren Eindruck im Treppenhaus zu erhalten. Von der Treppenhausseite möchte ich gerne eine Multiplex- / Span- / Tischleplatte in der Optik der vorhandenen Wohnungseingangstüren bündig vor die Zarge setzen. Den Zargenzwischenraum würde ich entweder zumauern (Stahlzarge, Maueranker, Steine  -  Löcher können ja wieder verspachtelt und lackiert werden für eventuellen Rückbau) oder eine Trockenbauvariante plus Dämmmaterial wählen. Von der Wohnungsseite würde ich die Tür behalten, abschließen, Klinke abmontieren und die Wände mit GK-Platten auffüttern um eine Ebene mit der Tür zu erzielen. Ich frage mich nur gerade, wie ich die Holzplatte auf der Treppenhausseite einbruchsicher von innen sichere/anbringe? Es nützt mir nichts an der einen Seite eine RC3-Biffar-Tür zu haben, um dann auf der anderen Seite eine Sollbruchstelle zu haben. ;-) an Dieter Nuhr denken!

    Das Bauamt schert sich nicht um Privatrecht (WEG), sondern nur um öffentliches (Bau) Recht! Ich bekomme auch eine Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück, wenn der Antrag dem Baurecht entspricht! Ob ich das umsetzen kann, juckt die nicht die Bohne!

    @ TE Das einfachste ist, die alte Tür samt Zarge auszubauen und zu entsorgen. Wand zumauern, ggf. einen halben Stein dünner als die Treppenhauswand (wenn brandschutztechnisch machbar) und eine Holzplatte mit passender Optich davorsetzen. Das kann man mit relativ kleinem Aufwand rückbauen und dann eine komplett neue Tür setzen. Unterm Strich die beste Lösung! Alles andere wird nur teures Gebastel. Herr Kirschner, da hat Herr Dühlmeyer wohl sehr offensichtlich Recht.
    Das was Sie hier noch anführen hatte ich doch schon beschrieben. Ist doch wohl voll klar, dass die Eigentümergemeinschaft und ggf. auch noch der Vermieter  -  sodann man nicht Eigentümer der beiden Wohnungen ist  -  zustimmen muss.
    Nicht zu vergessen den Versicherer zu informieren, ganz megawichtig!
    Zum Fragesteller bleibt zu bemerken, dass die zutreffenden Antworten bereits schon gegeben wurden, allerdings Aufgrund in Ermangelung der hinreichend notwendig erforderlichen Schilderung Gegebenheiten vom Antwortenden sehr weit ausgeholt werden muss, weil es an notwendigen Informationen fehlt um dies nicht tun zu müssen.
    Hey die Wohnungen sind beide mir, oder der Vermieter hat schon zugestimmt und die Eigentümerversammlung auch, wären mehr als nur sehr hilfreich gewesen um nicht so weit ausholen zu müssen.
    Nichts desto trotz, muss ich ebenso dem Fragesteller Recht geben. Wo ist das Problem, Herr Kirschner?! Ihres zumindest gibt es nicht bzw. ist in den zutreffenden Teilen Ihrer Aussage, wo selbige denn dann vielleicht einmal stimmt und zutreffend ist, bereits schon ausgeräumt, oder bereits schon beschrieben worden
    Sie liegen da einfach einmal wieder einmal ein wenig falsch Herr Kirschner.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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